Geschwindigkeitsbegrenzung vor Spielplatz

2 Antworten

Bin Verwaltungsangestellte (tätig in einem Landratsamt). Probier es mal im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG). Allerdings (ich bin mir aber nicht sicher) handelt es sich hier um ein Landesgesetz. D.h., im Gegensatz zu einem Bundesgesetz (gültig auf Bundesebene) ist ein solches nur in einem bestimmten Bundesland hültig. (Bin aus Bayern). Da steht in etwa drin, dass Gesundheit, Leben usw. (was hier zutrifft) mit Hilfe dieses Gesetztes gewahrt werden soll.

Achja: Wenn euch die Gemeinde nicht hilft, versucht es im zuständigen Landratsamt, dieses ist nämlich RechtsAUFSICHTSbehörde der (kreisangehörigen?) Gemeinde!