Darf eine Kommune nach über 50 Jahren Erschließungskosten in Rechnung stellen?

3 Antworten

Wir haben das selbe Problem gehabt mit einer 30 jährigen Straße. Wir mussten zahlen. Kommentar der Stadt: Dann habt ihr ja schon 30 Jahre kostenlos die Straße benutzt und braucht dafür nicht einmal Zinsen zahlen. Wenn ssich jemand findet, der eine Rechnung für die Str. hat, dann wird nach Ausbausatzung abgerechnet. Alle neuen Teile z. B. Beleuchtung nach Neubausatzung.

Endgültig fertigestellt ist eine Strasse erst durch Beschluss der Gemeindeverwaltung. Die Antwort lautet also: ja, die Gemeinde kann auch nach 50 Jahren noch kassieren!

Rechtsgrundlagen sind im Baugesetzbuch und in der Erschließungssatzung der Gemeinde; Umfang des Ausbaus kann auch im Bebauungsplan stehen.

Habe gehört dass sie das darf Aber erkundige Dich doch bei Haus- und Grund darüber