Geschwindigkeitsbegrenzung außerhalb geschlossener Ortschaften

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Ja. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist die zugelassene Geschwindigkeit 100 kmh.

Wenn es eingeschränkt ist, mußt Du per Schild als Autofahrer informiert werden. Wenn Du also abbiegst, mußt Du diese Info also wieder erhalten, sonst gilt natürlich wieder 100. Hellsehen wird von den Autofahrern also nicht erwartet.

Einzig aufpassen mußt Du, wenn Du von Feldwegen oder Privatgrundstücken in eine öffentliche Straße einbiegst - da könnte gerade eine Begrenzung sein, die erst nach der Kreuzung mit der nächsten öffentliche Straße erkennbar wird.

Eichbaum1963  16.10.2011, 13:19

Wenn er abbiegt, also die Straße mit Tempolimit verlässt, dann gilt dieses Tempolimit nicht mehr. Das ist klar.

Aber ansonsten beim geradeaus Fahren: Geschwindigkeitsbeschränkungen sind Streckenverbote, welche solange gelten, bis sie entweder explizit aufgehoben werden oder in Verbindung mit einem Warnzeichen bis hinter die Gefahrenstelle oder wenn es zur Zusatzzeichen 1001-30/31 begrenzt wird. Oder es kommt eine neues Schild, welches eine höhere Geschwindigkeit ausweist.

D. h. sie gelten auch ohne Wiederholung über eine Kreuzung hinaus - blöd, aber ist so...

http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php

claushilbig  11.06.2018, 20:34
@Eichbaum1963
Oder es kommt eine neues Schild, welches eine höhere Geschwindigkeit ausweist.

Es darf euch eine niedrigere sein ;-)

Pauschal würde ich dir die gute alte Juristen-Antwort geben: Es kommt darauf an! ;-) Und zwar darauf, um was für eine Straße es sich handelt. Wenn zuvor 50 km/h erlaubt waren, kann ich mir nicht vorstellen, dass ab der Kreuzung direkt 100 km/h gelten.

colt1212  16.10.2011, 13:05

aber sicher doch. denn naach dem abbiegen ist der fahrer ja auf einer neuen strasse. ist diese ausserhalb geschlossener ortschaften unbd sit diese strasse nicht mit einem schild auf eine geschwindigkeit begrenzt, gilt automatisch die höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. den die 50 km/h galten ja nur für die strasse, auf der man vorm abbiegen war. aber auf dieser strasse ist man ja nicht mehr, und deshalb gilt die geschwindigkeit, die auf der neuen strqasse ausgeschildert ist oder die ohne beschilderung gilt.

Wenn ein Tempolimit die Geschwindigkeit auf 50 km/h regelt (Streckenverbot) gilt dieses TL auf der Strecke, biegst du ab und verlässt die Strecke, gilt auch das TL nicht mehr, sondern die dortig geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Anders bei einer Zonenbeschränkung, aber so etwas gibt es außerhalb geschlossener Ortschaften nicht.

ähh....du hast doch die fahrschule hinter dir, oder?? wenn kein schild die höchstgeschwindigkeit begrenzt, gilt automatisch die höchstgeschwindigkeit, die eben ausserhalb geschlossener ortschaften gilt, und das sind 100 km/h. denn die 50 km/h ,die vorher glaten, galten ja nur für die strasse, auf der du vorm abbiegen warst...

Sebastiuon 
Fragesteller
 16.10.2011, 13:10

Man kann sich ja nicht alles merken ! ;)

colt1212  16.10.2011, 16:51
@Sebastiuon

schon klar....aber die verkehrsregln sollte man sich doch so einigermaßen merken, geht ja um die eigene sicherheit und der anderen. grade die wichtigen wie mit der höchstgeschwindigkeit. ab und an mal wieder auffrischen. alles andere ist ausrede.....

Wenn auf der anderen Straße (also keine abbiegende Vorfahrt, sondern wirklich eine andere Straße) kein Schild steht, gilt dort automatisch wieder die 100. So habe ich es in der Fahrschule gelernt.