Gerüst Einfahrt

2 Antworten

Ich gehe mal davon aus, dass der Nachbar die gemeinsame Einfahrt, wenn das Gerüst steht, mit dem Auto nicht mehr nutzen kann? Sollte er die Einfahrt aber noch voll nutzen können, dann sehe ich eigentlich keinen Grund kein Gerüst aufzustellen zu dürfen. Nur wenn der Nachbar Einbußen hinnehmen muss und die Einfahrt nicht mehr nutzen kann, dann kann es tatsächlich schwierig werden. Wenn es Alternativen zum Gerüst gibt, auch wenn diese Mehrkosten verursacht, können diese sogar zumutbar sein. Die Zufahrt gehört beiden zu gleichen Teilen, da wird nicht unterschieden an welches Haus diese Einfahrt grenzt, jeder cm gehört beiden zu gleichen Teilen. Ich würde auf dem Bauamt nachfragen, die müssten sich mit solchen Problemen eigentlich auskennen und auf eine telefonische Aussage eines Rechtsanwaltes würde ich mich nicht verlassen. Aber eigentlich sollte der Nachbar doch ein Einsehen haben, auch er kann doch mal in die Situation kommen die Zufahrt nutzen zu müssen und dann können Sie sich quer stellen. Fragen Sie ihn doch mal warum er so eine ablehnende Haltung einnimmt.

Auf Deiner Hälfte der Einfahrt müsstest Du ein gerüst aufstellen dürfen. Schick dem NAchbarn ein Einschreiben mit der Miteilung, ab wann und wielange ein Gerüst aufgestellt wird, und fertig.