Mietschulden - Vermieter geht auf keine Ratenzahlung ein - Lösung?

10 Antworten

Das Ganze ist unverständlich. Deine Freundin bekommt entweder ALG 1, dann sollte sie das Geld aufbringen können, oder ALG 2, dann zahlt gegebenenfalls die Arge. Wie können sich also Mietschulden von 2 Monaten aufbauen?

Wenn sie mit 2 Monatsmieten im Verzug ist, kann der Vermieter ihr kündigen. Sie muss dann ausziehen. Der Vermieter braucht dafür keine Räumungsklage. Falls er doch zu diesem Mittel greifen muss, trägt sie die Kosten und ist für Folgeschäden (entgangene Mieteinnahmen usw). haftbar. Auf Ratenzahlungen muss der Vermieter sich nicht einlassen.

Ein Vermieter kann einen Mieter meines Wissens nach erst ein paar Monaten mit vorheriger Vorwarnung ausziehen lassen, soetwas ist glaube ich nicht möglich.

Er möchte wahrscheinlich ein bisschen Druck aufbauen, und nein sie landet nicht im Gefängnis, sie muss gucken wo sie unterkommt und wenn sie kein Geld hat kann man mit einer Klage auch nichts aus ihr herausholen weshalb der Vermieter abwarten sollte.

Da ich nicht so viel über das Thema weiß kann es sein dass ich falsch liege, aber was passiert wenn man die Mieten nicht zahlt sollte eigentlich im Mietvertrag stehen, deswegen sollte sie sich ersteinmal besser informieren.

Also so einfach und vor allem so schnell bekommt er "Deine Freundin" nicht aus der Wohnung. Er kann ihr natürlich die Wohnung kündigen- er muss auch nicht auf die Ratenzahlung eingehen. Aber wenn deine Freundin am 1.8.wieder ein fulltime Job hat dann weiss er ja dass das Geld wieder rechtzeitig kommt, oder er nutzt die Gelegenheit um sie loszuwerden. Aber eines ist sicher: Am 2.6.ist deine Freundin noch in der Wohnung. Auch hier gibt es rechtliche Fristen.

Eine fristlose Kündigung ist zwar bei zwei Monatsmieten Rückstand wirksam und kann auch nur durch vollständige Zahlung des Rückstands geheilt werden. Rausschmeißen geht ohne Räumungsklage aber so hopplahopp nicht!

Die Gefahr ist, dass die Mieterin sich weitere Kosten für Anwalt des Vermieters, Gerichtskosten etc. auf den Hals lädt, wenn sie die Miete nicht zahlt. Zahlungswillig genügt da leider nicht. Also ist die einzige Möglichkeit, das Geld irgendwo privat aufzutreiben und dort in Raten zurück zu zahlen.

Doch der Vermieter hat bisher eine Mahnung geschickt wo er darauf hingewiesen hat die 820€ komplett zu bezahlen. Danach ging der Brief mit der Ratenzahlung raus. Und nun kam am Mittwoch die Letzte Mahnung wo drinnen steht, dass Sie entweder die 820€ auf einmal bezahlt,

Hat der Vermieter der Ratenzahlung zugestimmt, bzw. wurde eine genaue Ratenzahlung schriftlich vereinbart? Wenn Nein, sieht es schlecht aus.

oder aber Sie am 2.6.2013 aus der Wohnung draußen sein solle, ansonsten kommt am 3.6.2013 die Polizei.

Das ist Blödsinn, die Polizei wird gar nichts machen, bzw, einfach wieder wegfahren.

Wenn die Bekannte nicht auszieht, dann bleibt dem Vermieter nichts anderes übrig, als eine Räumungsklage einzuleiten und erst wenn er einen Räumungstitel hat, kann er mittels eines Gerichtsvollziehers die Bekannte aus der Wohnung räumen lassen.

Ich kenne es nur so, dass der Vermieter eine Räumungsklage braucht um jemanden entfernen zu lassen.Wie sieht es aus, wenn man jedoch vom Amt abhängig ist?! Hat man dadurch irgendeinen Schutz, nicht rauszumüssen bis eine andere Wohnung gestellt wurde?!

Einen besonderen Schutz hat Sie nicht.

Sie kann bei der Arge einen Überbrückungsdarlehen zur Wohnungssicherung beantragen.

Und wie ist es, angenommen, sie bekommt von Ihrer neuen Firma einen Gehaltsvorschuss von 820€ und kann die zwei Monatsmieten im Juni/Juli begleichen, dann verfällt der Räumungstitel doch, oder ?!

Es ist richtig das man durch Zahlung die Räumung anwenden kann, wenn jedoch mit der fristlosen Kündigung hilfsweise die fristgemäße Kündigung ausgesprochen wurde, so muss man trotz Zahlung ausziehen.