Wie lange muss man ein Baugerüst dulden?

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Wenn Aufforderungen bei der Vermietung und Gerüstbaufirma via Telefon und Schrift nichts bringen würde ich es etwas geschickter anstellen:

Ich würde behaupten, dass von dem Gerüst Gefahr ausgeht: Kinder klettern rauf, oder das man sich nicht sicher ist, ob nicht Mängel am Gerüst bestehen (Gerüstholme locker oder Bordbrett hängt weg, oder irgendwas in der Art)...

Alleine aus haftungstechnischen Gründen würden die das Gerüst schnell abbauen wollen. 

Gerüste kosten in der Regel Miete, von daher liegt es im Interesse aller, dass dieses zeitnah abgebaut wird. Vielleicht wird es ja noch für etwaige Ausbesserungen benötigt?

Darum sollte sich der Bauherr/Auftraggeber kümmern. Schließlich muss er ja für das Gerüst Mietkosten zahlen.

Ein Baugerüst muss solange geduldet werden, solange es gebraucht wird. Es könnten evtl. noch Nacharbeiten anstehen, die ein Gerüst erforderlich machen. Ein Gerüst ist so abzusichern, dass Unbefugte nicht auf die einzelnen Gerüstlagen, z. B. über innenliegende Leitergänge auf die einzelnen Etagen gelangen. Klar kann man auch an jedem Gerüst aussen hochklettern, das ist nicht zu vermeiden. Wenn der Vermieter auf den Abbau des Gerüstes nicht reagiert, dann würde ich beim Gewerbeaufsichtsamt anrufen. Falls du in der Lage bist festzustellen, dass dieses Gerüst Mängel aufweist, die bei der Nutzung zum Absturz führen können, wird sich das GAA sicher darum kümmern. Das wäre ein denkbarer Weg. Oftmals bleiben Gerüste auch stehen, bis diese an anderen Baustellen benötigt werden. Somit erspart sich der Gerüstbauer Kosten für die Demontage und Rückführung des Gerüstmaterials an seinen Lagerplatz. Freilich kann man auch bei der Gerüstbaufirma anrufen und anfragen, wann das Gerüst abgebaut wird, oder es nur stehen bleibt, weil Nacharbeiten erforderlich sind. Diese Nacharbeiten sollte man sich aber nennen lassen. Anfragen per Mail wären freilich besser, weil man dann schriftlich einen Nachweis hat. Zwingen kann man als Mieter die Gerüstbaufirma nicht, das Gerüst abzubauen. Das muss derjenige machen, der das Gerüst in Auftrag gegeben hat.

Der Verdacht ist wohl nicht ganz unberechtigt. Warum sollen die Alles abbauen, aufladen, einlagern und beim nächsten Kunden wieder aufladen? Also bleibt es stehen, bis es gebraucht wird.

Was Ihr als Mieter tun könnt: Nichts, ihr habt ja keinen Vertrag mit der Gerüstbaufirma. Also wendet Euch an Euren Vermieter, am besten schriftlich, und verlangt von diesem die Beseitigung des Mangels, mit der Begründung, so sei der Zugang für Einbrecher erleichtert sowie die Nutzung des GArtens eingeschränkt.

Die Dame am Telefon meinte aber, sie könne nichts daran ändern. Doch kann sie !! Aber es ist halt bequemer die Füße hochzulegen und nichts zu tun.

Ja, sie sitzt ja 700 km weit weg. Gleichgültig ob sie nun 10 oder 700 Kilometer entfernt ihren Arbeitsplatz hat. Hier ist es Aufgabe des Vermieters dafür zu sorgen, dass dieses nachweisbar überflüssige Gerüst verschwindet.

Es stellt ein erhöhtes Einbruchrisiko dar und da es nicht mehr benötigt wird, haben die Mieter ein Recht darauf, dass es verschwindet.