Nachbarn drohen uns mit Anwalt wegen Einfahrt: Kann der das so einfach?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Frage ist immer und ausschließlich, wem das Grundstück gehört, auf dem die Einfahrt liegt. Und hier ist offensichtlich mal ein Sonderfall, weil eben beide zu gleichen Teilen die Einfahrt "besitzen".

Sofern noch keine Grunddienstbarkeit eingetragen wurde, kann tatsächlich ZUNÄCHST EINMAL jeder der beiden Nachbarn bis zur Hälfte des Weges tun und lassen, was er will. Allerdings ist das Deutsche Zivilrecht glücklicherweise Alltagstauglich. Und hier gibt es das "Wege- und Leiterrecht", das hier vermutlich zum Tragen kommt. In jedem Fall wirst Du weiter ein Nutzungsrecht für die Einfahrt haben. Und der Nachbar die Verpflichtung, Dir die Nutzung auch tatsächlich zu ermöglichen. Tun und lassen was er will kann er also nicht.

Lass Den doch machen, aber stelle Dich sobald da eine Aktivität zugange ist demonstartiv mit der Kamera hin hin. Du brauchts da im Vorfeld garnichts zu befürchten.

Der Gedanke an einen REA ist zwar richtig, aber nur der Brief ist wertlos. Denn solange der Nachbar nichts getan hat, gibt es realistisch für Euch keinen Grund tätig zu werden und Geld auszugeben.

Ihr braucht Euch da keinerlei Sorgen zumachen, der Gute liegt völlig falsch.

Schreib ihnen doch auch:

das können wir bestimmt unter uns klären. Wann haben Sie Zeit für ein Gespräch?

Wenn er die Ausmessung machen will, dann auf seine Kosten. Das schlimmste was Euch passieren kann, ist das ihr die Einfahrt nachmelden müßt, und dementsprechend die Gebühren bezahlen müsst. Ist aber nicht die Welle. Ich weiß ja nicht wie ihr wohnt, aber eigentlich führt eine Einfahrt über einen Bürgersteig direkt auf das Grundstück. Oder direkt von der Straße auf das Grundstück. Sollte Eure Einfahrt wirklich über sein Grundstück laufen, und ihr keine andere Möglichkeit habt, Euer Grundstück zu betreten, habt ihr ein Wegerecht. Bevor ihr einen Anwalt für viel Geld einschaltet, würde ich erst mal Euren eigenen Bebauungsplan beim Amt einsehen. Dort könnt ihr noch mal die Frage mit der Einfahrt klären, die sind nett, und billiger als die Erstberatung beim Anwalt (bis 250,- Euro) außer Ihr habt eine Rechtschutzversicherung. Wird schon klappen, viel Glück!!!!

Ohne entsprechende Zufahrtsregelung hätte das Hinterhaus nie gebaut werden können.

Derartige Regelungen müssen nicht zwingend im Kartaster geregelt sein. ABER, bei der zuständigen Baubehörde dann warscheinlich im Bauregister oder im Baulastenverzeichnis.

Dort werden zum Beispiel auch Abstandsregelungen zum Nachbargrundstück oder Zufahrtsregelungen eingetragen.

Der Nachbar mag die Zufahrt vermessen lassen, aber AUF SEINE KOSTEN!!!Denn, die größe der gemeinschaftlichen Parzelle ist im o.g. Verzeichnis vermerkt. Demnach ist eine Vermessung nonsens.

Was macht Ihr Nachbar eigentlich, wenn die Zufahrt neu gemacht werden muss? WEr bestimmt eigentlich wie eine neue Zufahrt auszusehen hat? Pflaster, Teerbelag? Das alles müsste im Baulastenverzeichnis geregelt sein. Auf zur Baubehörde.Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt.