Wie lange muss ich das Gerüst des Nachbarn dulden?

3 Antworten

Du kannst Schadensersatzansprüche geltend machen

Die Landesgesetze regeln auch, unter welchen Voraussetzungen eine Nutzungsentschädigung für die Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks zu erbringen ist. Wird anlässlich der Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts Nachbareigentum beeinträchtigt, so besteht unter Umständen eine  Schadensersatzpflicht.
Woher ich das weiß:Recherche

Du hättest einfach von Anfang an ein weniger unangenehmer Zeitgenosse und Paragraphenreiter sein sollen, dann wäre das Verhältnis eventuell auch nicht angespannt.

Dein Text spricht Bände, von welcher Sorte du bist. Da braucht man keine Feinde mehr....

sowas seht im Hammerschlag-u. Leiterrecht; in dem Falle Hessen

die Bauarbeiten müssen zügig abgeschlossen werden. man darf nicht übermäßig behindert werden.