Geringer Verdienst als freier Autor - wie schaut's mit Steuern und Krankenversicherung aus?

6 Antworten

Hallo,

die kostenlose Familienversicherung nach § 10 SGB V ist unter zwei Bedingungen möglich:

- die monatlichen Einkünfte überschreiten im Durchschnitt 405 Euro nicht (Kosten im Zusammenhang mit der Tätigkeit können von den Einnahmen abgezogen werden).

und

- die Tätigkeit darf nicht hauptberuflich sein. Das prüft die Krankenkasse anhand der Höhe aller Einnahmen und der wöchentlichen durchschnittlichen Arbeitszeit.

Also am besten mit den bisherigen Einnahmenachweisen zur Krankenkasse gehen und dort die Familienversicherung überprüfen lassen.

Wenn man sich bei der Künstlersozialkasse anmeldet, entsteht Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Das beinhaltet auch einen Krankengeldanspruch, ggf. einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und ggf. später einen früheren Rentenbeginn. Die Versicherungspflicht besteht frühestens ab Tag der Anmeldung.

 

 

 

 

 http://www.kuenstlersozialkasse.de/

Gruß

RHW

RHWWW  12.09.2015, 18:28

Die o.g. Regelungen zur Familienversicherung gelten nur, wenn eine gesetzliche Krankenversicherung besteht.

RHWWW  13.09.2015, 08:07
@RHWWW

Wenn man als Künstler von der Künstlersozialkasse (KSK)anerkannt wird, trägt die KSK etwa die Hälfte der Beiträge. Es gelten dann keine Mindestbeiträge.

Sobald du für deine Dienstleistung Geld bekommst, bist du grundsätzlich steuerpflichtig.

Wenn du noch über deinen Mann krankenversichert bist, muss dieser mindestens einmal pro Jahr die Familienversicherung BEGRÜNDEN ( also die Berechtigung BELEGEN)

1. Als freie Autorin keine Gewerbeanmeldung, denn es ist freier Beruf (§ 18 EStG).

2. DEinen Gewinn ermittelst Du durch Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung nach Ende des Jahres.

3. Du bist zwar Kleinunternehmerin (§ 19 UStG), aber da Du für Unternehmen arbeitest, ist es besser mit Umsatzsteuer zu arbeiten, weil Du dadurch selbst den Vorsteuerabzug hast. Beim Kauf eines Notebooks für 595,- Euro, bekommt Du 95,- Euro vom Finanzamt zurück.

4. Diue Anmeldung kann bei der KSK (Künstlersozialkasse) erfolgen.

wfwbinder  12.09.2015, 16:49

Ach so, eigene Beiträge zur Krankenversicherung musst Du nur zahlen, wenn Dein Durchschnittsgewinn pro Monat über 405,- Euro geht (4.860,- Jahresgewinn).

Bei Freiberuflern hat die 450,- Euro Grenze keine Bedeutung. Das ist Minijob, also unselbständige Tätigkeit.

Sobald du als "freier Autor" Geld verdienst, wirst du dich selbst bei der Sozialversicherung anmelden müssen.

Grundsätzlich ist JEDES Einkommen steuerpflichtig. Den Steuerfreibetrag hast du ja bereits mit deinem Mann zusammen.

Muss ich das irgendwie JETZT dem Finanzamt melden oder mich selbständig melden oder einen Gewerbeschein anmelden oder reicht das, wenn ich meinen Verdienst einfach mit der Steuererklärung meines Mann (sind zusammen veranlagt) einreiche?

Als Autor würde ich mal davon ausgehen, dass du freiberuflich selbständig (§ 18 EStG) bist. Eine freiberufliche Tätigkeit ist dem Finanzamt schriftlich anzuzeigen. Du musst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und erhälst dann eine Steuernummer.

Wieviel darf ich verdienen, ohne dass ich Steuern zahlen muss?

Jetzt haben wir hier ein paar Verständnisprobleme.

  1. Es gibt keine "Steuern". Du musst die Steuerart schon benennen. Relevant wären hier Umsatz- und Einkommensteuer.
  2. Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn die umsatzsteuerpflichtigen Umsätze voraussichtlich 17.500,- € im Jahr nicht übersteigen und du nicht aktiv zur Regelbesteuerung optierst (§ 19 Abs. 1 und 2 UStG).
  3. Einkommensteuer zahlst nicht "du", sondern "ihr". Ihr seid als Ehepaar gemeinsam veranlagt, wenn ihr nicht Einzelveranlagung beantragt habt. Bedeutet ihr dürft ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen von 16.944,- € im Jahr generieren, ohne Steuern zahlen zu müssen. Wenn du allerdings Einkünfte aus selbständiger Arbeit hast, seid ihr zur Abgabe der Einkommensteuererklärung bis 31.05.2016 verpflichtet.
  4. Du musst eurer EStE eine formlose Gewinnermittlung oder die Anlage EÜR beifügen. Wenn du den Unterschied zwischen Umsatz (das was du bekommst für deine Arbeit) und das was dir bleibt, nach Abzug deiner Kosten, nicht kennst, machst du bitte Montag einen Termin beim Steuerberater sonst mutiert das hier zum bürokratisch-steuerrechtlichen C l u s t e r f u c k  und dir wird der Spaß an der Autorentätigkeit schnell vergehen.

Nächster Punkt:

Ich bin noch familienversichert. Mir wurde von einer Bekannten nun zugetragen, dass ich das der KK melden und mich ggf. selbst anmelden muss ab einem gewissen Betrag (Verdienst). Wie hoch ist dieser denn? Und wie berechnet man das, wenn man ein schwankendes Einkommen hat?

Die Höchstgrenze für die Familienversicherung beträgt 1/7 der Bezugsgröße. Die Bezugsgröße in 2015 beträgt 2.835,- €. Macht nach Adam Riese 405,- € im Monat.

Diese beziehen sich auf den Gewinn. Wenn du einen Monatsumsatz von 100.000,- € machst ist das (umsatz)steuerlich vielleicht relevant - zumindest ab dem Folgejahr - aber für die Krankenkasse nicht. Hast du nämlich Betriebsausgaben von 99.595,- € im Monat, beträgt dein Gewinn eben nur 405,- €.

Da dein Einkommen schwankt heißt es monatlich addieren und am Ende des Jahres durch die Anzahl der Monate teilen, seitdem die Tätigkeit ausgeübt wird. Maximal also 12.

WICHTIG: Du hast bei der Sozialversicherung sog. Mitwirkungspflichten (allg. geregelt in den § 60 - 66 SGB I). Bezogen auf die Krankenversicherung heißt das, du musst selbständig und unaufgefordert jedes Jahr dein Einkommen nachweisen (Einkommensteuerbescheid). Tust du dies nicht ist die Kasse verpflichtet davon auszugehen, dass du Gewinn in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze generierst (aktuell 4.125,- € im Monat) und muss hierauf den Beitrag festlegen (wären dann inkl. Pflege knapp 700,- € im Monat).