Gilt Kindesunterhalt als Einkommen bei der gestezlichen Krankenversicherung (Familienversicherung)?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein. Unterhalt ist - wie Du ja schon schreibst - Einkommen der Kinder, nicht des Elternteils. Nur dann, wenn sie für SICH Unterhalt beziehen würde, wäre das anrechenbares Einkommen.

Das heißt, egal wie hoch der Unterhalt des Kindes ist, es hat keinen Einfluss auf die Familienversicherung? Auch wenn der Kindesunterhalt (mal angenommen) 450,- Euro betragen würde?

Die Kinder deiner Frau, werden wahrscheinlich nicht über Dich Familienversichert, denn es gilt wenn Kinder Unterhalt bekommen, der Unterhaltspflichtige in Deutschland wohnt, dieser auch die Kinder über sich Familienversichern muss! Das kann deine Frau auch selber bei der Krankenkasse des Unterhaltspflichtigen beantragen, unabhängig vom Einverständniss des Unterhaltspflichtigen, sind Krankenkassen verpflichtet Kinder mit beim Unterhaltspflichtigen(Vater)zu versichern, dieses gilt solange deine Frau nicht selbst Pflichtversicher(also in Arbeit) steht,dann kann Sie die Kinder auch über sich Familienversichern. Nur Unterhaltspflichtige können Kinder Familienversichern.

Die Kinder deiner Frau sind entweder über sie, oder über die Väter in der Familienversicherung.

Hallo,

nach § 10 SGB V und § 16 SGB IV sind bei der Familienversicherung nur Einkünfte entscheidend, die (bei entsprechender Höhe) auch steuerpflichtig wären.

Der Unterhalt für Kinder gehört auf keinen Fall dazu.

Bei getrennt lebenden Ehegatten kann der Unterhalt die kostenlose Familienversicherung ausschließen.

Gruß

RHW