Freier Mitarbeiter und Steuern, wie?

3 Antworten

Das ist eine gewerbliche Tätigkeit. Die muss dem Finanzamt und der Gemeinde angezeigt werden.

Zusammen mit der Steuererklärung muss eine Gewinnermittlung (nebenberuflich idr eine Einnahme- Überschuss Rechnung (Anlage EÜR)) abgegeben werden. Der Gewinn wird zusammen mit deinen anderen Einkünften als Arbeitnehmerin zusammen gerechnet und dann (nach Abzug von Sonderausgaben etc.) in Summe besteuert.

siola55  04.07.2021, 20:20

Stimmt so leider nicht ganz: ein Gewerbe wird bei der Stadt bzw. Gemeinde angemeldet; die freiberufl. Tätigkeit nur beim Finanzamt!

Stefan1248  04.07.2021, 20:54
@siola55

Bei der Tätigkeit als testkäufer handelt es sich um eine gewerbliche und nicht um ein freiberufler Tätigkeit.

Die Anzeigepflicht nach § 138 AO kann neben der Anmeldung bei der Gemeinde als Unternehmer auch beim Finanzamt nachgekommen werden. In der Praxis wollen beide, Finanzamt und Gemeinde den gleichen Fragebogen haben egal, wo die Anzeigepflicht nachgekommen wird und wer dann wen informiert. Wenn es zügig gehen soll ist es am einfachsten beiden direkt ihre Fragebögen zu schicken. Die Gewerbeanmeldung zur Gemeinde und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zum Finanzamt.

DerHans  04.07.2021, 22:02
@siola55

Welcher "Freiberuf" soll das denn sein?

siola55  04.07.2021, 22:03
@Stefan1248
Bei der Tätigkeit als testkäufer handelt es sich um eine gewerbliche und nicht um ein freiberufler Tätigkeit...

Hab' ich auch gar nirgends behauptet ;-) Aber ein Gewerbe anmelden genügt allein bei der Stadt bzw. der Gemeinde (eigene Erfahrung!).

Stefan1248  04.07.2021, 22:10
@siola55

Ja, wie gesagt der Anzeigepflicht ist damit genüge getan. Aber das Finanzamt will trotzdem den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Den kann man da auch gleich hinschicken. Am besten elektronisch über Elster. Vorallem wenn man eine Steuernummer braucht um ordnungsgemäße Rechnungen zu schreiben oder umsatzsteuersteuervoranmeldungen (für vorsteuererstattungen) abzugeben.

Kommt drauf an...

ein Gewerbe mußt du bei deiner Stadt bzw. Gemeinde anmelden, eine freiberufl. Tätigkeit formlos beim Finanzamt anmelden und erhälst dann einen Fragebogen:

https://www.klicktipps.de/gewerbe.php#anmeldung_gewerbe_freiberuf

https://www.klicktipps.de/gewerbe-freiberuf.php

Weitere Infos, Hinweise und viele, viele Tipps findest du in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist KEIN freier Beruf. Dafür musst du ein Gewerbe anmelden. Und selbstverständlich musst du dann deine Einkünfte auch mit der ESt.-Erklärung deklarieren. Deine endgültige Steuerbelastung ergibt sich aus der SUMME deiner Einkünfte.