Textbroker.de Verdienst dem Sozialamt melden?

4 Antworten

Du mußt diese freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden, die Steuernummer benötigt Textbroker. de bei der Honorarabrechnung.

Tobi200188 
Fragesteller
 29.12.2016, 11:15

Okay, verstehe. Danke.

Bei Beziehern von Grundsicherung gelten andere Freibeträge als bei Hartz 4.

https://www.berlin.de/sen/soziales/themen/soziale-sicherung/sozialhilfe/anrechnung-von-einkommen-und-vermoegen/

Tobi200188 
Fragesteller
 29.12.2016, 11:19

Danke sehr! Ich werde mich mal informieren.

Tobi200188 
Fragesteller
 29.12.2016, 11:46
@Tobi200188

Hallo wilees,

durch Dich, bzw. Deinen Link habe ich die nötigen Informationen gefunden und meine Frage ist beantwortet. :-)

Man bekommt bei der Grundsicherung 70 % seines Einkommens, worunter auch der Nebenverdienst im Internet zählt, angerechnet. 30% sind anrechnungsfrei. Das heißt, dass ich 30€ behalten dürfte, wenn ich bei Textbroker im Monat 100€ verdienen würde.

Das würde einen Stundenverdienst von 1 € bedeuten. Daher stelle ich diese Arbeit jetzt generell in Frage. Natürlich finde ich es traurig, dass man auf diese Weise so gut wie keine Möglichkeit hat, jemals wieder aus der Armut heraus zu kommen... :-(

Vielen Dank!

natürlich wird das angerechnet. es ist doch ein einkommen

Tobi200188 
Fragesteller
 29.12.2016, 11:06

Hat man bei Sozialhilfe denn einen Freibetrag, den man dazu verdienen kann? Weil so viel verdiene ich bei Textbroker nicht.

martinzuhause  29.12.2016, 11:07
@Tobi200188

erst mal musst du angeben was du dafür bekommst. dann können auch freibeträge berechnet werden. 100€ sollten da im monat anrechnungsfrei bleiben.,

Tobi200188 
Fragesteller
 29.12.2016, 11:17
@martinzuhause

Alles klar. Ich werde mal meinen Sozialarbeiter darüber informieren, damit das auch alles richtige Wege läuft.

Ich könnte zwischen 50 und 80€ im Monat mit Textbroker verdienen. Ich hätte keine Probleme damit, jeden Monat meinen Verdienst beim Sachbearbeiter offen zu legen.

Ich habe auch von einem Freibetrag von 100€ gehört. Allerdings gibt es da auch unterschiedliche Kommentare / Meinungen.

wilees  29.12.2016, 11:40
@Tobi200188

Was bleibt vom Erwerbseinkommen anrechnungsfrei?

Vom Erwerbseinkommen werden nach Abzug der Steuern und
Sozialversicherungsbeiträge ein Pauschalbetrag von 5,20 Euro
für Arbeitsmittel sowie die notwendigen Fahrtkosten zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte abgesetzt.

Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung bleibt
monatlich ein Freibetrag von in der Regel 30 Prozent des
Erwerbseinkommens anrechnungsfrei.

Der Freibetrag darf jedoch die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1 nicht überschreiten (das sind derzeit höchstens 202,00 Euro – ab dem 01.01.2016 -).

Bei Personen, die Einkünfte aus einer ehrenamtlichen
Tätigkeit erzielen, bleibt abweichend davon ein Freibetrag bis
zur Höhe von 200 Euro anrechnungsfrei.

ja ich denke schon. Sogar dem Finanzamt und Krankenkasse und Rentenkasse müssen davon wissen, leider...:-(

Ich wollte da auch mal arbeiten , wusste aber nicht wie ich sozialrechtlich und Finansrechtlich alles abklären/ einrichten soll.

Man muss sich ja als gewerbetreibend anmelden, das läuft ja nicht als Angestelltenverhältnis.

verdient man da eigentlich gut? Ich wollte das auch mal machen.

Tobi200188 
Fragesteller
 29.12.2016, 11:12

Danke. Mir war überhaupt nicht bewusst, welche Kreise das ziehen kann.

Zu Deiner Frage: Es ist ein Nebenverdienst, von dem man im Anfang nicht leben kann. Man kann sich allerdings hoch arbeiten und dann auch mehr verdienen.

Ich führe Notiz über meine verfassten Manuskripte und ich habe jetzt 14 Stunden gearbeitet und gerade die 50€ Hürde durch(schrieben). Also das sind ca. 3€ in der Stunde, so viel ist das am Anfang nicht, aber dafür lernt man dazu, verbreitert sein Wissen und muss nicht mal seinen eigenen Schreibtisch dafür verlassen.

Ich kann Textbroker.de nur empfehlen und versichere Dir, dass dieses Unternehmen - nach meinen Auffassungen - sehr seriös ist.

CircusHalli  29.12.2016, 11:36
@Tobi200188

Wenn man sich mal umsieht in diesem Forum was andere dazu sagen, würde ich glatt glauben dass die menschen dort bei Textbroker übers Ohr gehauen.

Siehe hier : https://www.gutefrage.net/frage/wie-geht-man-mit-den-kunden-bei-textbroker-um?foundIn=related-questions

Katastrophe! Man wird also erst dann eigestuft, wie viel cent man pro wort bekommt NACHDEM die deinen Text gelesen haben. Ist doch wohl klar was die dann machen. Außerdem: Hier in Deutschland ist ein Mindestlohn von 8,50 € vorgesehen. Wenn du dich als Selbstständig anmeldest, können die diese Regelung umgehen. Jemand der 8,50€/h verdient hat in 14 h arbeiten 119€ verdient, und du nur läppische 50€, wenn überhaupt! Ich würde mir lieber einen anständigen Home-Office Job suchen. Wie wärs mit Kundenbetreung im Home Office , als Angestellter mit festem Stundenlohn? Einfach mal bei kimeta.de in der Suchzeile Home Office angeben...