Muss ich als freier Mitarbeiter (Nachhilfe) unter 450Euro Steuern zahlen?
Hallo :) ich habe einen Vertrag als freier Mitarbeiter in einem Nachhilfeinstitut unterschrieben und bin jetzt etwas ratlos was Steuern angeht. Ich verdiene hier circa 120 Euro im Monat. Muss ich da Steuern zahlen? Was muss ich dem Finanzamt melden? Und muss ich ein Gewerbe anmelden? Ich jobbe noch als Minijobber etwa 120 Euro im Monat, bin Student und bekomme 50 Euro Bafög... Kann mir jemand helfen? :)
4 Antworten
Was muss ich dem Finanzamt melden? Und muss ich ein Gewerbe anmelden
Bei Selbständigen gibts keine Lohnabrechnung sondern eine Honorar-Rechnung. Darin muß der Leistende (du) u.a. seine Steuernummer eintragen - hiervon ausgenommen sind Kleinbeträge bis 150 €.
Gleichwohl würde ich dir empfehlen, deiner Anzeigepflicht nach § 138 AO nachzukommen und die Aufnahme (d)einer Selbständigkeit innerhalb von 4 Wo. dem Finanzamt.mitzuteilen.
Zur Verfahrensbeschleunigung kannst du sofort das offizielle Formular benutzen (s. Link, 8 Seiten, Drucker notwendig), andernfalls wird man es dir zusenden.
Eine selbständige "unterrichtende Tätigkeit" stellt kein Gewerbe sondern eine freiberufliche Tätigkeit dar (wie Arzt, RA., Ing., Journalisten, Künstler usw) = § 18 EStG. Eine Gewerbeanmeldung entfällt deshalb.
Steuern werden bei dieser Einkommenslage nicht anfallen, der Papierkram bleibt dir (und dem Finanzamt) allerdings nicht erspart. Für die Jahre 2015 ff ist die Abgabe von Einkommensteuererklärungen vorgeschrieben. Bereits mit Pauschalabgaben abgerechnete "Minijobs" sind abgegolten und deshalb darin nicht mehr anzugeben.
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=034250
Ich meine, man kann auch mehrere Minijobs haben, wenn man nicht über die Obergrenze von 450 Euro rutscht. Das wäre bei dir ja nicht der fall. Dementsprechend fielen für dich auch keine Steuern an.
Da du freier Mitarbeiter und kein Angestellter des Instituts mit geringfügiger Beschäftigung bist, musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben. Ob du Steuern zahlen musst, hängt von der Höhe deines Gewinns ab.
Hi,
nein da musst kein Gewerbe anmelden. Da du mit beiden Jobs nichtmal über die 450€ kommst, musst du nicht mal Sozialabgaben zahlen. Steuern würdest du erst zahlen müssen, wenn du mehr als 800€ im Monat verdienst.
Du bist ja auch nicht selbstständig, du nimmst dort einfach nur nach Lust, Laune und Zeit Schüler an und verdienst dann eben Geld - oder auch nicht. Das ist im Prinzip nichts anderes, als wenn du ab und zu irgendwo kellnerst.