Geld geerbt: Muss ich trotz niedrigem Verdienst jetzt Kindesunterhalt zahlen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde mich bei der Frage ans Jugendamt wenden,wie das zu regeln ist,weil dein Verdienst steigt deshalb ja nicht.

Denk auch dran,dass du den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen mußt,wenn deine Ex welchen erhält.

Vielleicht kannst du dich ja auch mit ihr einigen,dass du einen Teil auf einem Sparbuch parkst,damit es für größere Anschaffungen oder Engpässe deinem Sohn zur Verfügung steht.Das hängt ganz von der Situation ab.

Alles für dich behalten kannst nicht,auch von der moralischen Seite.

hugohuflattich 
Fragesteller
 26.11.2011, 19:37

Danke für die Antwort. Das mit dem Sparbuch für meinen Sohn habe ich unabhängig von einer Unterhaltszahlung schon geplant. Und das ich nun Unterhalt zahlen werde ist ja logo. Hätte ich vor der Erbschaft auch gemacht, wenn es mir möglich gewesen wäre. Mir ging es einfach darum zu wissen, wie das rechtlich geregelt ist.... U.a. wie hoch der monatliche Betrag dann ist. Ich werde mich dann, wie von Dir empfohlen mal ans Jugendamt wenden.

Einfach nur unglaublich, was hier an Kommentaren zu lesen ist..... Es gibt doch klare rechtliche Regeln, über die man sich austauschen kann - im Detail kann ich sie nicht benennen und ich finde die sachliche Frage berechtigt. Deswegen gleich die Keule rauszuholen und dem Vater moralische Vorwürfe zu machen, bestätigt mal wieder das Opferbild, hinter dem sich leider immer wieder Mütter zu verstecken versuchen. Sie sind für die 'Aufzucht' zuständig, aber ich vermute mal, dass es auch diese sind, die einem Vater wo es geht, den Umgang und somit eine Beteiligung an dieser Aufgabe streitig machen - Kind gegen Geld - alles schon erlebt. Ich stelle in Frage, ob nicht gerade diese Mütter es sind, die allein darauf aus sind, den Vater als Zahlesel zu nutzen. Auf's KIndeswohl ! Sorry, auch wenn es nicht zur Klärung der Sachfrage beiträgt, musste ich dieses loswerden. Weitermachen !

Entdeckung  26.11.2011, 19:32
Entdeckung  26.11.2011, 19:34
@Entdeckung

45.000.-- Euro sind keine kleine Summe, da hat es doch bestimmt ein Testament und einen Notar gegeben, der das Testament im Namen seines Mandanten vollstreckt hat. Frage doch mal diesen Notar ... der kann dir sicher ebenfalls Auskunft geben.

deine erbschaft bedeutet einkommen. diese wird deinem verdienst angerechnet. hypothetisch erhöht sich dadurch dein einkommen mtl um einen bestimmten betrag für eine lange zeit....und für diese zeit bist du dann unterhaltspflichtig......

ja ja erst den Spaß haben und dann nicht zahlen. Ich würde dich in Grund und Boden verklagen, wenn du nicht zahlen würdest!