Braucht man eine Genehmigung für einen Teichbau auf dem eigenen Grundstück?

3 Antworten

Er wird erst bei der Stadtverwaltung eine Voranfrage stellen müssen. Kann sein, dass nicht einmal eine Hütte gebaut werden darf. Das ist neulich meinem Nachbarn passiert, der ein Stück Grundstück besitzt und Bäume darauf gepflanzt hat....als er bei der Stadt nachfragte, ob er ein Gartenhäuschen mit einer Solarzelle auf dem Dach bauen darf, lehnte die Stadtverwaltung ab.

JJPeters 
Fragesteller
 09.06.2015, 19:43

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ist es aber nicht eine Frechheit, dass man auf seinem Eigenen Land nichts machen darf?

lindgren  09.06.2015, 19:44
@JJPeters

Nun, das hat schon seinen Sinn. Sonst würde jeder, der irgendwo ein Grundstück besitzt, darauf bauen wollen, ob Gartenhaus oder Swimmingpool / Teich. Ich besitze auch ein großes Grundstück, welches ich nicht einzäunen darf (Forstamt lehnt es ab). Dafür habe ich eine Streuobstwiese angelegt und das ist wunderschön geworden. Im Sommer mit einem langen Tisch und Stühle unter den Bäumen essen.....

Für den Teich brauchst Du, ab einer gewissen Größe, in jedem Fall eine Genehmigung. In Hessen, als Beispiel, ist es ab einer Oberfläche von 100qm der Fall bzw. ab einer Tiefe von 2 Meter oder 100 qm Volumen. Das ist für jedes Bundesland anders.

Das gleiche gilt für Hütten ab einer bestimmten Größe bzw. Höhe.

Lieber fragen als abreissen oder zuschütten müssen. Das Telefonat mit dem Ordnungsamt kostet Dich keine 5 Minuten, spart aber im Ernstfall viel Geld und Zeit.

Wir sind hier nicht in Texas. Deutschland ist nun mahl überwiegend sehr dicht besiedelt und die wenigen freien Flächen dürfen es auch gerne bleiben. Und so eine "Hütte" ist gerne der Anfang, dann wird angebaut, Toilette kommt rein Heizung , Strom usw.

JJPeters 
Fragesteller
 10.06.2015, 11:42

Das Grundstück ist voll erschlossen. Also Strom und Wasser ist eh schon drauf weil da ein Bauernhaus stand und jetzt noch ne Ruine

lesterb42  10.06.2015, 11:53
@JJPeters

Du müstest dich dann mal mit § 35 BauGB befassen. Ließt sich nicht gerade wie Bildzeitung aber ist die einschlägige Vorschrift für Bauen im Außenbereich. Ansonsten mal beim Bauamt der Gemeinde anfragen, was zulässig ist und was nicht.