Bauen ohne Bebauungsplan eines EFH?

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Ist das im bebauten Gebiet oder handelt es sich um Außenbereich? Falls letzteres der Fall sein sollte, geht das gar nicht (Zersplitterungsverbot). Falls es sich um Innenbereich handelt, müsste sich das Vorhaben mangels Bebauungsplan nur in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügen, die Genehmigung müsste dann auf Antrag erteilt werden, notfalls vor Gericht zu erstreiten.

Der Flächennutzungsplan hat aber keine unmittelbare baurechtliche Wirkung für euch, der ist nur für die großflächige Planung der Gemeinde relevant, da die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt werden sollen.

Soy22 
Fragesteller
 04.03.2016, 14:29

es handelt sich um Innenbereich; Darum tut es ja so weh das man hier streiten muss :-(

marcussummer  04.03.2016, 14:33
@Soy22

Und mit welcher Begründung wird der Antrag abgelehnt? Im Innenbereich folgt aus dem Eigentumsrecht (Grundgesetz-Schutz!) ein Anspruch auf Genehmigungserteilung, wenn sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt! Fügt sich das Vorhaben nicht ein?

Soy22 
Fragesteller
 04.03.2016, 14:38
@marcussummer

Bei meinem Bruder wurde es noch widerwillig genehmigt; Ich würde es natürlich entsprechend ähnlich bauen und gegenüber meines geplanten Hauses steht auch ein Haus; Grund ist einfach, sie wollen einen Bebauungsplan; ich sollte erwähnen dass beim Nebengrundstück auch ein EGT bauen wollen würde (der hat keinen Kanal, Straßen, Anschluss etc.), dies führt nur über unser Grundstück = Erschließung; Ich denke hier läuft hintenrum eben einiges was wir nicht wissen; Wir würden einen Bebauungsplan noch nichtmal ablehnen, aber nicht die Option dafür jahrelang zu warten und die Gemeinde die Vergaben macht; Ich weiß im Moment nicht, ob das jetzt das Ende ist;

marcussummer  04.03.2016, 16:12
@Soy22

Der Verweis auf einen geplanten Bebauungsplan könnte nur dann rechtlich relevant sein, wenn eine entsprechende Veränderungssperre durch die Gemeinde beschlossen worden wäre. Wenn dieser Beschluss nicht besteht, wäre es vielleicht sinnvoll, mit einem baurechtlich spezialisierten Anwalt Kontakt aufzunehmen, um den Einzelfall prüfen zu lassen. Grundsätzlich erkenne ich aus der Schilderung aber keinen Grund, der zu einer Versagung der zu beantragenden Genehmigung führen muss.

Die Gemeinde wird vermutlich keinen Plan aufstellen, geschweige denn erschließen. Die haben in der Regel für sowas kein Geld mehr. Ein Investor zu suchen ist auch schwierig - von denen gibt es nicht mehr so viele.

Du solltest dir auf jeden Fall einen erfahrenen Planer suchen, der hier Lösungsmöglichkeiten vorschlagen kann und evt. das Gespräch mit dem Bauamt sucht.

Soy22 
Fragesteller
 04.03.2016, 14:50

Hey, danke! Doch die Gemeinde möchte definitiv selber einen Bebauungsplan aufstellen (wird ja eh auf uns abgewälzt); Macht es Sinn hier nochmal nachzuhaken? Für mich ist die Option in ggf. 5 Jahren zu bauen nicht tragbar.

pharao1961  04.03.2016, 14:58
@Soy22

Mach dir mal Gedanken, ob du nicht selber als Investor auftreten möchtest. Ist ein Haufen Arbeit, Ärger und Rennerei, aber man kann damit Geld verdienen. Mit dem Bebauungsplan, der Erschließung und dem Verkauf der Grundstücke... ;-)

Soy22 
Fragesteller
 04.03.2016, 15:07
@pharao1961

Genau das wollten wir auch; selber erschließen und Plan aufstellen lassen = abgelehnt;

pharao1961  04.03.2016, 15:11
@Soy22

Wenn du Laie bist, erzählen die dir viel. Sucht euch einen erfahrenen Planer. Der kann mit den entsprechenden Stellen ganz anders verhandeln.

Doch, diese Möglichkeit gibt es immer: Mit dem entsprechenden Bestechungsgeld lässt sich so ziemlich jeder Baudezernent erweichen. Oder warum glaubst du, dass so manche Promi-Villa in einem nicht für die Bebauung freigegebenen Gebiet steht? 

Soy22 
Fragesteller
 04.03.2016, 14:26

Leider wirst du damit Recht haben :-)

Soy22 
Fragesteller
 13.03.2016, 12:39
@Soy22

korrupt in der Tat