Bauen ohne Bebauungsplan eines EFH?
Hallo,
ich möchte ein EFH auf dem elterlichen Grundstück (ca. 5.000 qm) bauen. Leider wird das ohne Bebauungsplan abgelehnt. Die Erschließung wäre für das eine Haus gesichert, zudem handelt es sich um eine Erstreihenbebauung. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (bereits ein Tipp eines Users hier) mit eigener Erschließung wurde ohne genaue Begründung auch abgelehnt. Demnach müsste ich u.U. jahrelang abwarten, bis die Gemeinde einen Plan aufstellt und die Erschließung vornimmt (abgesehen von den Kosten, die wir ggf. nicht tragen können); Es ist nicht geplant ein weiteres Haus zu bauen, demnach müssten für die Genehmigung allerdings Grundstücke erschlossen werden, obwohl nicht weiter gebaut wird. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan. Hat man überhaupt keine Möglichkeiten hier einen Kompromiss zu finden? Vielen Dank!
3 Antworten
Ist das im bebauten Gebiet oder handelt es sich um Außenbereich? Falls letzteres der Fall sein sollte, geht das gar nicht (Zersplitterungsverbot). Falls es sich um Innenbereich handelt, müsste sich das Vorhaben mangels Bebauungsplan nur in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügen, die Genehmigung müsste dann auf Antrag erteilt werden, notfalls vor Gericht zu erstreiten.
Der Flächennutzungsplan hat aber keine unmittelbare baurechtliche Wirkung für euch, der ist nur für die großflächige Planung der Gemeinde relevant, da die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt werden sollen.
Und mit welcher Begründung wird der Antrag abgelehnt? Im Innenbereich folgt aus dem Eigentumsrecht (Grundgesetz-Schutz!) ein Anspruch auf Genehmigungserteilung, wenn sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt! Fügt sich das Vorhaben nicht ein?
Bei meinem Bruder wurde es noch widerwillig genehmigt; Ich würde es natürlich entsprechend ähnlich bauen und gegenüber meines geplanten Hauses steht auch ein Haus; Grund ist einfach, sie wollen einen Bebauungsplan; ich sollte erwähnen dass beim Nebengrundstück auch ein EGT bauen wollen würde (der hat keinen Kanal, Straßen, Anschluss etc.), dies führt nur über unser Grundstück = Erschließung; Ich denke hier läuft hintenrum eben einiges was wir nicht wissen; Wir würden einen Bebauungsplan noch nichtmal ablehnen, aber nicht die Option dafür jahrelang zu warten und die Gemeinde die Vergaben macht; Ich weiß im Moment nicht, ob das jetzt das Ende ist;
Der Verweis auf einen geplanten Bebauungsplan könnte nur dann rechtlich relevant sein, wenn eine entsprechende Veränderungssperre durch die Gemeinde beschlossen worden wäre. Wenn dieser Beschluss nicht besteht, wäre es vielleicht sinnvoll, mit einem baurechtlich spezialisierten Anwalt Kontakt aufzunehmen, um den Einzelfall prüfen zu lassen. Grundsätzlich erkenne ich aus der Schilderung aber keinen Grund, der zu einer Versagung der zu beantragenden Genehmigung führen muss.
Die Gemeinde wird vermutlich keinen Plan aufstellen, geschweige denn erschließen. Die haben in der Regel für sowas kein Geld mehr. Ein Investor zu suchen ist auch schwierig - von denen gibt es nicht mehr so viele.
Du solltest dir auf jeden Fall einen erfahrenen Planer suchen, der hier Lösungsmöglichkeiten vorschlagen kann und evt. das Gespräch mit dem Bauamt sucht.
Hey, danke! Doch die Gemeinde möchte definitiv selber einen Bebauungsplan aufstellen (wird ja eh auf uns abgewälzt); Macht es Sinn hier nochmal nachzuhaken? Für mich ist die Option in ggf. 5 Jahren zu bauen nicht tragbar.
Mach dir mal Gedanken, ob du nicht selber als Investor auftreten möchtest. Ist ein Haufen Arbeit, Ärger und Rennerei, aber man kann damit Geld verdienen. Mit dem Bebauungsplan, der Erschließung und dem Verkauf der Grundstücke... ;-)
Genau das wollten wir auch; selber erschließen und Plan aufstellen lassen = abgelehnt;
Wenn du Laie bist, erzählen die dir viel. Sucht euch einen erfahrenen Planer. Der kann mit den entsprechenden Stellen ganz anders verhandeln.
Doch, diese Möglichkeit gibt es immer: Mit dem entsprechenden Bestechungsgeld lässt sich so ziemlich jeder Baudezernent erweichen. Oder warum glaubst du, dass so manche Promi-Villa in einem nicht für die Bebauung freigegebenen Gebiet steht?
Leider wirst du damit Recht haben :-)
korrupt in der Tat
es handelt sich um Innenbereich; Darum tut es ja so weh das man hier streiten muss :-(