Kann eine Hütte am Ortsrandgebaut werden?

6 Antworten

Du hast dir die Frage schon selbst beantwortet. Wenn eine Bebauung gesetzlich nicht erlaubt ist, kannst du nichts machen. Es sei denn, du willst gegen das entsprechende Gesetz verstoßen. Dann mußt du eventuell mit einer Strafe rechnen und die Hütte auf deine Kosten wieder abreißen. Willst du das Risiko eingehen?

Ohne Baugenehmigung würde ich das nichts bauen.

 

kennt irgendeiner hier das Bebauungsrecht eurer Gemeinde

oder die Großzügigkeit des Gemeinderats von Familienmitglied bis Bestechung ?

 

Und was soll der Gemeinderat damit zu tun haben? Das ist eine rein bauordnungsrechtliche Fragestellung.

Außerhalb des Satzungsgebietes = Aussenbereich. Und Aussenbereich bedeutet: nur privilegierte Vorhaben sind zulässig.

@WetWilly

komm nach Stuttgart und schau wo der Daimler Chef Schrempp gebaut hat und vor allem wie

du schriebst ja "privilegiert"

vielleicht hat Kamerad @Burschen auch so Connections

 

Für eine Duldung gibt es bei einem Neubau keine Rechtsgrundlage. Ohne diese kann keine untere Bauaufsichtsbehörde keine Duldung aussprechen und sie muss den Rückbau herbeiführen.

Also: keine Chance.

Nein das geht nicht