Hütte bauen ohne Genehmigung auf meinem Grundstück

5 Antworten

Offiziell ist alles über 1 Meter Höhe Antragspflichtig, aber ohne Bauland bei einer Gartenhütte wird dir niemand einen Strick draus drehen. Du musst es aber alleine bauen und niemand darf es ärgern.

chrishorni 
Fragesteller
 04.04.2013, 00:31

Ärgern tut es niemand! ist an einer stark befahrenden Straße. Sonst gibt es da nur Industrie oder freie Wiese

Seehausen  04.04.2013, 11:12

Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle Bauvorschriften einhalten. Die Freistellung vom formellen Baurecht ist also nur ein Nebenkriegsschauplatz. Einzuhalten sind: Baugesetzbuch, BauNVO, Bebauungsplan, Landesbauordnung, Ortsgestaltungssatzungen etc. Und auch nach Wasserrecht, Straßenverkehrsrecht, Denkmalschutzrecht, Naturschutzrecht, Nachbarrecht etc. können genehmigungsfreie Vorhaben unzulässig sein.

Das kommt drauf an, ob es für Deinen Bezirk n Bebauungsplan gibt. Wenn ja und Du nervige Nachbarn hast - Pech! Wenn nein - alles, was über eine bestimmte Kubikmetergröße bewegte Materialien liegt, muß vom Bauamt genehmigt werden. ABER: Wer viel fragt, kriegt auch viele Antworten. Sei kein Frosch und fang an zu nageln! Schlimmstenfalls mußt Du zurückbauen. Aber wenn sich niemand daran stört, wird Dich auch keiner anscheißen. Rock on!

chrishorni 
Fragesteller
 04.04.2013, 00:39

Ja das Klappt bestimmt meistens!

Hatte bei mir im Garten mal ein Hühnerhaus gebaut!!

Hatte jeden morgen frische (sehr leckere) Eier zum Frühstück.. waren irgendwann zu viele und jeder Nachbar bekam welche.. irgendwann war es normal das die Leute bei mir morgens (umsonst) Eier holten ..ein paar Jahre vergingen , ich bekam einen Kleinen Streit mit einem Nachbar und schon wurde mir gesagt von der Gemeinde das ich Das Hühnerhaus nicht hätte bauen dürfen:((((

...so schnell geht das:D

Seehausen  04.04.2013, 11:17

Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle Bauvorschriften einhalten. Die Freistellung vom formellen Baurecht ist also nur ein Nebenkriegsschauplatz. Einzuhalten sind: Baugesetzbuch, BauNVO, Bebauungsplan, Landesbauordnung, Ortsgestaltungssatzungen etc. Und auch nach Wasserrecht, Straßenverkehrsrecht, Denkmalschutzrecht, Naturschutzrecht, Nachbarrecht etc. können genehmigungsfreie Vorhaben unzulässig sein.

Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle Bauvorschriften einhalten. Die Freistellung vom formellen Baurecht ist also nur ein Nebenkriegsschauplatz. Einzuhalten sind: Baugesetzbuch, BauNVO, Bebauungsplan, Landesbauordnung, Ortsgestaltungssatzungen etc. Und auch nach Wasserrecht, Straßenverkehrsrecht, Denkmalschutzrecht, Naturschutzrecht, Nachbarrecht etc. können genehmigungsfreie Vorhaben unzulässig sein.

das ist in jedem Bundesland anders geregelt. Gemeinde fragen.

chrishorni 
Fragesteller
 04.04.2013, 00:29

Ja ich wohne in Hessen.. weist du was dazu?

Vielen Dank

Seehausen  04.04.2013, 11:12

Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle Bauvorschriften einhalten. Die Freistellung vom formellen Baurecht ist also nur ein Nebenkriegsschauplatz. Einzuhalten sind: Baugesetzbuch, BauNVO, Bebauungsplan, Landesbauordnung, Ortsgestaltungssatzungen etc. Und auch nach Wasserrecht, Straßenverkehrsrecht, Denkmalschutzrecht, Naturschutzrecht, Nachbarrecht etc. können genehmigungsfreie Vorhaben unzulässig sein.

Frag einfach beim zuständigen Bauamt nach - wird nichts kosten und dann hast du die Sicherheit

Seehausen  04.04.2013, 11:15

Immer wieder der Verweis auf unzuständige Behörden: es gibt mindestens 17 "Bauämter". Und keines dieser Bauämter wird mündliche Auskünfte zu konkreten Fragen geben; das dürfen die gar nicht.

Und Bauvoranfragen zu baugene3hmigungsfreien Vorhaben sind z.B. in Hessen unzulässig.

Punktejäger!!!

sunny34961  04.04.2013, 13:13
@Seehausen

Bei mir in Bayern Lk Coburg ist das Bauamt der Gemeinde zuständig, und die erteilen umsonst die Auskunft, ob ich eine Genehmigung brauche oder nicht. Arm für dich und deine Gemeinde wenn es da nicht so ist.

Seehausen  05.04.2013, 12:18
@sunny34961

Auskünfte von Gemeinden, die nicht selber zuständige Bauaufsicht sind, sind auch in Bayern unverbindlich und meistens Augenwischerei. Und die Bauaufsicht ist auch in Bayern gesetzlich gehindert, mündliche Auskünfte zur Zulässigkeit von Vorhaben zu erteilen.

Wenn Du jemals in die missliche Lage kommen solltest, Dich wegen Deiner unzeitgemäßen Behördengläubigkeit auf derartige Auskünfte berufen zu müssen, wirst Du schnell merken, dass Du arm dran bist. Die Verwaltungsgerichte werden Dich nur mitleidig anlächeln!