Ist ein Teich im Überschwemmungsgebiet in Bayern im "Aussenbereich" möglich?

3 Antworten

Wenn du Ausgleichsfläche schaffst für versiegelte Fläche dann kann dir das keiner Ablehnen. Wenn du von einer Wiese zu einem Biotop umbaust dann ist das so ziemlich die hochwertigste Steigerung dafür. Biete es doch der Gemeinde als solches an, wenn sie ein neues Baugebiet  erschließen, dann müssen sie solche Flächen schaffen. 

Bist du dir ganz sicher, dass das Grundstück im Außenbereich liegt?

Vom Luftbild her würde ich eher sagen, dass die südlich angrenzende Straße/Weg, der von der Bäckerei Nitschke kommt die Grenze Innenbereich-Außenbereich darstellt.

Oder geht es sogar um eine Fläche südlich des Weges?

Achtung bei Art. 57 BayBO!!! Verfahrensfrei heißt nicht, dass man es auch darf. Man muss sich trotzdem an alle öffentlichen Vorschriften halten!!!!

Kann im Zweifel im Nachgang sehr viel Ärger machen, da viele denken

verfahrensfrei = genehmigungsfrei = ich darf machen, was ich will!!!

Wenn Außenbereich, dann greift natürlich §35 BauGB, da ein solcher Teich durch die Abgrabung städtebaulich gesehen ein Vorhaben ist.

  • Es handelt sich m.M.n. nicht um ein privilegiertes Vorhaben nach §35 Abs. 1 BauGB.
  • es handelt sich auch nicht um ein sog. teil-privilegiertes Vorhaben nach §35 Abs. 4 BauGB.

Somit könnte es sich um ein sonstiges Vorhaben gem. §35 Abs. 2 BauGB handeln.

Die Erfordernisse an die Erschließung sind relativ gering, so dass dies keine Probleme darstellen sollte.

Die Frage ist, ob das Vorhaben öffentliche Belange beeinträchtigt, die in §35 Abs. 3 genannt sind (nicht abschließend!).

In Frage kommen hier insb. die Nr. 2,5 und 6.

zu Nr. 2: Was sagt der Landschaftsplan? Was sagen die Hochwassergefahrenkarten?

zur Nr. 5: Wie ist die aktuelle Vegetation (Flora, Fauna) an der Stelle?

zu Nr. 6: Gibt es Ziel-Aussagen zur landwirtschaftlichen Nutzung? Was sagt der Hochwasserschutz (siehe oben)?

Tipp:

1. zur Gemeinde gehen und dort im Bauamt vorfühlen, wie man das Vorhaben sieht, Stichwort Einvernehmen (falls notwendig). Den Tipp von "enginmachine" ruhig mitnehmen, u.U. macht die Gemeinde mit. Dafür wird aber ein vertragliche Vereinbarung wohl nötig!

2. zur unteren Bauaufsicht beim Landkreis Aschaffenburg gehen und dich beraten lassen. Die binden i.d.R. noch die untere Naturschutzbehörde ein und unter Umständen die Landwirtschaftskammer, da man nicht beliebig landwirtschaftliche Fläche seiner Bestimmung entziehen darf. 

Hoffe das hilft weiter.

Gruß

C

"Teich im Aussenbereich in Bayern bauen Genehmigung?"

"Der Fall ist wie folgt:

Wir wohnen in Bayern. Grosses Haus mit Garten. Hinter dem Garten DIREKT eine landwirtschaftliche Fläche (600m²). Dort würde ich gerne einen grossen Teich bauen ca 70m² und max 1m tief. Es ist mein Besitz.

Das Grundstück ist jedoch im Aussenbereich und Überschwemmungsgebiet.

Ich möchte nicht etwas falsches bei der Gemeinde beantragen was dann später abgelehnt wird sondern glich richtig handeln. Ich bin in Baurecht nicht unwissend.

Es ist 63796 Kahl am Main, in den Erlichgärten 12 für die googler.

Artikel 57 Abs.1 Satz 6 g) ist klar, bin in Sachen Baurecht nicht unbedarft

http://openjur.de/u/484555.html