Hütte im Wald bauen: Wie lautet das Baurecht auf einem Waldgrundstück?

4 Antworten

Für eine ortsfeste Hütte benötigst du eine Baugenehmigung. Die Wahrscheinlichkeit, daß dir eine solche - im Außenbereich - erteilt wird, geht jedoch gegen Null.

also wenn ich auf meinem eigenen gs eine hütte baue brauch ich ne genehmigung wasn das? das ist doch mein gs 

@Bauer17

Dann beschäftige dich mal etwas mit dem Baurecht. Und wenn du schon dabei bist, mit den Waldgesetzen, dem Naturschutzrecht und dem Jagdrecht.

Ein Blick ins BauGB ersetzt alle Vermutungen. Ein Bauvorhaben im Aussenbereich ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen sind sog. privilegierte Bauvorhaben. Bist Du Eigentümer eines grösseren Waldstücks und kannst glaubhaft darlegen, dass die Hütte als Lagerraum für Forstgeräte oder als Ruhetaum für Deine Waldarbeiter benötigt wird, ist eine Genehmigung denkbar. In allen anderen Fällen kannst Du das vergessen wie Du unschwer an der geringen Zahl solcher Hütten in unseren Wäldern erkennen kannst. 

Kann man da nicht irgendwas drehen? in einem garten oä kann man ja auch eine Hütte bauen warum nicht auch im eigenen Wald? es schädigt ja niemanden

@Bauer17

Hausgärten liegen in aller Regel innerhalb eines Bebauungsgebietes. Liegen Gärten im Außenbereich ist ein Bau einer Gartenhütte meist nicht Genehmgungsfähig. 

Du könntest selbstverständlich einen Bauantrag für eine Hütte im Wald stellen, aber eine Genehmigung wirst Du nicht bekommen. Von einem Schwarzbau rate ich Dir dringend ab, denn wenn sie entdeckt wird, wird sehr schnell eine Abrissverfügung erfolgen, was mit weiteren Kosten verbunden ist.        

@Bauer17

Naja ein Garten liegt aber in der Regel nicht im Außenbereich. Der Außenbereich beginnt im Übrigen an der Hausgrenze der Häuser am Ortsrand, sofern nicht ein Bebauungsplan oder eine Innenbereichssatzung etwas anderes bestimmt.

Wie der Kollege schon erläutert hat, ist der Außenbereich grundsätzlich von Bebauung freizuhalten. Bei Wald wird es sich in der Regel um Außenbereich handeln, da es dort weder einen Bebauungsplan geben sollte, noch sollte dieser im Innenbereich liegen. Lediglich sog. privilegierte Vorhaben sind im Außenbereich zulässig (siehe § 35 Abs. 1 Nr. 1 - 9 BauGB). Sofern es sich, wie vorliegend sehr wahrscheinlich nicht um ein privilegiertes Vorhaben handelt, ist es ein sonstiges Vorhaben i. S. d. § 35 Abs. 2 BauGB. Sofern diesem Vorhaben auch nur einen der in § 35 Abs. 3 BauGB genannten Punkte beeinträchtigt, ist dieses unzulässig (außer es liegt ein Fall des § 35 Abs. 4 vor, hier auch eher unwahrscheinlich). Dabei sollte hier allein der Naturschutzaspekt und die natürliche Eigenart der Landschaft gegen das Vorhaben sprechen.

Doch, dem Wald

Die Chancen stehen hier gleich 0, dass du eine solche Hütte bauen darfst. Nach § 35 BauGB sind jegliche Veränderungen im Außenbereich verboten, gemäß § 34 Abs. 1 und den folgenden Nummern im BauGB gibt es jedoch ein paar Ausnahmen unter denen Voraussetzungen dennoch eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Defintiv nicht dabei, ist jedoch eine Hütte mit Ofen zum z.B. Feiern oder auch nur um eine romatische Nacht dort zu verbringen.

Das hat einen einfachen Hintergrund: Der Außenbereich soll nicht zersiedelt werden und nicht überall kleine Hütten stehen, die blöd in der Landschaft aussehen oder Tieren im Wald die Freiheit nehmen. Wo etwas verändert wird, wird die Natur zerstört. Um die Natur zu erhalten, ist das Bauen im Außenbereich grunsätzlich verboten. Lediglich Landwirte und besondere andere Vorhaben, wie z.B. Windkraftanlagen dürfen im Außenbereich bauen bzw. gebaut werden.

Es gibt noch die "sonstigen Vorhaben" gemäß § 34 Abs. 2 BauGB, jedoch sind diese wieder eingeschränkt. Eine Zersiedlung des Außenbereichs sowie Zerstörung von Natur- und Landschaftsbild sind ebenfalls mit eingeschlossen, weshalb eine Genehmigung nach Abs. 2 auch nicht möglich ist.

Weiterhin muss die Baumfallgrenze berücksichtigt werden und und und. Es steht vieles gegen eine solche Genehmigung.

tl;dr?
Eine Baugenehmigung im Außenbereich zu erhalten geht gleich gegen Null. An deiner Stelle würde ich es nicht einmal versuchen eine Voranfrage zu stellen. Da kommt eh eine Ablehnung bei raus. Zumindest würde ich so eine Anfrage ohne zu zögern ablehen, da es einfach nicht genehmigungsfähig ist :P

Ich würde an deiner Stelle einen kleinen schäferwagen herrichten und einfach dort hin stellen...