Ab wann gilt ein Grundstück als bebaut?

8 Antworten

Das kommt einfach darauf an, was es für ein Gebiet ist. "Baugebiet" gibt es eigentlich nicht; es ist Wohngebiet, Gewerbegebiet oder Mischgebiet oder sonst was, und danach richtet sich, ob und was dort gebaut werden darf.

Auf das wohnen bezogen kann es auch Gebiete geben, in denen Dauerwohnen nicht zugelassen ist.

Da müßte man mehr wissen. Z.B. in welchem Bundesland spielt das ganze? Normalerweise sollte ein landwirtschaftlicvches Gebäude, wie z.B. ein Stall oder Unterstand für Viecher durchsetzbar sein, wenn keine Gründe des Naturschutzes dagegen sprechen. Auch einen (ja durchaus bewohnbaren) Bauwigen kann man u.U. dorthin stellen, aber natürlich muß das Thema Abwässer geregelt werden; und wenn's eine transportable Lösung ist.

Wenn das Grundstück im Außenbereich liegt kann dort nur das gebaut werden, was nach § 35 Abs. 1 BauGB "privilegiert" und "erschlossen" ist. Egal ob Gebäude oder nur bauliche Anlage.

Und wenn dort schon etwas steht hat man keinen Rechtsanspruch auf weitere Bebauungen oder Umnutzungen.

Und wenn das, was schon steht, nicht früher einmal genehmigt wurde (/was der Eigentümer nachweisen muss), wird die Beseitigungsverfügung nicht mehr lange auf sich warten lassen.

das ist leider von bundesland zu bundesland verschieden. auch die obere und unter landesbeheoerden haben da eigene regeln.

oft ist jedes bauwerk verboten... manchmal darf man einen geraeteschuppen etc aufstellen - auch wochenendhuetten sind fast immer verboten!

naeheres erfaehrt du unter anbabe des flurstueckes bei deiner gemeinde. leider gibt es keine generelle regel!

Das ist Bundesrecht und nicht Landesrecht. Und nicht die Gemeinde ist zuständig, sondern die Bausaufsicht und viele andere Behörden wie Naturschutz, Wasserschutz, Stassenbauamt etc.... Und: http://www.gutefrage.net/tipp/baugenehmigungsfreie-vorhaben

@Seehausen

??? ich war jahrelang im ortsbeirat... da gab es bei bebauungen -auch im aussenbereich - immer verschiedenens zu beachten: obere und untere baubehoarden/naturschutz/wasserschutzbeheorde etc...

auch gab es gemiendeinterne bestimmungen (z.b. dachfarbe/ verput etc)... wurde das landwirtschaftsamt eingeschaltet wurde es noch komplizierter -den da gab es zum beispiel noch "priviligeirtes bauen" fuer einen baeurlichen betrieb (halle feur geraete/ stall fuer tiere)...

Baurecht ist in jeem Bundesland anders geregelt. Frag bei Deiner Dtadt oder Gemeinde nach, ich denke, Du brauchst in jeem Fall eine Genehmigung, selbst für die kleinste Hütte. Wohnen geht schon mal gar nicht, weil nicht erschlossen.

Das ist Bundesrecht und nicht Landesrecht. Und nicht die Gemeinde ist zuständig, sondern die Bausaufsicht und viele andere Behörden wie Naturschutz, Wasserschutz, Stassenbauamt etc....

@Seehausen

zuständig ist die untere Baubehörde und das ist sehr wohl Landes- und Gemeindesache.

@Seehausen
Das ist Bundesrecht und nicht Landesrecht

Und wie kommts, dass man die Gesetzesgrundlage in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes findet.

also ganz eindeutig Landesrecht!