Kaufgebot für Grundstück abgeben

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Hallo. Die Lage ist für ein Bauobjekt das wichtigste Kriterium. Das zweit- und drittwichtigste sind die Lage und die Lage. Wenn das Grundstück eine wirklich gute Lage hat, würde ich halt dafür etwas mehr bezahlen. Es kommt natürlich noch darauf an, wie viel ihr schlussendlich noch in das Haus investieren könnt; dafür sollte das Geld ja dann auch noch genügen. Ich würde ein Angebot im Mittelfeld zwischen 100 und 122 Euro machen. Falls es dann ums höher bieten gehen sollte, wäre es fair, wenn der Verkäufer damit einverstanden ist, die Angebote per Email demjenigen, der den Zuschlag bekommt, als Beweis vorzulegen. Falls er dazu nicht bereit ist, könnte es Bluff sein. Viel Erfolg beim Verhandeln!

Erklärung zum Bodenrichtwert:

Der Bodenrichtwert ist im deutschen Städtebaurecht ein durchschnittlicher Lagewert, ermittelt aus den Kaufpreisen von Grundstücken unter Berücksichtigung ihres Entwicklungszustandes. Der Bodenrichtwert für Bauland wird, abhängig von den Rechtsvorschriften in den einzelnen Bundesländern, mindestens alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag (in der Regel zum 31. Dezember bzw. 1. Januar) ermittelt. Er ist sehr bedeutsam für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland.

Bodenrichtwerte werden im Rahmen der Wertermittlung von Immobilien hilfsweise herangezogen, um den Bodenwert zu bestimmen, wenn er sich nicht im Vergleichswertverfahren aus Kaufpreisen ermitteln lässt. Grundlage dafür sind die amtlichen Kaufpreissammlungen, die von den bundesweit existierenden Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt werden. Da der* Bodenrichtwert nur ein Durchschnittswert* aus einer Vielzahl von Transaktionen ist, muss der Verkehrswert eines einzelnen Grundstückes anhand der Besonderheiten des Bewertungsobjektes geschätzt werden. Es ist von großer Bedeutung, den Bodenwert eines Grundstücks mittels sachverständiger Anpassung vom Bodenrichtwert abzuleiten. Zu- und Abschläge vom Bodenrichtwert unter Berücksichtigung der individuellen Eigenschaften eines Bewertungsgrundstücks können durchaus erheblich sein.

Fazit: Der Richtwert ist nur für die Besteuerung des Bodens und als "Hilfsmittel" zur Bewertung bestimmt. Es hat jedoch nichts mit dem eigentlichen Bodenwert zu tun, denn dieser kann erheblich nach unten wie auch oben abweichen.

Fachleute zb. nehmen den Richtwert zzgl. Art (Beschaffenheit etc.) zzgl. Lage (10-15%; selbst Architekten setzen im Schnitt 14% für eine Top Lage an). An Eurer Stelle würde ich tatsächlich mit einem Preis von 112 bis 115€ /qm beginnen - alles andere würde ich aus der Sicht des Verkäufers als Unverschämt erachten - und das schlechteste für eine Verhandlungsebene ist, wenn der Verkäufer sich "ver.....t" fühlt. Ihr wollt etwas von Ihm, nicht umgekehrt. Er hat seinen Preis und ein realer Ansatz (bis zu 10 Euro weniger) ist ein fairer Ansatz. Ich persönlich denke auch, dass er einen kleinen Verhandlungspielraum in seinem Preis haben wird bzw. dies einberechnet hat.

Ob er selber noch einen anderen Interessenten hat oder nicht - seine Sache. Er mag das Grundstück seit Juli anbieten (man spricht normalerweise von 9-12 Monaten bis eine Immobilie verkauft ist) - ihr seid doch auch jetzt erst an Ihn rangetreten - vielleicht hat sich der andere Interessent auch soviel Zeit gelassen. Doch was der Andere bietet oder nicht - muss Euch der Verkäufer weder mitteilen noch Beweise dafür liefern - denkt immer daran, nicht er ist zu Euch gekommen und wollte Euch was verkaufen - in diesem Fall wollt IHR etwas von IHM.

Viel Glück dabei

PS: Ich spreche lediglich aus meinen persönlichen wie auch beruflichen Erfahrungen als Immobilienkaufmann aus den letzten 10 Jahren. Wenn Sie eine rechtliche Beratung benötigen, verweise ich Sie hiermit auf einen Rechtsanwalt.

die bisherigen Antworten helfen Dir schon weiter. Berücksichtige aber zusätzlich die eventuelle Notwendigkeit eines zukünftigen Wiederverkaufs. Arbeitsplatzwechsel, Krankheit oder was auch immer zwingen auch noch so starke Menschen oft zum Immóbillienverkauf wenige Jahre nach dem Neubau.

Pass also sowohl beim Grundstück als auch beim Bauen auf, dass die Schere zwischen gezahltem Geld und dem Wiederverkaufswert nicht allzuweit auseinanderklafft.

Der Bodenrichtwert ist nur ein Richtwert, wie der Name schon sagt, wenn Alleinlage oder sonstige Sachen dazu kommen, wird es teurer

wie wäre es mit 111euro das wäre ein deal verscuhen würde ichs auf jeden fall