Gemeinsames Sorgerecht beantragen: Erst kurz vor der Geburt möglich?

6 Antworten

Es ist natürlich möglich, das gemeinsame Sorgerecht noch vor der Geburt zu vereinbaren. Das ist auch nicht ungewöhnlich, viele unverheiratete Paare machen das.

Sollte das vor der Geburt noch nicht geregelt sein, hat deine Lebensgefährtin automatisch das alleinige Sorgerecht. Probleme oder Nachteile hat das nicht direkt. Du hättest halt zunächst kein Sorgerecht.

Die gemeinsame Sorge könnt ihr auch nach der Geburt jederzeit erklären. Nur rückgängig machen geht nicht.

ich weis zwar nicht was der aufwand soll. Aber man wird von der Klinik gefragt wer der Vater des Kindes ist und die tragen ihn in die Geburtsurkunde ein und somit hat er automatisch das Sorgerecht.

Kessie1  23.07.2021, 16:06
und die tragen ihn in die Geburtsurkunde ein und somit hat er automatisch das Sorgerecht.

Das wäre mir neu... Mit der Vaterschaftsanerkennung kommt der Vater in die Geburtsurkunde. Mit dem Sorgerecht hat das allerdings nichts zu tun. Die muss notariell beglaubig sein - durch das Jugendamt oder einen Notar.

Deine erste Frage kann ich leider nicht beantworten, da ich keine Praxiserfahrung diesbez. habe.

Zu deiner zweiten Frage. Zudem: Was würde passieren, wenn das Kind kommt, bevor das gemeinsame Sorgerecht geklärt ist? Kann es irgendwelche Probleme/Nachteile geben? Kann das Kind dann dennoch den Namen des Vaters annehmen?.

Der Gesetzgeber, hat ausdrücklich das Sorgerecht vom Ehe- und Scheidungsrecht und sonstigen Partnerschaften getrennt, damit keine Probleme/Nachteile entstehen. Ihr werdet keine Nachteile haben. Ja natürlich, kann man den Nachnamen ändern lassen danach. Wenn das Kind schon 5 Jahre alt ist, muss es der Namensänderung aber zustimmen.

Solange ihr euch einig seid, gibt es auch keine Probleme, wenn die gemeinsame Sorge erst nach der Geburt dokumentiert wird.

Und so ungewöhnlich es vorher zu machen, ist es nun auch nicht. Könnt ihr beim Jugendamt oder beim Notar machen.

Durch die Vaterschaftsanerkennung und damit auch die Möglichkeit die Geburtsurkunde inkl. Namen des Kindsvaters auszustellen, erhält man allerdings nicht die gemeinsame Sorge.

Der einzige Nachteil wäre höchstens, dass bei Problemen bzw. plötzlicher Verweigerung der Kindsmutter die gemeinsame Sorge umständlich eingeklagt werden müsste. Und sie kann ohne die gemeinsame Sorge natürlich auch hinziehen wohin sie will und das Kind nennen wie sie will.

Wenn beide Elternteile einverstanden sind, dann kann das Kind auch den Nachnamen des Kindsvaters bekommen. Hat nichts mit der gemeinsamen Sorge zu tun.

Ab 5 wird das Kind dazu befragt - § 1617a Abs. 2 BGB.

Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein Kind allein zusteht, kann dem Kind durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Namen des anderen Elternteils erteilen. Die Erteilung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. Für die Einwilligung des Kindes gilt § 1617c Abs. 1 entsprechend.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1617a.html

Wenn noch nichts geboren ist, dann brauchst auch noch keine Sorgerechtsvereinbarung. Das kann man alles mit der Geburtsurkunde einfach ausfüllen und gut ists. Solange kein Streit vorhanden ist, kann man das einfach normal mit einem Formular regeln.