Sorgerecht nach Tod bei Geburt

8 Antworten

Wenn du sterben solltest und der Kindsvater keine Ansprüche stellt, dann kannst du schon verfügen, dass deine Mutter sich um das Kind kümmern soll.

Aber in letzter Instanz entscheidet das Jugendamt.

Mach dir nicht zu viele Gedanken darüber, dass du bei der Geburt sterben wirst - sondern schau positiv voraus. Ich wünsche dir alles Gute.

Und wo kann ich das machen? Muss man das offiziell mit irgendwelchen Dokumenten oder reicht es das formlos festzuhalten?

@Garniana

Du kannst ein Testament schreiben und dich beim Notar beraten lassen, was mit deinem ungeborenen Kind geschehen soll (evtl. kann man das im Testament vermerken).

Wende dich bitte auch an den Kindsvater - er hat wohl ein Mitsprachrecht. Wäre schade, wenn das Kind den Vater nie kennenlernen würde.

Ich finde es sehr gut und verantwortungsvoll,wenn sie nun eine Vorsorge trifft. Als Alleinerziehende sollte man das unbedingt tun.

Du kannst wie beschrieben ein Testament machen und wenn Du sicher sein willst dass es auch wirklich nach Deinem Ableben ernst genommen wird dann hinterlege es bitte bei einem Notar. Es wird dann in ein bundesweites Register eingetragen welches bei Deinem Ableben wenn ich recht informiert bin automatisch von den Behörden entsprechend genutzt werden muss. Ein nur handschriftlich irgendwo aufgehobenes Testament ist leicht anfechtbar. Ein beim Notar hinterlegtes welches im bundesweiten entsprechenden Register eingetragen ist ist verbindlich.

Nach §1680 BGB erhält der überlebende Elternteil das Sorgerecht.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1680.html

Grundsätzlich gibt es auch noch ein Bennenungsrecht der Eltern, d.h. die Eltern können für den Fall des Todes einen Vormund festlegen §1776 BGB.

und kann ich das orher irgendwie festhalten, dass meine Mutter das bekommt?

Sie können ein Schreiben aufsetzen. Das ist auch grundsätzlich sinnvoll. Insbesondere wenn der Vater des Kindes unbekannt oder ebenfalls verstorben ist. Wenn der Vater aber das Sorgerecht an sich ziehen will, wird er das auch bekommen.

Du kannst ein Testament machen, in dem du dein Anliegen - deine Mutter soll sich um das Kind kümmern, wenn du sterben solltest - aufschreibst. Mach das handschriftlich und unterschreibe es mit Vor- und Familiennamen, füge Datum oder Ort hinzu. Dann tu es in einen Umschlag auf den schreibst du "Testament". Das kannst du zu Hause irgendwo aufbewahren. Deine Mutter sollte davon Kenntnis haben.

Das Jugendamt wird deinen Wunsch mit berücksichtigen bei der Entscheidung, wo dein Kind leben soll.

Ja das kannst du, wenn der Platz den du für dein Kind bestimmt hast für das Kind geeignet ist, wird das Kind da von der Vormundschaftsbehörde platziert. Regle das bitte schriftlich mit deinen Eltern. Der Vater hat nicht automatisch das Recht das Kind zu bekommen.