Geburtsurkunde abholen - Kostet das was?

3 Antworten

du musst auch für die erteilung des gemeinsamen sorgerechts 30 euro erteilen, dass ist schon seit jahren nicht mehr kostenlos.

ihr geht also gemeinsam zum standesamt, erklärt die geburt und den namen des kindes. nachname ist der der mutter. dann dreht ihr euch um und geht zum jugendamt: dort wird die vaterschaft erklärt und das gemeinsame sorgerecht, wenn die km das möchte.

also folgende kosten kommen auf dich zu:

- vaterschaftsanerkennung 30,00 euro

- erklärung gemeinsames sorgerecht 30,00 euro

- namensänderung des kindes 30,00 euro.

das ist das maximum und kann 2-3 euro nach unten günstiger in deiner gemeinde sein.

Das Standesamt muss erklären, wie sich die Gebühr von 33 € zusammensetzt. Wenn die Vaterschaft anerkannt ist, kann die Mutter von sich aus erklären, dass das Kind den Familiennamen des Vaters erhält. Eine gemeinsame Sorge ist dazu nicht erforderlich, auch keine Namenserteilung. Wenn ihr neben den kostenlosen Bescheinigungen für Krankenkasse, Kindergeld oder Taufe keine gebührenpflichtige Geburtsurkunde benötigt, weiß ich nicht, für was die 33 € sein sollen, also vom Standesamt Aufklärung verlangen.

Wurde die Geburt des Kindes schon mit dem Familiennamen der Mutter beurkundet? Nur für diesen Fall, dass nachträglich eine Namensumschreibung erfolgen soll, werden Gemeinsame Sorge und Namenserteilung benötigt, wofür zu letzterem Gebühren anfallen, die allerdings sofort zu begleichen sind. Ein Zahlungsaufschub gibt es im Standesamt nicht.

Mein Sohn hat von Anfang an, meinen Nachnamen.

falsch. für die änderung des nachnamens muss eine namensänderung durchgeführt werden. dazu muss der vater eingetragen sein als solcher, also auch eine vaterschaftsanerkennung. um die 30 euro zu sparen für die namensänderung wäre es sinnvoller die vaerschaft und das sorgerecht zu klären und im rahmen der sorgerechtserklärung den namen dann zu ändern.

@markusher

Hier ist etwas verwirrend: Der Vater, welcher die Vaterschaft anerkannt hat, ist der Meinung, dass sein Sohn "von Anfang an" seinen Familiennamen trägt. Das ist auch ohne Sorgeerklärung allein auf Antrag der Mutter möglich. Wozu dann eine Namenserteilung und 30 €?

Eine spätere Sorgerechtserklärung zieht nicht zwangsläufig eine neue Namenserklärung nach sich; die ist nur dann (innerhalb von 3 Monaten) notwendig, wenn der Zuname gegenüber der bisherigen Namensführung geändert werden soll. Ansonsten hat diese nur rechtliche Konsequenzen in Bezug auf die gesetzliche Vertretung des Kindes.

Huhu die Gebühr musst du soweit ich weiß sofort bezahlen

Lg

Gut zu wissen. Danke

wart ihr beim standesamt?