Muss Vater bei Vorsorgeuntersuchung dabei gewesen sein für gemeinsames Sorgerecht?

5 Antworten

Was sich manche Leute für einen Unsinn ausdenken, das ist ja nun vollkommen sinnfrei. Was sollte denn das eine mit dem anderen zu tun haben? Viele werdende Mütter nehmen den Vater da nicht mit hin, ist ja nicht wirklich notwendig, und die meisten arbeiten zu der Zeit ja auch. Und bei einer ärztlichen Untersuchung muss man keinen Zuschauer dulden. 

Wenn ich mit jemanden nicht mehr zusammen bin, käme mir der auch bei so was nicht mit und das gemeinsame Sorgerecht wäre damit auch erledigt, wie praktisch.

Es geht hier um das Recht des Kindes am Vater und ob er sich kümmert. Nicht darum, ob er dich persönlich verletzt hat.

Fakt ist, er kann das gemeinsame Sorgerecht beantragen und dann wirst du angehört, ob du Gründe dagegen vorbringen kannst. Und wenn du keine wichtigen Gründe hast, dann wird ihm das Sorgerecht erteilt. 

Und wichtige Gründe sind sicher nicht, dass er dich verlassen hat oder bei Untersuchungen nicht dabei. Gründe wären, dass er extrem gewalttätig ist oder drogensüchtig und daher die Verantwortung nicht übernehmen kann. Oder extremes Fehlverhalten gegenüber dem Kind, was nach 3 Wochen aber eher unwahrscheinlich ist, da was zu finden. 

Daher wird er das Sorgerecht wohl kriegen und erst wenn es Gründe gibt, kannst du das gerichtlich klären lassen. 

Er muss bei keiner Vorsorgeuntersuchung dabei gewesen sein.

Damit er das gemeinsame Sorgerecht bekommt, braucht es in erster Linie deine Zustimmung. Wenn du die nichts gibst, landet es vor dem Familiengericht, sollte er es sich erstreiten wollen.

Und da müsstest du nachweisen, dass er eine Gefährdung für das Kindswohl darstellt, damit er es nicht bekommt.


was hat der vater mit deinen vorsorgeuntersuchungen zu tun oder deiner schwangerschaft?

da die vaterschaft anerkannt wurde, hat er das anrecht auf das gemeinsame sorgerecht. das könnt ihr beide kostengünstig erklären beim jugendamt. ohne deine einwilligung bekommt er es dort "nicht einfach so". er muss dann eben klagen und bekommt es dann für dich mit kosten verbunden, vor gericht.

weiterhin hat er das recht auf umgang. wie das aussieht müsst ihr zusammen aushandeln:

- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung

- jedes zweite we von fr-so

- hälftige ferien und feiertage

- drei wochen sommerurlaub  - wären so das mindeste was er einfordern kann, wenn du nicht stillst bis hin zum wechselmodell ist alles mgl.

also wenn er es einfordert, termin machen beim jugendamt und das gsr einfach erklären. für dich ändert sich dadurch garnichts. entscheidungen darf er mit tragen bei taufe, ummeldungen und umzüge, kontoeröffnungen oder sparbücheröffnungen oder unwichtige ops. mehr ist es dann schon nicht mehr.

pass beantragen etc kannst du alles weiter alleine.

Er muss einen Antrag beim Familiengericht stellen und Du kannst dem innert 6 Wochen widersprechen und Gründe gegen das gemeinsame Sorgerecht nennen (z. B. er wollte dass Du abtreibst, hat keinen U-Termin mitgemacht). nur wenn du die Frist einfach tatenlos verstreichen lässt, erhält er es so einfach.

dem gericht ist da vollkommen egal ob er bei unterscuhungen dabei war oder nicht. oder ob er das kind wollte.

er ist der vater und hat ein recht auf das GSR. die mutter kann erklären das sie dagegen ist - muss dann aber gute gründe dafür nennen. zum glück gibt es kaum noch gründe gegen das GSR. also wird der kindesvater es auch bekommen

gründe für die ablehnungen des gsr sind massive gewalt gegen das kind und schwerster missbrauch. da dies nicht vorliegt, kind ist erst wenige wochen alt - spricht überhaupt nix dagegen und er bekommt es ganz zügig.

@lasterfahren

Es zählen nur wichtige Gründe, dass das Sorgerecht dem Kind erheblich schaden kann. Und dass die Nichtteilnahme an den Untersuchungen dem Kind nachhaltig geschadet haben, das bezeifle ich doch sehr. Und dass er die Mutter sitzen gelassen hat und das Kind erst nicht wollte, das ist eine Sache zwischen den Erwachsenen. Man kann seine Meinung dazu ja ändern. 

Es gibt auch Mütter, die ihr Kind nicht wollten und sich dann irgendwann umentschieden haben. Kein Grund, ihnen das Sorgerecht zu erweigern.  Und was ist mit den Müttern, die nicht zu Vorsorgeuntersuchungen gehen? Gibt es ja auch. 

Völliger Unsinn, wenn du nicht damit einverstanden bist, dann muß er klagen.

Dann bekommt er es allerdings.

Mit den Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft hat das aber NULL zu tun.

Die Mutter muß ihn ja gar nicht mitnehmen, wenn sie nicht will.