Vater Sorgerecht wenn Mutter durch Ehebruch erneut schwanger

7 Antworten

er ist verheiratet, hat also das gemeinsame sorgerecht mit der mutter über das erste kind. solange sie nicht getrennt sind, bestimmen beide was mit dem kind geschieht. wenn er sich also trennen will, kann er die mutter auffordern zu gehen und das kind einfach einbehalten, dann kümmert er sich alleinig darum. das bedeutet aber auch das er zeit hat dafür und seine arbeitszeiten um die betreuung des kindes bauen kann. er sollte also schon in der lage sein eine kita/tagesmutter vorzuweisen, dass er das kind dort hinbringen und abholen kann, dass er in der lage ist sich alleinig um alle belange des kindes zu kümmern.

sein zweites problem ist die vaterschaft des zweiten kindes. solange er verheiratet ist, wird er automatisch rechtlicher vater des nächsten kindes. er muss also hier die vaterschaft anfechten und ein vaterschaftstest einfordern, wenn nötig gerichtlich. sollte er nicht der vater sein, dann wird ein anderer diese anerkennen müssen. ansonsten hat er auch hier gemeinsames sorgerecht und alle rechte und pflichten, bis ein gericht etwas anderes beschlossen hat.

kann er die mutter auffordern zu gehen und das kind einfach einbehalten,

das kann er nur machen wenn die kindesmutter damit einverstanden ist. ansonsten ist das etwas anders da ja gemeinsames sorgerecht besteht,.

eine tagesmutter oder kita kann er nur nehmen wenn die kindesmutter damit einverstanden ist, sowas muessen beide gemeinsam entscheiden

@martinzuhause

Tagesmutter und Kita werden von demjenigen bestimmt, bei dem die Kinder leben.

Schreiben Anwälte und Kindergärten zwar gerne anders, ist aber so.

Stell Dir vor, die Mutter könnte auf Jahre nicht arbeiten gehen, weil der Vater der Kita nicht zustimmt oder die vom Vater preferierte am Ende der Welt liegt..

Wer zahlt dann das Gehalt der Mutter?

@Menuett
Tagesmutter und Kita werden von demjenigen bestimmt, bei dem die Kinder leben.

beim gemeinsamen sorgerecht muessen beide zustimmen. macht den vertrag nur einer ist der nichtig da beide das sorgerecht haben-.

einigen sie sich nicht wird ein gericht entscheiden müssen.

@martinzuhause

das stimmt nicht martin. das bestimmt der betreuende elternteil. sicher darf der andere unterschreiben. tut er es nicht tangiert es nicht. zur not entscheidet das jugendamt zum wohl des kindes.

@martinzuhause

er gibt ihr 7 tage zeit auszuziehen, dann reicht er klage auf übertragung der ehelichen wohnung ein. wenn ihr das besser gefällt. sie darf auch so ausziehen. nur das kind darf sie ohne zustimmung nicht mitnehmen. ....

@nadannn

das jugendamt kann errst mal garnichts entscheiden. das jugendamt kann da beraten. sind sich die eltern nicht einig wird das gericht da entscheiden müssen. das jugendamt wird da dann bei gericht angehört.

@nadannn

Irgendwie habt ihr das gemeinsame Sorgerecht da etwas falsch verstanden.

Entscheidungen des taeglichen Lebens darf der Elternteil, bei dem das Kind sich gerade aufhaelt, selbst treffen, dazu braucht es natuerlich keine Zustimmung. Dazu gehoert auch die Frage, ob man das Kind fremd betreuen lassen darf. Das haben schon viele per Gericht versucht, das verbieten zu lassen, sind aber alle gescheitert.

Auch in normalen Rahmen umzuziehen ist nicht Zustimmungspflichtig, ein weit entfernter Umzug waere es aber schon.

Und von wegen das Kind einbehalten. Keine gute Mutter wuerde wohl echt ohne ihr kleines Kind die Wohnung verlassen und raus schmeissen lassen braucht sie sich schon gar nicht. Das Kind ist kein Privateigentum, das man unter Verschluss halten kann. Und natuerlich darf die Mutter mit ihrem Kind auch ohne Einverstaendnis des Vaters ausziehen, das machen taeglich hunderte Muetter, nur eben nicht gleich nach Brasilien auswandern.

@nadannn

Das Jugendamt kann da überhaupt nichts entscheiden.

@martinzuhause

doch das jugendamt vergibt den platz einfach und entscheidet das der rechtsanspruch vorhanden ist ohne den vater weiter zu befragen. gerade wenn er in den akten bereits als unkooperativ bekannt ist. selbiges gilt bei der vergabe der stundenanzahl. das entscheidet das jugendamt dann für sich selbst.

selbiges gilt zb. auch bei frühförderung. sollte der andere elternteil nicht zustimmen, dann wird er mit strafgeldern überworfen und zum wohle des kindes wird die unterschrift des vaters über bord geworfen. behaupte nix also was du nicht genau weißt pauschal.

@petrapetra64

eine mutter die vor die tür gesetzt wird von kv, weil es seine wohnung ist und die beiden sind nicht verheiratet - muss wohl damit leben das er ihr das kind nicht herausgibt. da hilft die polizei nix. warum sollte sich ein guter vater das kind heraustragen lassen.

und nein sie darf das kind nicht ohne erlaubnis des vaters aus der gemeinsamen wohnung tragen. er geht zum gericht und klagt auf sofortige rückführung in die gewohnte umgebung und bekommt wie hunderte andere väter auch recht und holt sich sein kind. wie du sagtest, kind ist kein privateigentum der mutter. du missverstehst wohl etwas, auch wenn du im ersten absatz recht hast.

seine Frau hat über mehrere Monate Ehebruch begangen und ist nun schwanger dadurch!

dürfte ihm sehr schwerfallen das zu beweisen. es ist sicher kein grund für einen entzug des sorgerechts weil der partner "glaubt" das das wohl des kindes gefährdet ist.

wenn er da nicht zufällig vereidigter wahrsager ist und die zukunft beweisen kann gibt es keine gründe um am sorgerecht was zu ändern

Wenn beide das Kind bei sich behalten wollen, dann muss das Jugendamt da erst mal eine Empfehlung abgeben und das geht vor Gericht. Es muss ermittelt werden, ob das Kindswohl bei der Mutter wirklich massiv gefaehrdet ist und auch, wie die Bindung von beiden Elternteilen zum Kind ist. Im Normalfall ist die Bindung von Kleinkindern zur Mutter meist staerker, weil die das Kind ja meistens mehr betreut als der Vater. Weiterhin muss auch noch geschaut werden, ob beide Elternteile in der Lage sind, die Betreuung des Kindes geregelt zu bekommen.

Dass der Vater sich durch den Ehebruch sehr verletzt fuehlt, spielt bei dieser Sache gar keine Rolle auch nicht, dass sie erneut schwanger ist.

Das alleinige Sorgerecht wird er mit Sicherheit nicht kriegen , dazu gibt es keinerlei Grund, das gemeinsame Sorgerecht ist der Normalfall, dass sie mit dem Kind ueberfordert ist (was ja vielleicht auch nur der Vater so sieht), spielt da keine Rolle. Selbst wenn das Kind beim Vater wohnen bleiben sollte (Jugendamtsempfehlung), darf sie ja immer noch ihr Besuchsrecht ausueben und ueber wesentliche Dinge mitentscheiden.

Wegen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, da sollte er erst mal zum Anwalt, der muss ja eh die Trennung und zukuenftige Scheidung mit Vaterschaftsanfechtung fuer das 2. Kind bearbeiten und da kann er sich beraten lassen, wie seine Chancen stehen, das Kind zu sich nehmen zu koennen. Notfalls geht das dann zu Gericht, das Jugendamt gibt seine Beurteilung ab und der Richter muss eine Entscheidung treffen, wie es weiter gehen soll.

er braucht keine empfehlung das kind bei ihm bleibt, er hindert die mutter einfach an der mitnahme des kindes wenn sie auszieht und damit ist kind in gewohnter umgebung. er muss nur betreuungskonzept vorlegen und gut ist. kind wird auch guten kontakt zu papa haben. es ist ein märchen das die bindung zu mutti tiefer als zu papa ist. meistens ist sie gleichtief und bedeutungsvoll.

Nö, so einfach geht das nicht.

Eine Kindeswohlgefährdung muß nachgewiesen werden, eine weitere Schwangerschaft ist keine Kindeswohlgefährdung.

Wenn er das mit der Vernachlässigung und der Kindeswohlgefährdung beweisen kann wird er sicher nach einer gewissen Zeit das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen.