rechte des vaters bei entbindung und sorgerecht

14 Antworten

wer bei der geburt dabei ist, dass bestimmst nur du allein. wenn es dir unangenehm ist deinen ex an der seite zu haben, dann ist das so. wenn du niemanden dabei haben willst, dann ist das auch in ordnung. wenn du jemanden dabei haben willst, dann nimm personen mit denen du vertraust und die du einfach gern hast. das kann deine beste freundin sein, dein neuer partner, deine mutter oder deine schwester. egal wie, diese entscheidung triffst du ganz allein und sonst keiner. er kann beharren worauf er will. wenn du ihn nach der geburt nicht sehen willst, während du mit baby im krankenhaus bist, muss er auch das akzeptieren. dann wird er vor der entbindungsstation stehen bleiben.

womit du rechnen musst, ist ein antrag auf gemeinsames sorgerecht seitens des vaters. leichter ist es ihm dies beim jugendamt einzuräumen. wenn du es nicht tust, kann er das zu deinen lasten beim familiengericht beantragen. das er vorbestraft ist spielt dabei keine rolle. was du unter "bekommt sein leben nicht in den griff" verstehst, mag ein richter schon wieder ganz anders sehen. es wird kv ja nicht daran hindern, entscheidungen zugunsten seines kindes zu treffen. auch hat er das umgangsrecht nach der geburt, welches ebenfalls ohne dich stattfindet und da nimmt er auch sein kind mit zu sich. wenn er also das in die reihe bekommt, warum sollte er dann kein sorgerecht ausüben können. wenn du so genau weißt wie schlecht dieser mensch ist, warum bekommst du dann ein kind mit ihm? und er muss dich nicht fragen wie es dir mit baby im bauch geht. sein interesse gilt nicht dir, sondern nur dem kind.

ich glaube nicht das ich ihm unseren sohn mitgeben werde , nicht mal für eine halbe stunde lass ich die beiden alleine und man kann auch keinem einen säugling einfach mitgeben, also das glaub ich nicht. er soll ja nach der geburt umgang haben aber nur unter meiner aufsicht. ich trau ihm im moment alles zu...warum ich schwanger bin von so einem? keine ahnung frag meine pille warum sie nicht gewirkt hat =( und es geht mir nicht darum das er nicht fragt wies mir geht sondern wies dem baby geht. kann ja auch in der ss imemr was passieren aber es scheint ihn nicht zu interessieren

@mamijason2009

du wirst es dem vater einräumen, ansonsten wirst du sehen wie schnell du ordnungsgelder zahlen darfst. lehne dich nicht schon vor der geburt des kindes zu weit aus dem fenster! das kind ist nicht dein eigentum worüber du wahrlos bestimmen kannst/könntest! nach den ordnungsgeldern wäre sogar ordnungshaft eine möglichkeit um dir einige dinge klar zu machen! neben den rechten des vaters solltest du wol auch mal "nachschlagen" was deine pflichten als "mutter" sind!!!!

@Lissy832

meine pflicht ist es aber auch meinen sohn zu schützen und ihn nicht einfach einem kriminellen zu überlassen!!!

@mamijason2009

diskussion sinnfrei! wenn ein richter entscheidet dann wirst du es erleben! wogegen du dich nicht zu widersetzen hast!

Da Du bei der Entbindung die "Patientin" bist, entscheidest Du ganz allein, ob er dabei sein darf oder nicht. Beim Sorgerecht ist es nicht so einfach, als leiblicher Vater hat er gewisse Rechte. Schlimmstenfalls müsste das Familiengericht darüber entscheiden.

er hat kein recht bei der entbindung dabei zusein. ein recht auf gemeinsames sorgerecht hat er aber sehr wohl.

Wer bei der Geburt dabei ist entscheidest du allein. Die anwesenden Schwestern, Hebammen, Ärzte haben das Hausrecht und setzen deinen Wunsch um. Daher bekommt der Vater keinen Zutritt zum Kreissaal, wenn du das nicht möchtest.

Bezüglich des Sorgerechtes entscheidet das Familiengericht letztendlich.

Auf Grund von Vorstrafen hat er zumindest schon einmal "Minuspunkte". Etwas anderes wäre es wenn die Vorstrafen lange zurück liegen und er ein geregeltes und geordnetes Leben nachweisen kann.

Ansonsten wird er Probleme haben bei der Zuerkennung von Rechten.

Zunachst ist es ja mal so, dass Du das Kind bekommst und nur Du entscheidest, wer bei der Geburt dabei sein darf. Und wenn Du vorher schon festlegst und mit dem Arzt oder den Schwestern besprichst, dass Du ihn auf keinen Fall dabei haben möchtest, wird Dir keiner Dein Recht vorenthalten. Bei der Geburt mußt Du den Namen des Vaters doch angeben, wenn ich mich recht erinner. Sehen darf er das Kind auf jedenfall; es ist sein leibliches Kind und wird es auch immer bleiben. Beide Elternteile haben die Aufgabe, sich dahingehend zu einigen, wie das Besuchsrecht für den Vater aussehen soll. Das Jugendamt wird sich einschalten.Dort wird festgestellt, wieviel Unterhalt er für das Kind bezahlen muß, macht er es nicht, tritt das Jugendamt ein und zahlt an Dich Unterhaltsvorschuss. Es gibt noch viele Möglichkeiten, das Sorgerecht zu gestalten: Manchmal wird dem Kindesvater nur ein Besuchsrecht in Aufsicht von Dir selbst oder auch beim Jugendamt bekommt.. Aber grundsätzlich hat er natürlich das Recht sein Kind zu sehen; wenn nicht extremer Alkohol oder Drogen etc. mit im Spiel sind.

Also, mach ruhig und bekomm erstmal das Kind. Bis dahin bist Du sicherlich um einiges Schlauer.