Gemeinsame Wohnung Hartz 4 + "Normal-Verdiener"

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Wenn ihr wirklich eine WG - begründen möchtet,dann müsst ihr das dem Jobcenter auch so rüber bringen,wenn der Antrag gestellt wird !

Ihr müsst jeder euer eigenes Zimmer haben,könnte sogar mehr sein,denn dann stünde jeden von euch eine Wohnfläche von ca.45 qm zu,anders als bei einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) und dann wird auch nichts von seinem Einkommen angerechnet,dürfte dann auch doppelt so viel kosten.

Müsst aber alles getrennt halten,also wirtschaftlich wie finanziell und auch eine gemeinsame Telefonnutzung sollte unterbleiben.

Am besten ihr steht beide im Mietvertrag oder er mach mit dir einen Untermietvertrag ( Einverständnis des Vermieters erforderlich ) den kannst du dann beim Jobcenter vorlegen und bekommst deinen Anteil der KDU - gezahlt.

Auch eine Erstausstattung steht dir zu,die wie das zinslose Darlehn für den Anteil der Kaution beantragt werden muss.

Es wird dann bestimmt mal Besuch vom Jobcenter geben um deine Bedarfe die du in deinem formlosen Antrag auf Erstausstattung angegeben hast,zu prüfen.

Wenn er dann einen Mietvertrag hat,kann er auch Wohngeld beantragen,ob er allerdings bei diesem Einkommen etwas bekommen wird,steht in den Sternen,kommt halt auch auf den Anteil der Miete an,den er zahlen muss.

Aber auch bei einer ALG - 2 Aufstockung würde es nicht gut aussehen,denn wenn man mal grob überschlägt,hat er von seinen 1100 € Netto,ein anrechenbares Einkommen von 800 €.

Zieht man davon den Regelsatz von 391 € ab,blieben immer noch über 400 € für den Anteil der Kosten für Unterkunft und Heizung übrig.

Erst wenn er darüber liegen würde,hätte er unter Umständen Anspruch auf eine Aufstockung,aber dann stellt sich die Frage,ob diese Kosten dann noch angemessen sein würden.

Natürlich kann man auch als Alg2 Empfänger in eine WG ziehen. Ihr werdet auch NICHT zur Bedarfsgemeinschaft!

Am besten erklärt dein Kumpel, dass er in keinetlei Beziehung zu dir steht und finanziell nicht für dich einsteht. Er muss auch keinerlei Unterlagen über seinen Verdienst einreichen oder dergleichen.

Das Amt muss aber dem Mietvertrag zustimmen bevor du unterschreibst und natürlich zahlen beide Mieter Miete und NK anteilig.

Bei dem Antrag auf Erstausstattung gib an, dass der Bodenbelag fehlt.