Unangemeldete Hartz 4 WG

5 Antworten

Sanktoniert nicht, aber die Miete wird nicht mehr in vollem Umfang bezahlt, und sie können dich wegen Betrug anzeigen. In diesem Fall steht dir eine empfindlich hohe Geldstrafe bevor, wenn du das Amt das erstemal betrogen hast, ansonsten kann es auch zu einer Freiheitsstrafe kommen. Auser dem muß du den zuviel bezahlte Mietanteil an die ARGE bzw. das Jobcenter zurück bezahlen. Am besten du meldest es von dir aus so bald als möglich dem Amt, daß du einen Untermieter hast. Denk daran, das Amt hat auch Detektive, die im zweifelfall ermitteln.

Hier findest du das Gesamte SGB, das Jobcenter ist an das SGB II gebunden.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/1.html

Falls du einen Rechtsanwalt benötigst, stelle beim Amtsgericht einen Antrag auf einen Rechtsberatungsschein, dazu brauchst du neben deinen Ausweis auch deinen Mietvertrag, den aktuellen Bescheid vom Jobcenter, so wie alle Nachweise für deine regelmäsigen Kosten, zB. Strom, Heizung, Gas usw.

Mit diesem Rechtberatungsschein gehst du dan zu einem Anwalt deiner wahl, der kostet dir dan im höchst fall 10,--€.

Hoffe dir weiter geholfen zu haben und vieleicht ist dies auch die hilfstreichste Antwort, die du für diese Frage noch nicht vergeben hast.

schlumpfine66

Ich hatte fast ähnliche Situation Jemand hat dem Amt gesagt, dass mein Freund, genauer vom Amt gesagt " mein Lebensgefährte" bei mir wohnt Die haben dann 2 Mitarbeiter zu mir nach Hause geschickt. Doch ich war nicht zu Hause. Sie waren also zwei mal bei mir. Danach bekam ich ein Schreiben, wo stand, dass Sie von mir dazu eine schriftliche Erklärung brauchen, ohne werden KEINE Leistungen ausgezahlt! Ich hatte also eine Sperre bekommen

wenn er bei dir als Gast wohnt, dann können die nichts machen.

Wenn er aber für immer da leben will, dann muss er die Miete mit dir zusammen bezahlen.

Wenn der jenige in deiner Wohnung wohnt und du beim Amt die gesamte Wohnung als deine angegeben hast, dann wird es, wenn das rauskommt ggf. erstens eine Kürzung bei den Wohnkosten um maximal 50% geben und zweitens eventuelle eine Anzeige wegen Betrug (Vorsatz), also man kann eigentlich nur hoffen, dass du diesen Beitrag anonym aus einem Internetcafe abgeschickt hast oder niemand von den Behörden drüber stolpert. Im zweifelsfall mal anwaltlichen Rat holen.

Im Zweifelsfall werdet Ihr min. als Bedarfsgemeinschaft eingestuft und das dürfte eine Kürzung der ARGE-Leistungen nach sich ziehen. Sollte die ARGE zu einer solchen Erkenntnis kommen, dürften da auch einige Sanktionen dazu kommen.

Im Zweifelsfall darf mitnichten eine Einstufung als BG erfolgen; die ARGE hat den klaren Nachweis zu führen (zumindest im ersten Jahr).

Und welche Sanktionen sollten dazu kommen? Jedenfalls keine nach §§ 31 ff SGB II