Gegen Paypal-Käuferschutz wehren?
Hallo,
es geht um folgendes: Vor einiger Zeit kaufte ich mir einen neuen Laptop und verkaufte dann meinen alten, der voll funktionsfähig war. Zwei Tage nach dem der Käufer den Laptop hatte öffnete er einen Fall, dass der Artikel stark von der Beschreibung abweichen würde, Zitat: "Verpackung war total kaputt, Laptop völlig verdreckt, Grafikkarte ist kaputt" Also sagte ich dem Käufer: Das Paket war versichert, wenden sie sich an die Versicherung des Zustellunternehmens. Das wollte er nicht in Anspruch nehmen, also sagte ich ihm, er solle mir bitte Fotos/Beweise dafür schicken für seine Aussage. Das wollte er ebenfalls nicht und hat es auch nicht getan. Ebenfalls fraglich war für mich seine Aussage bzgl. völlig Verdreckt, Verpackung total kaputt. Diese Aussage hat er so in den letzten 6 Monaten mehrfach an andere Käufer auch schon abgegeben: "Jeans ist völlig Verdreckt, Verpackung kaputt und die Jeans hat ein Loch", "Handy ist völlig verdreckt, Verpackung kaputt und Display ist zerkratzt", usw.
Lange Rede kurzer Sinn: Ebay hat am Ende - ohne dass ich irgendwelche Details oder Beweise einsehen kann - entschieden, dass der Käufer Recht hat und der Betrag zurückerstattet wird.
Die Frage ist: Kann ich mich dagegen wehren? Wenn ja wie? Denn meiner Meinung nach sollten MIR doch erstmal beweise vorgelegt werden, dafür dass ich an diesen angeblichn Schäden schuld habe? Ich habe doch auch die Möglichkeit erstmal zu schauen ob ich - wenn es so war - den Artikel reparieren lasse oder zurücknehme? Oder ob ich die Versicherung von DHL in Regress nehme? Ich habe so viele gute Bewertungen bei ebay und 90% der Artikel die ich verkauft habe hatten einen Wert von mindestens 200€, es gab noch nie ein Problem bei meinen Sachen. Und nun werd ich einfach so - ohne Chance zur Gegenwehr - in die Pfanne gehauen? Was kann ich nun also tun? (Bisher hab ich nur den Plan gefasst: Geld von Paypal abbuchen, Gerät angucken und hier liegen lassen bis es von Paypal oder dem Käufer abgeholt wird)
4 Antworten
Du kannst Dich gegen den Käuferschutz nur wehren, indem Du kein PayPal anbietest, dann entfallen solche Sachen. Payapl entschiedent zu 99% ungeprüft für den Käufer. Der Verkäufer zählt nichts, davon hat ebay genug. Nur der Käufer soll ein optimales Kauferlebnis haben. Du kannst nichts machen außer zurücknehmen und das nächste Mal schlauer sein.
Habe mich die letzten Stunden mal über ähnliche/gleiche Fälle erkundigt. Dabei fiel mir auf, dass es keine einzige gerichtliche Entscheidung für oder gegen Paypal gab, weil bisher weder Paypal jemals Klage eingereicht hat, noch irgendjemand anderes gegen Paypal.
Da ich mich hier definitiv im Recht sehe, hab ich nun entschieden es drauf ankommen zu lassen. Jede Lastschrift von Paypal zu widersprechen, das Gerät aufzubewahren bis es jemand abholt oder es vor Gericht geht und dort dann entschieden wird.
Und ja: Paypal werde ich zukünftig definitiv meiden. (Ver-)käuferschutz schön und gut, aber das kann doch wohl kaum ohne irgendwelche Beweise ablaufen und ohne der anderen Partei die Möglichkeit zu geben sich zu wehren. Echt 'ne Sauerei sowas.
Ich bin ganz deiner Meinung. Leider kann ich dir auch nicht sagen, warum eBay so verfährt und was du tun kannst. Hast du dich schon einmal mit dem Kundenservice von eBay in Verbindung gesetzt. Die können dir doch bestimmt am ehesten helfen.
Ruf doch mal an, da können sie dich vielleicht nicht so leicht abwimmeln. Ich würde eisern bleiben..
Wenn er das Nachweislich öfter so gemacht hat, und du es Beweisen kannst, nimm dir nen Anwalt!
noch irgendjemand anderes gegen Paypal.
doch gibt es, lies hier
https://www.google.de/?gfe_rd=cr&ei=BRM5VpTyBPPj8wfkupaIDw&gws_rd=ssl#q=klage+gegen+paypal
Da bist auf einen ganz üblen Preisdrücker getroffen
Gut, aber das ist ja alles nicht gegen den Paypal Käuferschutz gerichtet. Das einzige was es da gibt ist eine Klage von Verbraucherschützern bzgl. einiger AGB-Punkte. Und eine Klage von einem "Gewinnspiel-Geschädigtem", der zwar gewonnen hat, dann aber die Klage - bevor das Urteil rechtskräftig war - zurückgezogen hat; was es so in Deutschland bestimmt auch noch nie gegeben hat.
Es ist nunmal leider so, dass es nur einen Käuferschutz gibt, dadurch können diese bis zum Anschlag alles mit den Verkäufer treiben.
Ich stelle in letzter Zeit vermehrt fest, dass viele gewerbliche VK kein PP mehr anbieten; da kannst einen in den Ruin treiben
Hab denen ne Mail geschrieben, leider nur eine Standardantwort (Kopiertext) erhalten der mir den Käuferschutz allgemein erklärt. Ne Antwort auf meine Frage ist das aber nicht gewesen, ...