PayPal droht mit Inkasso. Käufer schickt defekte Ware zurück. Was nun?

9 Antworten

Hast du denn Zeugen, dass du den Artikel funktionierfähig versandt hast und einen kaputten zurück bekommen hast?

"Werter Herr Käufer. Ich habe Zeugen, dass ich einen funktionsfähigen Artikel an Sie versandt habe. Sie haben mir also einen anderen, defekten zugesandt und meinen behalten. Sich zudem das Geld wieder geholt über Paypal. So etwas nennt man auch Betrug. Muss es erst soweit kommen, dass ich Strafanzeige gegen sie erstatte?"

Wer Paypal nutzt, ist selber Schuld. Das dieses "Unternehmen" gerne mal die Grenze zur Illegalität austestet ist spätestens seit den Wikileaks Spendengeldern bekannt.

Ich nutze auch PayPal und bin hoch zufrieden. Jedoch nur direkt bei Ebay.

Folgendes gilt nur DANN, wenn du Privatverkäufer bist:

Du kannst es ignorieren bis der Mahnbescheid kommt; DANN musst du reagieren und diesem widersprechen.

Danach ist meistens Ruhe in solchen Fällen; denn paypal scheut eine diesbezügliche gerichtliche Auseinandersetzung, bei der dann womöglich die zahlreichen paypal-AGB, die nicht konform mit der deutschen Rechtssprechung gehen, zur Sprache kommen.

Allerdings: DIESER Rat ist ohne Gewähr...

Dein Käufer kann aber selbstverständlich versuchen zivilrechtlich seine Ansprüche geltend zu machen. Dazu kann ich aber nichts weiter sagen; da ich die Hintergründe ja nicht kenne:

  • Was für ein Artikel?
  • Was ist defekt?
  • War der Defekt beschrieben?
  • Wie ist er zustande gekommen?

Und eines geht auch nicht: Geld UND Ware behalten...du musst ihm die Möglichkeit geben, bis zur Klärung die defekte Ware zurückzuerhalten.

Du kannst in der Regel alles ignorieren ausser es kommt vom Gericht. Die Frage ist das sinnvoll ist oder nicht. Da der Kaufvertrag durch Rücksendung der Ware rückabgewickelt wird muss auch das Geld zurückfließen. Die Frage ist, ob Du bereits einen defekten Artikel versendet hast und er Käufer das wusste oder ob die Ware auf der Reise kaputt gegangen ist. Kannst Du beweisen, dass bei Versendung die Ware i. O. war und der Käufer kann nicht beweisen, dass die Ware beim Eintreffen nicht defekt war, kannst Du Schadenersatz von ihm verlangen. War die Ware beim Eintreffen beim Käufer kaputt, kannst Du zum Transporteur gehen und Schadenersatz verlangen.

MFG

oder die ist garnicht kaputt. Was meinst du wohl warum der Käufer unbedingt außerhalb von Ebay abschließen wollte. Dies ist dann wie Ebay Kleinanzeigen.

Auf gar keinen Fall ignorieren. Setz dich mit Paypal in Verbindung und schildere den Vorgang.