Ebay PayPal Betrug. Käufer hat Artikel angeblich nicht erhalten?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi, ich hatte genau dieselbe Situation bei mir ging es um einen Maxi-Brief und ne Sammlekarte im Wert von 30€ Und ja auch bei mir wars über paypal etc. Also das deutsche Gesetz sagt, dass prinzipiel der Käufer für den Versand sorgen muss nach besten Wissen und gewissen. (merk dir das darauf komme ich nochmal zurück)

So also ich gehe jetz mal vom Idealfall für dich aus, angenommen es war kein spezieller Versand abgesprochen also der Standart Versand der Post dann ist der unversichert und wenn der verschwindet bei der Post (vorausgeszt der Typ hat dich nicht belogen) naja dann ist er so ziemlich unauffindbar weil normale Briefe nicht mitgeloggt werden. So ist der Brief also nie angekommen müsste er dir nachweisen das der Brief nie verschickt wurde Dank Paypal aber muss er das nicht sondern du bist in der Beweispflicht (ich muss sagen ich weis nicht genau warum das so ist aber ich geh mal davon aus das sthet in den AGB's ist ja auch das tolle am Paypal-käuferschutz) So da du aber bei nem Brief keinen Nachweis hast stand ich halt vor nem Problem und naja hatte Pech und hab mein Geld nicht bekommen. Da du aber das Glück hast nen Zeugen zu haben müsstest du rein vom Gesetz her erstmal auf der sicheren Seite sein.

So wer kommt nun für den Schaden auf ist die Frage? Post, Du, oder der Käufer??? Erinnerst du dich an die nach besten Wissen und Gewissen Sache? Also du bist ja wie erklärt erstmal ausm Schneider und naja die Post auch weil dein Käufer ausdrücklich nen versicherten Versand verlangt hätten sollen. um entweder dich oder die Post ran zu kriegen.

Also ich bin kein Rechtsanwalt oder so, also bitte zieh nicht nur auf der Basis meins Wissens vor Gericht aber trag bei paypal einfach ein das du nen Nachweis für den Versand hast, hau ein bisschen auf die Pauke und sag denen du kennst deine Rechte.

Probier auch nochmal mit dem Käufer zu sprechen und erklär ihm deine Rechtliche-Überlegenheit.

Hoffe ich konnte dir helfen.

danke für die ausführliche antwort naja der typ hat das nun als ebay fall gemeldet und so wurde der betrag von paypal erstmal gesperrt...kriegt der jetz sein geld zurück oder kann man den weil ja ein zeuge dabei war anzeigen?

Hab jetz auch nochmal im BGB geschaut der § 447 ist der ausschlaggebende Punkt. Ich schreib ihn jetz baer nicht ab da bin ich dann doch zu faul such ihn dir mal selber raus :p

@ptflint

also kann er praktisch nichts verlangen? man kann ja diesen antrag der weiter unten beschrieben wird verlangen und wenn der positiv ausfällt kann man ja auf jeden fall rechtlich dagegen vorgehen oder?

@stylerplxx

Wie gesagt ist der Brief nicht versichert wird er nicht mitgeloggt bei der Post, das könnten die garnicht, weist du wie viele Briefe da den ganzen Tag durchgehen? (war übrigens damals bei meiner Anfrage die Antwort der Postdame) Hab dann auch so nen Antrag gestellt aber naja war wie schon vermutet erfolglos davon abgesehen, dass der Antrag so lange dauert bis der durch ist, das der Fall von paypall schon drei mal abgeschlossen wurde.

@ptflint

Warte mir fällt grad noch was ein. Eine Sache könnte dir doch auf die Füße fallen, 2.Absatz §447 BGB sagt nämlich das das Gesetz nur dann anwendung findet wenn der Verkäufer sich an die Versandanweisungen des Käufers hält hm... wenn also irgendwo in den AGB's von Paypall steht das man als Verkäufer immer versichert verschicken soll dannnnnnnn ist die Sachlage wieder anders, recherchier das mal.

Man wird dann irgendwann bei Paypal gefragt ob man nen Beweis für den Versand hat und da würd ich dann an deiner Stelle das mit dem Zeugen angeben und dich auf den genannten § berufen. Aber da ich damals keinerlei Nachweis hatte bin ich nie soweit gekommen, also ab hier bist du dann auf dich alleine gestellt :)

@ptflint und wieder wurde eine komplett "unwissende" Antwort als "hilfreichste" gekürt.

Die korrekte Antwort hat @chinafake geliefert - denn mit Anmeldung bei paypal hat deine Freundin die AGB akzeptiert - auch dann, wenn sie sie gar nicht gelesen hat.

Aber ihr könnt ja mal gegen paypal klagen, weil diese Praktik u.U.nicht mit dem deutschen Recht in Einklang steht...

Viel Spass...

@user1545

moin mona ;)

es wird doch immer die antwort ausgewählt , die der fragesteller hören möchte , und hier bekommt er zu hören er hätte keine schuld ( was natürlich großer quatsch ist ) ,.

ich verstehe auch nicht wie man bei etwas mitmachen kann ohne die agb zu lesen , und sich dann die blöße geben in einem kinderforum nachzufragen kopfschüttel

@OskarMuelltonne

moin Oskar,

hinzu kommt auch noch die Unterstellung: "Betrug" und "angeblich nicht erhalten".

Es gibt sicher etliche Käufer, die auf dieser Masche reiten - aber ich bezweifle, dass der Fragesteller hierfür einen Beleg hat.

Hinweise dafür findet man zudem nur, wenn man sich sehr sehr gut mit Ebay und den entsprechenden Analysetools auskennt...

@user1545

Oskar und Mona, vielen Dank - das schleicht mir die ganze Zeit während ich das gelesen habe durch den Kopf. Es ist wirklich so, dass die Antworten als hilfreichste markiert werden, die aber eigentlich gar nicht hilfreich sind - was mir nur wieder zeigt, dass die Leute darauf stehen, wenn ihnen jeder in den Ar*** kriecht - sie wollen die Wahrheit gar nicht hören, sie wollen nicht wissen, woran sie sind - sie wollen Honig ums Mau* geschmiert bekommen.

Vor allem: er hat nen Zeugen... wofür? Einen Zeugen dafür, dass er den Brief abgeschickt hat - aber nicht dafür, dass er angekommen ist. Und im Zweifelsfall kann ein Zeuge ja auch einfach nur Partei ergreifen... naja^^

@Chopper1983

hättest du dich mit dem § des BGB befasst wäre dir vielicht aufgefallen das ein Beweis für den Versand genügt, da die GEfahr des Versands bei Abgabe des Pakets beim Speditör an den Käufer übergeht, steht da schwarz auf weiß also erst ordentlich lesen DANKE!

Tja ihr habt ja alle so viel mehr Ahnung dann klärt doch mal bitte einer auf wie das nun rein gesetzlich funktioniert, ich mein wenn ich mich doch so offenichtlich geirrt habe.

Ich wüsste nämlich gern mal seit wann ne AGB über dem BGB steht. Ich lass mich dann auch gern verbessern!

@ptflint

Betreiberin der Website www.paypal.de:

PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. 5. Etage 22-24 Boulevard Royal L-2449 Luxembourg

Mit dem BGB kannst Du an der Grenze winken ;-)

Als Paypal-Kontoinhaber hat Deine Freundin die Paypal-Nutzungsbedingungen akzeptiert.

https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd=render-content&contentID=ua/UserAgreementfull&locale.x=deDE#13.%20PayPal%20Buyer%20Protection

Darin steht unter anderem:

10 Ihre Haftung - Unsere Maßnahmen

10.1 Ihre Haftung.

Sie haften für:
    Rücklastschriften
    Kreditkartenrückbuchungen
    Gebühren, Vertragsstrafen und Bußgelder
    Sonstigen Schaden, der PayPal, einem Nutzer von PayPal oder einem Dritten durch Ihre Nutzung von PayPal und/oder einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen entsteht.

Sie sind verpflichtet, den Schaden in den oben genannten Fällen zu ersetzen.
Sie haften für berechtigte Anträge auf Käuferschutz und Käuferbeschwerden. Wenn PayPal aufgrund eines Antrags auf Käuferschutz oder einer Käuferbeschwerde zugunsten des Käufers entscheidet, sind sie verpflichtet, PayPal den Kaufpreis sowie die ursprünglichen Versandkosten (auch wenn Sie in manchen Fällen den Artikel nicht zurückerhalten) zu ersetzen. Detaillierte Angaben dazu, welche Auswirkungen der PayPal Käuferschutz auf Sie als Verkäufer haben kann, finden Sie unter nachstehender Ziffer 13.2 sowie in der PayPal-Käuferschutzrichtlinie.
Ausgleich Ihrer Verbindlichkeiten. Ihre Verbindlichkeiten gegenüber PayPal, die aus einer der oben beschriebenen Haftungsgründe entstehen, können wir unmittelbar durch Einzug von einem etwaigen Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto ausgleichen. Wenn Sie kein Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto haben, können wir eingehende Zahlungen zum Ausgleich nutzen oder mit Ihnen einen anderen Weg der Bezahlung vereinbaren. PayPal kann dazu auch den Rechtsweg beschreiten und gegebenenfalls ein Inkassounternehmen einschalten.
Vorübergehende Zugriffsbeschränkung bei angefochtenen Zahlungen. Wenn ein Käufer einen Käuferschutzantrag stellt, eine Kreditkartenrückbuchung oder eine Rücklastschrift einreicht, behält PayPal vorübergehend auf Ihrem PayPal-Konto einen Betrag in Höhe des Gesamtbetrages der angefochtenen Zahlung ein. Ein Einbehalt nach dieser Bestimmung schränkt jedoch nicht die Verfügbarkeit Ihres Kontos im Hinblick auf andere, nicht angefochtene bzw. aufgrund eines Käuferschutzantrags, einer Kreditkartenrückbuchung oder einer Rücklastschrift gefährdete Beträge ein. Wenn Sie in dem Streit gewinnen oder die Voraussetzungen für den Verkäuferschutz gemäß der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie erfüllt sind, heben wir die Beschränkung auf und Sie können über den Betrag wieder verfügen. Sollten Sie verlieren, wird PayPal den Betrag von Ihrem PayPal-Konto abbuchen. Dieser Vorgang findet auch auf Schutzanträge Anwendung, die der Käufer bei eBay über das dortige Konfliktlösungsportal gestellt und über die eBay uns informiert hat."

13.2 Haftung des Verkäufers. Sollte PayPal den Antrag des Käufers für berechtigt halten, so hat der Zahlungsempfänger hierfür entsprechend einzustehen. Dies gilt auch, wenn ein Käufer mit einem ausländischen PayPal-Konto einen Antrag auf Käuferschutz stellt und dieser Antrag von der am ausländischen Ort der Kontenregistrierung anwendbaren Käuferschutzrichtlinie umfasst ist. Bitte beachten Sie, dass sich die Haftung des Zahlungsempfängers in diesem Fall auf sämtliche Käufe erstrecken kann, die über eine Kleinanzeigenangebotsseite getätigt wurden.

Sollte PayPal den Antrag des Käufers für berechtigt halten, buchen wir den Zahlungsbetrag zurück auf das PayPal-Konto des Käufers, sofern das PayPal-Konto des Zahlungsempfängers zu diesem Zeitpunkt ein Guthaben aufweist. Sollte kein Guthaben vorhanden sein, kann PayPal die Verfügung des Zahlungsempfängers über sein PayPal-Konto beschränken. Der Käufer hat auf diese Leistung von PayPal aber keinen Anspruch. Die Haftung des Zahlungsempfängers gemäß Ziffer 10.1 wird hierdurch nicht begrenzt.

Und in der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie steht:

4 Versandbeleg.

4.1 Allgemein. Der Zahlungsempfänger belegt den Versand eines Artikels durch Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer oder eines Versandbelegs eines unabhängigen Versandunternehmens, die im PayPal-Konto hochgeladen werden können. In einigen Fällen reicht die Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer nicht aus, so dass der Zahlungsempfänger zusätzlich einen Einlieferbeleg vorlegen muss.

4.2 Gültiger Versandbeleg. PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind:

4.2.1 Name des Versandunternehmens

4.2.2 Versanddatum

4.2.3 Name und Adresse des Empfängers

Diese Angaben müssen mit der Adresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmen.

4.2.4 Name und Adresse des Versenders

Diese Angaben müssen mit der Adresse des Verkäufers übereinstimmen.

4.2.5 Nachvervolgungsnummer (optional)

Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen.

...

Gar nicht. In dem Fall ist Deine Freundin eindeutig der Looser.

Auszug aus den Käufer-/Verkäuferschutzrichtlinien

4.1 Allgemein. Der Zahlungsempfänger belegt den Versand eines Artikels durch Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer oder eines Versandbelegs eines unabhängigen Versandunternehmens, die im PayPal-Konto hochgeladen werden können. In einigen Fällen reicht die Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer nicht aus, so dass der Zahlungsempfänger zusätzlich einen Einlieferbeleg vorlegen muss.

Der Käufer hat PayPal-Käuferschutz in den folgenden Fällen: 4.1 Der bezahlte Artikel wurde durch den Verkäufer nicht versandt.

Du kannst den Versand entsprechend der Paypalrichtlinien nicht belegen. Damit ist für Paypal der Fall erledigt. Eine Zeugenaussage wird nicht zur Kenntnis genommen.Der Rechtsweg gegen diese Entscheidung ist auch ausgeschlossen.

Steht auch in den Bedingungen die akzeptiert wurden.

Hier die Käuferschutzrichtlinie http://tinyurl.com/3du8fvv

Das hier ist definitiv die hilfreichste Antwort!

@Chopper1983

ja , aber die zeigt ja das stylerplxx unrecht hat , und sowas will man ja nicht hören :-D

@OskarMuelltonne

Diese Antwort ist die richtige!

PayPal und eBay weisen immer darauf hin, das man als Verkäufer "versicherten Versand nehmen soll" nur das ist nachvollziehbar. Alles andere ist einfach nicht zu beweisen.

Bei einem Wert von 80 € sollte einem der versicherte Versand schon wert sein - lieber als Verkäufer bei solchen Werten darauf bestehen! Aber das ist ja nun zu spät. Paypal wird sich nun der Sache annehmen und sich mit Euch in Verbindung setzen. Deine Freundin kann nicht beweisen, dass sie die Ware versandt hast, der Empfänger kann den Nichtempfang nicht nachweisen. Aussage gegen Aussage. Denke nicht, dass deine Freundin belangt wird.

also bekommt er das geld dann wieder ?? das wäre voll sch,,,habe gelesen hier iwo dass man bei der post einen nachforschungsantrag oder sowas stellen kann die auch nachweisen können ob der brief abgegeben wurde oder nicht ...könnte sie den käufer dann zur rechenschaft ziehen und anzeigen o.ä?

Hallo,

als einen Nachsendeantrag kannst Du nicht stellen, daß es ja ein Brief war, geht nur, wenn Du was versichert schickst, denn dann steht auf Deinem Postzettel diese Nummer drauf, hast Du den wenigstens einen Kassenzettel? Ist zwar sicherlich nicht ausschlaggebend, weil Du ja auch was anderes zur Post hast bringen können, aber erwähnen kannst Dus ja mal. Ob die Zeugenaussage Deiner Freundin reicht, bezweifle ich. Ebay wird jetzt erstmal versuchen zwischen Euch zu vermitteln und das ihr eine Einigung findet, durch die Paypalzahlung hat er halt den Vorteil des Käuferschutzes. Da der Käufer einen unversicherten Versand gewünscht hat, ist er aber eigentlich selber schuld. Hast Du das irgendwo auch schriftlich?? Ansonsten in Zukunft immer dazuschreiben, daß, wenn der Versand versichert stattfinden soll, muss Käufer bescheid geben und beim unversicherter Versand dazuschreiben, daß die Ware auf dem Postweg verlorengehen oder beschädigt werden kann und Du keine Haftung übernimmst! LG

grunz grunz , und schon wieder eine falsche antwort kopfschüttel

halt doch die finger still wenn du keine ahnung hast , oder informier dich vorm antworten .

Hier mal ein paar Aussagen der Deutschen Post zu dem in der Antwort verwendeten Begriff "Nachsendeantrag":

http://www.deutschepost.de/dpag?check=yes&lang=deDE&xmlFile=link101604350654

Umzug oder Urlaub - Nachsendeservice oder Lagerservice Wenn Sie umziehen oder in Urlaub fahren kümmern wir uns um Ihre Post. Auftragsformulare zur Nachsendung oder Lagerung Ihrer Post erhalten Sie in unseren Filialen. Oder Sie erteilen den Nachsendeauftrag oder Lagerauftrag online in unserer eFiliale. Nachsendeservice - Ganz gleich, wohin es Sie zieht, Ihre Post zieht mit

Bei Ihrem Umzug sorgt der NACHSENDESERVICE dafür, dass Ihre Post an die neue Adresse weitergeleitet wird, bis zu 12 Monate lang.

Damit Sie ständig erreichbar bleiben, sollten Sie Ihren Nachsendeauftrag (früher auch Nachsendeantrag) idealerweise 2 bis 3 Wochen vorher erteilen, mindestens aber 5 Werktage vorher.

Übrigens: Auch bei einer vorübergehenden Abwesenheit oder in sensiblen Situationen können Sie sich auf den NACHSENDESERVICE verlassen. Wenn zum Beispiel Briefsendungen aufgrund eines Sterbefalls oder einer Betreuung umzuleiten sind.

https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=render-content&contentID=ua/SellerProtectionfull&locale.x=deDE

PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie Zuletzt aktualisiert am 7. September 2011

  1. Allgemeines.

Vorbehaltlich Ziffer 2 und 3 dieser Richtlinie schützt PayPal den Empfänger einer vom Kunden veranlassten Zahlung ("Zahlungsempfänger") vor folgenden Arten von Zahlungsausfällen (im Folgenden insgesamt: Verkäuferschutz):

1.1 Rückbuchungen von Zahlungen per Bankkonto; hierunter fallen unter anderem sämtliche Risiken des Lastschriftverfahrens (Kontounterdeckung, Kontomissbrauch, Rücklastschriften)

1.2 Rückbuchungen von Zahlungen per Kreditkarte

1.3 Rückbuchungen aufgrund von ungerechtfertigten Anträgen im Rahmen des PayPal-Käuferschutzes oder des PayPal-Standard-Käuferbeschwerdeverfahrens

1.4 Rückbuchungen von Zahlungen, die durch den Inhaber des PayPal-Kontos nicht genehmigt wurden

Der Verkäuferschutz gilt nur, wenn die Rücklastschrift oder Kreditkartenrückbuchung aus folgenden Gründen erfolgt:

Die Zahlung wurde nicht durch den Inhaber genehmigt oder
die Rücklastschrift, Kreditkartenrückbuchung, oder der Käuferschutzantrag beruht darauf, dass der Käufer den Artikel nicht erhalten hat.

und PayPal von Ihnen einen Nachweis erhält, dass der Artikel im Einklang mit den unter nachstehender Ziffer 4 genannten Voraussetzungen versendet wurde. Ferner müssen die weiteren in dieser PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie genannten Voraussetzungen (einschließlich der unter Ziffer 3 genannten Bedingungen) erfüllt sein.

Der Verkäuferschutz gilt nicht, wenn Grund für die Rückbuchung war, dass der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht.

PayPal schränkt den Zugriff des Zahlungsempfängers auf den Zahlungsbetrag ein, sobald ein Käufer eine Kreditkartenrückbuchung bzw. Rücklastschrift veranlasst, oder einen Antrag auf Käuferschutz stellt bzw. eine Käuferbeschwerde einreicht, oder wenn ein unberechtigter Kontozugriff vorliegt. In diesem Fall hat der Verkäufer keinen Zugriff auf den entsprechenden Zahlungsbetrag.

Dies kann zwischenzeitlich zu einem negativen PayPal-Kontostand des Zahlungsempfängers führen.

PayPal hebt die vorübergehende Einbehaltung auf, wenn die Voraussetzungen für den Verkäuferschutz erfüllt sind.

  1. Umfang.

Folgende Artikel sind nicht abgedeckt:

Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Geschenkgutscheine, Flugtickets, Downloads, Softwarelizenzen und weitere nicht physische Güter
Artikel, die nicht versendet werden, z.B. Fahrzeuge, einschließlich Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge sowie Artikel bei Selbstabholung durch den Käufer

Bei Zahlungen über "PayPal Business Payments" findet der Verkäuferschutz keine Anwendung

Zahlungen für alle anderen Artikel sind vom Verkäuferschutz umfasst.

  1. Voraussetzungen.

PayPal schützt den Zahlungsempfänger, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.

3.1 Der Status eines Zahlungseingangs wurde dem Zahlungsempfänger von PayPal als "abgeschlossen" angezeigt.

3.2 Der Zahlungsempfänger beantwortet sämtliche Anfragen von PayPal bezüglich des vorübergehend einbehaltenen Zahlungsbetrags innerhalb der von PayPal vorgegebenen Frist; in der Regel bedeutet dies innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Antworten sind in der Regel online auf der Webseite von PayPal oder per E-Mail zu geben.

3.3 Der Zahlungsempfänger hat die Zahlung als eine Zahlung von einem PayPal-Konto erhalten [keine Teilzahlung, keine Ratenzahlung]. 3.4 Der der Zahlung zugrunde liegende Artikel verstößt nicht gegen die PayPal-Nutzungsrichtlinie.

3.5 Der Verkäufer hat den Artikel versandt und PayPal wird der Versandbeleg gemäß Ziffer 4 vorgelegt.

Falls der Zahlungsbetrag 25 EUR nicht überschreitet, siehe Ziffer 4.3.
Falls der Zahlungsempfänger dem Käufer den Zahlungsbetrag bereits erstattet hat, kann er alternativ zu einem Versandbeleg auch einen Beleg der erfolgten Erstattung vorlegen.

3.6 Der Verkäufer hat den Artikel an die auf der Seite "Transaktionsdetails" angegebene Adresse versandt. Wenn der Artikel vom Käufer persönlich abgeholt wird oder der Verkäufer den Artikel persönlich ausliefert oder an eine andere als auf der Seite "Transaktionsdetails" angegebene Adresse versendet, gilt der Verkäuferschutz nicht.

3.7 Um Verkäuferschutz in dem Fall zu erhalten, dass der Käufer den Artikel nicht erhalten hat, muss der Verkäufer den Artikel innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zahlungseingang versandt haben. Dies gilt nicht für vorbestellte oder noch herzustellende Artikel; diese müssen innerhalb der vom Verkäufer in seinem eBay-Angebot angegebenen Frist versandt werden.

  1. Versandbeleg.

4.1 Allgemein. Der Zahlungsempfänger belegt den Versand eines Artikels durch Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer oder eines Versandbelegs eines unabhängigen Versandunternehmens, die im PayPal-Konto hochgeladen werden können. In einigen Fällen reicht die Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer nicht aus, so dass der Zahlungsempfänger zusätzlich einen Einlieferbeleg vorlegen