Ist Paypals Entscheidung rechtlich bindend?

7 Antworten

GANZ KLAR - NEIN !!

PayPal ist ein Dienstleister (Bezahl-Service). PayPal Entscheidungen werden aufgrund der Nutzungsbestimmungen getroffen.

Die Rechte der Vertragspartner gemäß der Bestimmungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bleiben davon unberührt!

Darauf weist PayPal übrigens auch deutlich in seinen Nutzungsbestimmungen hin!

Als du dich bei PayPal registriert hast, hast bestätigt, die Nutzungsbestimmungen gelesen und verstanden zu haben. Hast du wirklich....?

NUN ZUR RECHTSLAGE:

Zwischen dir und dem Käufer ist über eBay ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag gem. § 433 BGB zustande gekommen!

Vertragsschluss über den eBay-Marktplatz

Über den eBay-Marktplatz werden rechtsverbindliche Verträge über die dort angeboten Waren oder Dienstleistungen geschlossen. Nach den allgemeinen Regeln der §§ 145ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande. Dies gilt auch für Verträge, die über den eBay-Marktplatz geschlossen werden.

(Quelle: eBay)

§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

UNWISSENHEIT SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT - SCHLECHT FÜR DEN KÄUFER!

Ist die Kaufsache nicht frei von Sachmängeln, kann der Käufer nach § 439 BGB Nacherfüllung verlangen. Hier sieht der Gesetzgeber vor, dem Verkäufer zunächst eine angemessene Frist zu Nacherfüllung des Kaufvertrags zu gewähren. So soll dem Verkäufer die Chance gegeben werden, den Vertrag doch noch zu erfüllen.

Hierauf hat der Verkäufer einen Rechtsanspruch!

Du einen fruchtlosen Fristverlauf, setzt der Käufer den Verkäufer in Verzug.

Erst danach kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder ggf. Schadenersatz verlangen.

Damit der Rücktritt vom Vertrag wirksam ist, muss dieser schriftlich und unterschrieben zugestellt werden. Zudem ist der Käufer im Streitfall nachweispflichtig.

Jeglicher Anspruch entsteht dem Käufer erst nach einem wirksamen Rücktritt vom Kaufvertrag.

Gut zu wissen:

Hat der Käufer dem Verkäufer das Recht auf Nacherfüllung nicht gewährt und stellt Forderungen im Bezug auf Kaufpreiserstattung oder Schadenersatz, verwirkt er seine Gwährleistungsansprüche gegen den Verkäufer!

Sowohl den Anspruch auf Nacherfüllung, wie auch den auf Erstattung des Kaufpreises!

Du schreibst:

Dennoch entscheidet Paypal oft unrichtigerweise zu Gunsten des Käufers.

Dann musst dich fragen lassen: " Wieso bietest du PayPal trotzdem als Zahlungsart auf eBay anbietest? Privat-Verkäufer haben die Wahl.

Auf welcher Grundlage werden PayPal Entscheidungen getroffen?

PayPal ist ein Bezahldienst und Treuhänder zwischen Käufer & Verkäufer.

Vorteile für den Verkäufer, der PayPal anbietet: Der Verkäufer erhält sofort sein Geld. PayPal holt es sich vom Käufer. Zahlt der Käufer nicht liegt das Verlustrisiko bei PayPal.

Fazit: PayPal garantiert also dem Verkäufer, dass er bei Verkauf auch den Kaufpreis erhält. Unkompliziert und einfach!

Der Vorteil für den Käufer besteht darin, dass PayPal den Kaufpreis treuhänderisch verwaltet, bis der Käufer dein einwandfreien Erhalt bestätigt und PayPal beauftragt, dass Geld an den Verkäufer zu überweisen.

Du hast bei der Registrierung zugestimmt, dass PayPal dem Käufer den Betrag erstattet, falls dieser etwas zu beanstanden hat. Anders würde PayPal auch keinen Sinn machen.

Das sind die Geschäftsbedingungen von PayPal. Die haben aber überhaupt nichts mit den rechtlichen Bestimmungen des BGB zu tun!

PayPal verlangt auch von Privat-Verkäufern einen Sendungsnachweis, obwohl das Versandrisiko der Käufer trägt!

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.test.de/Paypal-Darauf-muessen-Sie-jetzt-beim-Paypal-Kaeuferschutz-achten-5257098-0/

Laut deiner Beschreibung halte ich Ansprüche für durchaus denkbar.

Neuwertig aber mit einigen Gebrauchsspuren?

Insbesondere, wenn du solche grenzwertigen Formulierungen benutzt, kannst du eine detaillierte Zustandsbeschreibung doch nicht durch einen Verweis auf deine Fotos ersetzen.

Hier lautet die Frage: Handelt es sich um Gebrauchsspuren (Abnutzung) oder um Sachmängel ( vermeidbare Schäden durch unsachgemäße Benutzung?

PayPal hat absolut korrekt gehandelt. PayPal muss nicht nachweisen, dass die Vorwürfe des Käufers berechtigt sind.

Nach den PayPal-Spielregeln bekommt der Käufer sein Geld zurück.

Op der Käufer Ansprüche hat oder einen Kaufvertrag erfüllt - interessiert PayPal herzlich wenig!

Wer damit nicht einverstanden ist, muss PayPal ja auch nicht nutzen!

Wer es trotzdem tut - macht das vollkommen freiwillig - oder?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nach deiner Formulierung könnte man ja als Käufer jederzeit von einem Vertrag mit dem Privatanbieter unabhängig vom vereinbarten Haftungsausschluss gem. § 444 BGB zurücktreten. Wenn ich privat bspw. einen Laptop kaufe, finde ich bestimmt irgendwo einen winzigen Kratzer (mit Lupe gesehen) aufgrund dessen ich dann zurücktreten kann, wenn mir der Laptop einfach nicht gefallen hat.

@nixnutz31

Du hast die Krux mit PayPal immer noch nicht verstanden...

@NoName08154711

Geht hier nicht mehr um Paypal, sondern um den „normalen“ Rechtsweg. Da dürfte Paypal keine große Rolle spielen.

@nixnutz31

Ich glaube da hast du etwas missverstanden.

§ 444 Haftungsausschluss

Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

Gut zu wissen:

Die Kaufsache muss zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sachmängeln sein und die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen.

Was ist ein Beschaffenheitsmangel?

Der Mangel ist im deutschen Zivilrecht ein zentraler Begriff des vertraglichen Schuldrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). ... Die vertraglich geschuldete Leistung weist einen Mangel auf, wenn ihre tatsächliche Beschaffenheit von der Beschaffenheit abweicht, die die Sache haben soll.

Wann ist eine Sache frei von Sachmängeln?

§ 434 Sachmangel. (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, ... (3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

Was ist ein Mangel Recht?

Der Mangel ist im deutschen Zivilrecht ein zentraler Begriff des vertraglichen Schuldrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). ... Die vertraglich geschuldete Leistung weist einen Mangel auf, wenn ihre tatsächliche Beschaffenheit von der Beschaffenheit abweicht, die die Sache haben soll.

Fakt ist:

Der Verkäufer hat die Pflicht die Sache vor dem Verkauf auf eventuelle Mängel zu prüfen.

Sind bei der Sicht-Prüfung Kratzer zu erkennen, musser dieser deutlich in der Artikel-Zustand-Beschreibung benennen.

Angegebene Mängel gelten dann nämlich nicht mehr als Mängel sondern als vertraglich vereinbarte Beschaffenheit.

Du hast mehrfach die Möglichkeit evtl. Mängel anzugeben:

Artikelbeschreibung:

Angebote mit aussagekräftiger Artikelbezeichnung werden von Käufern besser gefunden. Beschreiben Sie genau, worum es sich bei Ihrem Artikel handelt. Verwenden Sie Wörter, die Käufer bei der Suche nach Ihrem Artikel verwenden

Zustand:

Neu - Neuwertig - Sehr gut - Gut - Akzeptabel

eBay Zustandsbeschreibung:

Beschreiben Sie den Zustand aller nicht neuen Artikel detailliert und einschließlich aller eventuellen Defekte oder Mängel, damit Ihre Käufer genau wissen, was sie erwarten können

Mein Tipp: Warum sich das Verschweigen sich nicht lohnt!

Es gibt zwei Kategorien von Käufern.

Es gibt Käufer, denen kleine Macken nicht wichtig sind. Die würden deinen Artikel auch kaufen, wenn du Kratzer & Co angibst.

Und es gibt die Käufer die etwas pingelig sind und verärgert sind, wenn sie nicht das erhalten, was sie erwartet haben.

Die Käufer würden wahrscheinlich auch nicht kaufen, wenn sie über tatsächliche Mängel informiert würden.

Ebay Käufer weigert zu zahlen und beruft sich auf Beschreibung 'neuwertig'

Ausführliche Informationen zum Thema findest du hier:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Ebay-Kaeufer-weigert-zu-zahlen-und-beruft-sich-auf-Beschreibung-neuwertig--f272193.html

Noch Fragen - Einfach fragen!

@heurekaforyou

Nein ich meinte es genauso mit dem 444. Laut der Norm müsste ich den K arglistig getäuscht haben. Der Käufer rügt aber genau die Kratzer, die man auf den Fotos klar erkennt.

@nixnutz31
Geht hier nicht mehr um Paypal, sondern um den „normalen“ Rechtsweg. Da dürfte Paypal keine große Rolle spielen.

Dann beschreib Deine Artikel wahrheitsgemäß und biete kein PayPal an, dann hat kein Käufer einen Grund, irgendwas zu reklamieren; tut er es dennoch, wird er abblitzen.

Und dank Zahlung per Überweisung bleibt die Kohle auch definitiv bei Dir.

@nixnutz31

Ein NEU - WERTIGER (Fast wie neu) hat keine Gebrauchsspuren!

Bei neuwertigen Artikel handelt es sich um Sachen, die man vielleicht geschenkt bekommen hat oder bei denen es sich um einen Fehlkauf handelt den man nicht mehr zurück geben kann.

Du schreibst:

Da sind Gebrauchsspuren vorhanden, die aber auf den Fotos zu erkennen sind.

Wie bereits erwähnt, wurdest du durch eBay bei der Artikeleinstellung mehrfach gefragt welche Merkmale der Artikel aufweist.

Weist der Artikel Gebrauchsspuren auf, heißt das nichts anderes, als das der Artikel benutzt wurde und in Gebrauch war.

Du schreibst:

Gelten die Fotos nicht als Beschreibung?

Nein. Die Artikelfotos ersetzen eine Artikel- und Zustandsbeschreibung nicht.

Im Gegenteil. Sich alleine auf die Fotos zu berufen kommt der Vereinbarung "Gekauft wie gesehen" nahe.

Und genau da ist sich die Rechtsprechung einig. "Gekauft wie gesehen" kann eine vereinbarte Beschaffenheit nicht ersetzen.

Fotos können die Angabe von Mängeln optisch unterstützen. Zum Beispiel kann sich der Käufer ein Bild davon machen wie lang ein Kratzer ist.

Aber mal eine ganz andere Frage: Wie lange benutzt du ein Geräte bevor es überhaupt zu Gebrauchsspuren kommt.

Und warum zeigst du nicht einfach mal die Artikelfotos und sagst, was der Käufer bemängelt.

Das wäre für alle sicher ber einfachste Weg - oder hast du Angst, dass man mehr erkennen könnte, als du selbst gerne zugeben möchtest?

@heurekaforyou

es handelt sich nicht um ein Gerät, sondern um Schuhe. Das mit den Fotos hier reinstellen hört sich gut an. Da ich sie hier nicht einfügen kann, muss ich eine neue Frage stellen. Schau dir so gegen 15 Uhr meine Fragen an, bis dahin sollten die Fotos da sein.

@heurekaforyou

Habe die Frage nun mit den Fotos gestellt. Bitte einfach auf mein Profil gehen.

Dein Kommentar:

ich habe den Artikel als neuwertig beschrieben. Da sind Gebrauchsspuren vorhanden, die aber auf den Fotos zu erkennen sind. Gelten die Fotos nicht als Beschreibung? Sonst müsste man ja jede kleinigkeit extra beschreiben, was unverhältnismäßig wäre

Gebrauchsspuren verhindern die Neuwertigkeit eines Artikels. Fotos ergänzen die Beschreibung. Ja, jede Kleinigkeit, die von neuwertigen Zustand abweicht, muss auch beschrieben werden.

Ich habe Dir hier ja bereits den Link zum BGH-Urteil wegen Paypals Käuferschutzentscheidungen gegeben:

https://www.gutefrage.net/frage/hat-paypal-einen-sinn-wenn-verkaeufer-dadurch-immer-benachteiligt-sind

Und auch hier hat der BGH zum Schrottverkauf oder, freundlicher formuliert, zum Verkauf beschädigter Ware ein Urteil gefällt:

https://www.t-online.de/digital/internet/id_61925884/bgh-urteil-gewaehrleistung-bei-ebay-privatverkauf.html

Fazit: Dir war es zu viel Arbeit, die vorhandenen Schäden zu beschreiben. Also bist Du in der Nachbesserungs- oder Erstazpflicht. Mir scheint, wenn der Käufer sich mit der Erstattung des Kaufpreises zufrieden gibt, bist Du gut bedient:

https://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Auch in Deinem Fall ist zwar die Paypal Entscheidung zum Käufeschutz rechtlich nicht bindend. Jedoch bist Du an das BGB gebunden und dadurch würde dieser Fall mit Sicherheit gegen Dich entschieden.

Kommt auf die Formlierung in deiner EBay Anzeige an. Wenn du Privatverkauf angegeben hast und alles richtig beschrieben hast, kannst du den Käufer auf Erfüllung des gültigen Kaufvertrages verklagen. Paypal ist weder ein Richter noch das deutsche Gesetz.

Wenn du aber den Artikel falsch beschrieben hast und du das wusstest dann würde ich die Füße still halten, sonst kann das als Täuschungsversuch nach hinten losgehen falls man Dir Vorsatz nachweisen könnte.

ich habe den Artikel als neuwertig beschrieben. Da sind Gebrauchsspuren vorhanden, die aber auf den Fotos zu erkennen sind. Gelten die Fotos nicht als Beschreibung? Sonst müsste man ja jede kleinigkeit extra beschreiben, was unverhältnismäßig wäre

@nixnutz31

An einem neuwertigen Gegenstand möchte ich keine Gebrauchsspuren sehen. Hast du auf die Fotos hingewiesen?

@maja0403

neuwertig ist nicht gleich neu

@nixnutz31

Trotzdem erwarte ich bei dem Begriff neuwertig keine Gebrauchsspuren. Neuwertig heißt im Prinzip einmal ausgepackt, angeschaut und weiter nicht genutzt worden.

Letztendlich ist der Begriff aber nicht definiert und jeder sieht das anders. deshalb hätte ich den Begriff auch nicht verwendet oder anders formuliert.

Neuwertig mit einigen Gebrauchspuren, siehe Fotos hätte da rein gehört. Dann wäre es eindeutiger gewesen.

@maja0403

Wurde als gebraucht eingestellt. Werde in Zukunft diesen Begriff dennoch nicht mehr verwenden.

@nixnutz31

Dann waren deine Aussagen widersprüchlich.

Um welchen Betrag geht es? Wäre es nicht einfacher für dich, den Artikel zurück zu nehmen, der Käufer bekommt das Geld wieder und du stellst den Artikel nochmal neu mit der 'richtigen' Beschreibung ein?! Alles andere ist doch zuviel Stress. Man muss sich das Leben nicht unnötig schwer machen.

Eigentlich hast du vollkommen recht. Und wenn ich das machen würde, würde ich sogar eventuell mehr Gewinn erzielen (Ware ging leicht unter Preis weg).

ich will mir aber dieses dreiste Verhalten des Käufers nicht gefallen lassen. Ist auch einer dieser „was letzte preis“-Typen..

@nixnutz31

Ebay ist ganz schimm geworden, manchmal denkt man diese Käufer sind nur krank im Kopf. Ich habe vor zwei Wochen etwas verkauft, räume eine Zahlung innerhalb von 7 Tagen ein, es kommt nichts (geht um € 12,00) mache einen Fall auf, der Käufer schreibt sowas von frech...unglaublich. Was denken die sich eigentlich, wenn die überhaupt noch denken können?! Privatmenschen haben doch eigentlich nur den Wunsch die Sache so schnell wie möglich abzuwickeln, man will denen nicht auch noch Kredite gewähren. Mache es mal so wie ich geschrieben habe. Vielleicht bekommst du ja wirklich mehr, dann gehen wir beide von deinem Gewinn Kaffeetrinken ;-)

Natürlich kannst Du das, stell Dich aber auf einen langwierigen und vermutlich teuren Rechtsstreit ein.

Warum zum Teufel bietet man als Privatverkäufer freiwillig PayPal an, natürlich ohne die als gelesen angeklickten PP-Nutzungsbedingungen jemals tatsächlich gelesen zu haben?

Dort steht drin, dass der Artikel nicht von der Beschreibung abweichen darf. Dort sind auch Beispiele aufgezählt, die nicht abschließend sind. Dennoch entscheidet Paypal oft unrichtigerweise zu Gunsten des Käufers. Werde aber, falls diesmal zu Gunsten des Käufer entschieden werden sollte, Paypal nicht mehr anbieten.

@nixnutz31

Nur "falls"?!?

Ist Dir ein Luxemburger Zahlungsdienstleister wirklich lieber als das Geld auf Deinem Girokonto, das Dir dort niemand mehr wegnehmen kann?

Möchtest Du, dass PP Deine Kohle einfriert oder gar zurückbucht, wenn ein unzufriedener Käufer innerhalb von 180 Tagen (!) nach dem Kauf einen abweichenden Artikel meldet?

Und Du zahlst als Verkäufer auch noch gerne dafür die Gebühren?

Na dann...

@NoName08154711

Naja hast zwar recht aber würdest du als Käufer per Banküberweisung zahlen?

@nixnutz31

Selbstverständlich, wenn mir der Verkäufer aufgrund seiner bisherigen Verkäufe und der Bewertungen vertrauenswürdig erscheint.

Es gibt aber auch Verkäufer, bei denen ich trotz PP nichts kaufen würde.

@nixnutz31

"Dort steht drin, dass der Artikel nicht von der Beschreibung abweichen darf. "

Das macht nichts. Du bist durch das BGB an Dein Angebot bzw. die Beschreibung des Artikels verpflichtet. Wenn Du beschädigte Artikel als neuwertig anbietest, war Dein Angebot nicht korrekt formuliert. Deine Ware war / ist beschädigt. Ich zitiere aus einem anderen Kommentar von Dir: "Da sind Gebrauchsspuren vorhanden, die aber auf den Fotos zu erkennen sind."

@haikoko

Fotos gehören laut BGH mit zur Artikelbeschreibung. Nur die Mängel, die man auf den Fotos nicht sieht, muss man in der Beschreibung erwähnen. Sagt Dir der Begriff Sichtprüfung was?

@nixnutz31

Du hast bis jetzt nur andere Meinungen als Deine bekommen, gibt Dir das nicht zu denken?
Warum fragst Du hier eigentlich nach, wenn Du keine anderen Meinungen gelten lässt und alles besser zu wissen glaubst?

@nixnutz31

Dieser Begriff "Sichtprüfung" sagt mir einiges. Er ist mir aus dem technischen Bereich mehr als geläufig. Auch, dass er im Falle eines online-Angebots nicht auf die Fotos verwendet werden sollte. Du stehst auf sehr tönernen Füssen.

Fotos ergänzen die Beschreibung. Hast Du denn wenigstens den Zusatz in Deine Angebote gesetzt, dass für weiteren Artikelzustand die Fotos zu betrachten sind? Das wäre dann ein etwas wackeliger Ausweg aus Deiner aktuellen Situation.

Aber: nichts soll Dich hindern, nach Deiner Vorstellung vorzugehen. Mein Verkäufer dürftest Du mit Deinen Argumenten nicht sein. Ich würde das volle Programm durchziehen, um zu meinem Recht als Käufer zu kommen, wenn ich ein neuwertiges Gerät angeboten bekäme und gekauft hätte. Das Angebot des gekauften Artikels hätte ich mir für die rechtliche Auseinandersetzung auch schon lange abgespeichert.

@haikoko

Kennst dich sehr gut mit eBay aus. Sogar die Tatsache, dass auch beendete Angebote seit geraumer Zeit bei eBay aufrufbar sind. Ich werde einfach einen Mahnbescheid beantragen. Ob ich am Ende ein paar hundert verliere, wird mir auch egal sein.

@nixnutz31

Beendete Angebote können 60 Tage aufgerufen werden. Früher waren das 90 Tage. Nicht mehr aufrufbare Angebote können bei ebay im Falle rechtlicher Auseinandersetzungen aus der Datenbank angefordert werden

@haikoko

Ich werde mahnen und dann einen Mahnbescheid stellen. Mal sehen was sich so ergibt.