Gefängnis wegen schubsen ?

8 Antworten

Es wäre gut, wenn deine Mama sich einen Rechtsbeistand nimmt und auf Notwehr plädiert.

Untersuchungshaft sowieso nicht.

Deiner Schilderung nach würde Sie freigesprochen; aber das Urteil fällt der Richter.

celinahaga 
Fragesteller
 28.01.2016, 15:03

Sie hat einen Anwalt/Strafverteidiger.

Dankeschön für deine Antwort :-)

nein! so einfach kommt man nicht in u-haft , sie braucht rechtsbeistand falls aussage gegen aussage steht

Sie sollte ihre Sicht berichten und sagen, was der Mann mit ihr gemacht hat. An den Haaren ziehen und über den Fuß fahren ist auch nicht ohne!

celinahaga 
Fragesteller
 28.01.2016, 15:05

Eben.. nur der Mann hat Zeugen und meine Mama nicht :-C

MiezemauLinda  31.01.2016, 15:52
@celinahaga

Das ist blöd. Ich hoffe ihr schafft es, euch durchzusetzen!

U-Haft oder eine Gefängnisstrafe ist mehr als unwahrscheinlich. Wenn es überhaupt zu einer Strafe käme, dann eine Geldstrafe.

Ich sehe aber noch keine Bestrafung. Der erste Angriff ging von dem alten Mann aus und sie verteidigte sich dagegen. Deine Mutter hat m.E. in Notwehr gehandelt. Selbst wenn sie die Erforderlichkeit der Notwehr aus Angst oder Schrecken überschritten hätte, wäre diese nach 33 StGB ein Schuldausschließungsgrund.

Wenn sie die Ladung zur Vernehmung bekommt, sollte sie dorthin gehen und sich zunächst anhören, was überhaupt vorgeworfen wird. Ob sie sich dazu äußert, kann sie dann entscheiden. Wenn sie aber das Ereignis, auch die Vorgeschichte, in ihrer Vernehmung darlegt, dürfte m.E. nur noch eine Einstellung nach 170 (2) StPO folgen. 

Einen Anwalt könnte man sicherlich hinzuziehen. Der kostet aber und eine Rechtsschutzversicherung zahlt da nicht. Muss letztlich jeder für sich selbst entscheiden, ob er das macht. 

celinahaga 
Fragesteller
 28.01.2016, 15:02

danke für deine antwort, ich bin gerade sehr erleichtert!!!

Sie hat einen Anwalt, der soll auch ganz gut sein :-) Ich hoffe sie kaumt aus der Nummer wieder raus

furbo  28.01.2016, 15:05
@celinahaga

Hoffe ich auch. Es wäre nett, würdest du nach Verfahrensabschluss eine Rückmeldung über dessen Ausgang geben.

Sollte der Tatvorgang so verlaufen sein wie du es beschreibst und man kann dies nachweisen, ja dann nein.

celinahaga 
Fragesteller
 28.01.2016, 15:06

Meine Mutterhat allerdings keine Zeugen, der Mann schon, ihn haben Passanten geholfen, nachdem meine Mama weg war