Diebstahl im Club - welche Folgen?

4 Antworten

Nach Erwachsenenstrafrecht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, § 263 StGB.

Klingt so, als würde Jugendstrafrecht Anwendung finden. D.h. Zuchtmittel (Verwarnung, Auflagen, Jugendarrest, § 13 JGG); rein theoretisch bei Verhängung einer Jugendstrafe irgendwas zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, § 18 JGG ("eher" unwahrscheinlich).

Und da es absolut mies ist, auf die Kulanz der Geschädigten so zu reagieren, wird kein Richter der Welt Gnade walten lassen.

Du willst dich immernoch drücken? Du versuchst ernsthaft, die Geschädigte nochmal zu prellen? Würdest es tun, wenn die Strafe gering ist? Unfassbar!

Das würde bei einer Verfahrensaufnahme - Anzeige besteht schon! - erschwerend hinzu kommen. Das Strafmaß würde sich deutlich erhöhen.

Man erweist dir Gnade, zeigt Milde und was machst du? Das ist unfassbar ehrlos. Du hast einen schlechten Charakter.

Gruß S.

Anzeige besteht eben nicht. Die Polizisten wurden ja weggeschickt - mir wurde allerdings von der 'Geschädigten' übermittelt, dass bei nicht rechtzeitigem Eintreffen des Geldes (1 monatige Frist - also bis Anfang Februar) eine Anzeige erhoben wird.

@papaja1110101
Anzeige besteht eben nicht. 

Du weißt offensichtlich nicht, was eine Anzeige ist.

Eine Anzeige beschreibt lediglich den Umstand, dass jemand die Strafverfolgungsbehörden davon in Kenntnis setzt, das eine strafbare Handlung stattgefunden hat. Das ist erfolgt. Das kann man auch nicht rückgängig machen.

Es erfolgte kein STRAFantrag. Das wird sich aber ändern, sobald deine Absichten klar werden.

Wenn Sie heil aus der Nummer raus kommen wollen bleibt nur die Flucht nach vorne. Fragen Sie Ihre Eltern oder Verwandte ob man Ihnen Geld leihen kann.

Und für die Zukunft : Job suchen, jeden Monat Geld auf die Seite legen, dann haben Sie eigenes Geld.

Hausverbot denke ich und strafe dazu