Was für eine Strafe droht bei Einbruch in die Wohnung eines andern?

8 Antworten

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Es würde sich dann um Hausfriedensbruch handeln, der mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht ist: http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html

Wenn es allerdings Anhaltspunkte für eine Diebstahlsabsicht gibt, käme hier auch versuchter - je nach Zutrittsart zu der Wohnung - "normaler" Diebstahl (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre) oder Wohnungseinbruchsdiebstahl (6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe) in Betracht. Letzteres wäre z.B. auch der Fall, wenn die Wohnung mit einem widerrechtlich nachgemachten Schlüssel oder durch Überwindung von Sicherungsmechenismen betreten wird, ohne daß ein Sachschaden entsteht. Schließlich klauen manche Einbrecher auch nur deshalb nix, weil es nix zum klauen gibt^^

Wenn du noch nicht 21 Jahre alt bist und das deine erste Straftat ist, hast du nicht wirklich was zu befürchten, ansonsten wirds wohl eine kleine Geldstrafe geben plus Gerichtskosten plus Anwaltskosten, wenn du dir einen Anwalt nimmst. Ernst ist deine Lage, wenn du ein Erwachsener zur Tatzeit warst und wegen ähnlichen Delikte(Betrug, Raub, Wohnungseinbruchsdiebstahl) schon paar mal vor Gericht standest und verurteilt wurdest.

Bei Schuldfeststellung eine tat- und schuldangemessene Strafe, sonst Freispruch.

Das ist meistens Hausfriedensbruch und das Strafmaß kann man googlen.

naja nicht ganz

@XFighter7

was nicht ganz?

Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.