Mein Vater schlägt mich, in wie weit darf ich mich währen?

4 Antworten

Also das Vernünftigste wäre tatsächlich, zur Polizei zu gehen. Ich kann auch die Denkweise Deiner Mutter nicht nachvollziehen. Sich wegen Geld schlagen zu lassen, - gehts noch? Zumal Deine Mutter nicht unbedingt Recht hat. Wenn Sie sich von dem Drecksack trennen würde, müsste der Unterhalt zahlen, bis er kotzt. Aber das ist nicht meine Sache.

Wenn Du also wegen der wirren Denkweise Deiner Mutter, von wegen Geld ist ihr wichtiger als ihre und ihrer Kinder körperliche Gesundheit, nicht zur Polizei gehen willst, dann bleibt Dir außer dem Gang zum Jugendamt nichts Wirkungsvolles mehr übrig.

Ich kann mich trotzdem noch nicht wegen Deiner Mutter beruhigen. Daß sie sich wegen der Sch....kohle selbst verprügeln lässt, ist ja noch ihre Sache. Aber von ihren eigenen Kindern zu verlangen, nichts gegen den prügelnden Vater zu unternehmen, in dem ihr nicht zur Polizei sollt, das ist schon allerunterste Schublade. Ich weiß wirklich nicht, was schlimmer ist, daß der Vater prügelt, oder daß die Mutter so reagiert.

Wenn Du ihn anzeigen willst, musst Du ihn innerhalb einer bestimmten Zeit nach der Straftat anzeigen, sonst verjährt sie. In Deinem Fall dürfte es sich ja um Körperverletzung und/oder Kindesmißhandlung handeln. 

Bei einfacher Körperverletzung beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre. 

Bei Kindesmißhandlung kommt es auf die Art der Mißhandlung an. Körperverletzung, psychische Gewalt, sexuelle Gewalt etc. bedingen immer andere Verjährungsfristen. Seit 2015 hingegen beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem 30. Lebensjahr des Opfers, so daß Körperverletzung in diesem Zusammenhang erst mit der Vollendung Deines 35. Lebensjahres verjährt wäre. Eine Anzeige wegen Kindesmißhandlung solltest Du trotzdem unter Vorlage dieses Tagebuches direkt bei der Staatsanwaltschaft stellen, da die Polizei dafür oft zu unsensibel ist. Aber solange würde ich an Deiner Stelle nicht warten.

Gerade wenn Du noch jüngere Geschwister hast, solltest Du auch an sie denken und nicht mehr warten.

Wenn Du trotz allem auf eine Anzeige vorerst verzichten willst (später wirst Du Dir deswegen wohl Vorwürfe machen), dann gehe zumindest mit dem Tagebuch, wenn Du darauf Zugriff hast, zum Jugendamt, gib ihnen dieses Tagebuch und erzähle auch das, an was Du Dich selbst noch erinnern kannst, auch aus neuerer Zeit. Die können Dir noch am ehesten helfen, ohne daß es gleich eskalieren muß.

David56  12.01.2017, 14:36

Zu Deiner ursprünglichen Frage: Wenn Dein Vater Dich schlägt, darfst Du alles tun um den Angriff abzuwehren. Du musst aber Eines bedenken. Nimm einmal an, Du landest einen "Lucky Punch", Dein Vater fällt um, schlägt mit dem Kopf an eine Tischkante und erleidet ein Schädel-Hirn-Trauma. Danach behauptet Dein Vater Du hättest Ihn angegriffen und zeigt Dich wegen Körperverletzung an. Deine Mutter wird aus Angst vor Deinem Vater mit Sicherheit seiner Darstellung folgen. Dann stehst Du vor einem Jugendrichter und wirst je nach Verletzunngsmuster wegen Körperverletzung oder Schwerer Körperverletzung verurteilt. Das kann bei Schwerer Körperverletzung auch beim ersten Mal bereits im Jugendgefängnis enden.
Ich kann Dir nochmals raten, dass Du mitdem Ganzen baldmöglichst Schluß machst und Deinen Vater wegen Kindesmißhandlung (Straftaten wie Körperverletzung, physische Gewalt u.ä. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) und Körperverletzung, Mißhandlung Schutzbefohlener und häuslicher Gewalt (ab dem vollendeten 14. Lebensjahr) anzeigst. Wie Du das am Besten machst, habe ich Dir bereits in meinem ursprünglichen Artikel geschrieben.

Ich glaube du brauchst hier professionelle Hilfe. Entweder eine Beratungshotline (Nummer gegen Kummer) oder das Jugendamt informieren. So kann (und sollte) das nicht weitergehen.

Rechtlich darfst du einiges, zumal er dir wahrscheinlich körperlich überlegen ist. Nur löst das die Ursache des Konflikts nicht. Bitte lass das!

Es gibt auch noch das Jugendamt, falls das alles den Tatschen entspricht, was du schreibst?

Du darfst dich wehren, in dem Du zur Polizei gehst.

Ranzino  13.08.2016, 19:39

Mööp, falsch. Wenn der Vater anfängt, darf man ihm unmittelbar eine reinhauen zur Abwehr, weil Notwehr. Polizei ist immer gut, nur muss man sich nicht erst noch großartig verhauen lassen.

123Paluna  13.08.2016, 19:40
@Ranzino

ich denke als 14 Jähriger könnte man schnell den Kürzeren ziehen..

Wonnepoppen  13.08.2016, 19:41
@Ranzino

Was für ein Blödsinn! (Ranzino)

pritsche05  13.08.2016, 21:33
@Wonnepoppen

Ich würde mich wehren mit allem was ich habe oder greifen kann ! Beissen, richtig hart und dann schnell weglaufen. Sonst bleibt nur noch das Jugendamt. Ob die Cops was unternehmen, weis ich nicht, wegen Erziehungsberechtigt.