Gefälschte Einverständniserklärung strafbar?

3 Antworten

mit der einverständniserklärung kann man vor gericht beweisen das du eine bekommen hast, ob die nun echt ist wird sich vor gericht rausstellen sollte es dazu kommen. ein rückruf wird auch nichts bringen, wer denn die erklärung fälscht kann auch vom guten bekannten die nr angeben der sich wiederum als elternteil ausgibt. 

zur verifikation sollte ein erstbesuch zur beratung mit den eltern stattfinden und sie unterschreiben die einverständniserklärung das ihr kind sich in zukunft bei dir die nägel machen lassen kann. kundendaten anlegen mit beweis das die gleiche person beim nächsten besuch auch die selbe ist und nicht die freundin auf dem gleichen kundenkonto eine behandlung bekommt.

Dankeschön :)

Ihr behaltet die Einverständniserklärung und könnt damit beweisen, das ihr betrogen wurdet.

Gute Idee, machen wir dann. Danke :)

Ich würde mich (grundsätzlich) durch einen teflefonischen Rückruf bei den Eltern absichern, dann bist Du auf der sicheren Seite.


Gute Idee, danke dir :)