Darf ich alleine in den Urlaub nach Prag mit 15 Jahren?

4 Antworten

In der Tschechischen Republik gelten ähnlich folgende Rechtsvorschriften:

Volljährigkeit / Geschäftsfähigkeit:

Personen ab 18 Jahren sind volljährig und damit auch voll Geschäftsfähig. Bis zum 18. Geburtstag gelten Kinder und Jugendliche als Minderjährig, und sind nur beschränkt Geschäftsfähig.

Um ein Hotel selbstständig zu buchen muss man daher 18 Jahre oder älter sein. Je nach dem wie das Hotel es handhabt muss vorher abgesprochen werden ob der Minderjährige mit einer Vollmacht alleine anreisen darf.

— Občanský zákoník § 30, 32, 33 (Bürgerliches Gesetzbuch)


Alkoholische Getränke und Tabakwaren:

Es ist

verboten alkoholische Getränke an Minderjährige unter 18 Jahren zu verkaufen oder auszuschenken. Ebenso dürfen Zigaretten und andere Tabakwaren nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden.

Die Rechtsvorschriften regulieren jedoch nicht ab wann Jugendliche Alkohol oder Tabakwaren in der Öffentlichkeit konsumieren dürfen.

ZÁKON o opatřeních k ochraně před škodami působenými tabákovými výrobky, alkoholem a jinými návykovými látkami a § 11, § 12, § 14 , § 15 (Gesetzes über Maßnahmen für den Schutz vor Schäden durch Tabakwaren, Alkohol und anderen Suchtstoffen verursacht werden)
Ausgehen / Aufenhalt:

Grundsätzlich wird nach Tschechischem Sozialgesetzbuch davon ausgegangen, das Eltern die Verantwortung für ihre Kinder tragen. Obwohl nicht explizit gereglt ist wann oder wie lange sich Jugendliche in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen, haben sich einige Bars und Diskos dazu entschlossen unter 18-Jährigen den Zutritt nicht zu gestatten.

Jedoch gibt es insbesondere in Prag immernoch zu viele Verstöße gegen das Abgabverbot von Alkohol an Minderjährige. Seit eingier Zeit werden daher auch Polizeiliche Kontrollen durchgeführt.

Lg, Anduri87

Mit einer Genehmigung der Eltern müsste das eigentlich gehen. Vielleicht wäre ein Hostel oder eine Jugendherberge etwas für Euch, die sind nicht so teuer wie ein Hotel.

Auf der folgenden Webseite findest Du einige gesetzliche Regelungen zum Jugendschutz in der Tschechischen Republik.

http://www.jugendschutz.li/artikel/30-tschechien.html

Kannst du theoretisch machen

Du hast Vorort keine Aufsichtsperson, daher geht es nicht. Kein Hotel würde die Verantwortung für dich übernehmen wollen. Ihr müsst wohl ein anderes Ziel aussuchen oder einen Erziehungsberechtigten mitnehmen.

So ein Schwachsinn. Ich bin selbst 17 und bin in der ganzen Welt zwecks meines eigenen Gewerbes unterwegs - und da gibt es keine Einschränkung für mich.