Müssen Eltern die Schulden eines minderjährigen Verstorbenen bezahlen?

9 Antworten

Eltern haften nicht für ihre Kinder. Sondern als Erben, soweit sie das Erbe nicht ausschlagen.

Wenn die Eltern das Erbe ausschlagen, erben sie auch keine Schulden. Dann kommt halt der Gerichtsvollzieher vorbei, nimmt alles vom Kind mit was Wert hat und das war es.

coi0000 
Fragesteller
 04.05.2020, 20:33

Aber hat ein Kind überhaupt "Besitz"? gehört das nicht sowieso alles den Eltern auf dem Papier?

JayCeD  04.05.2020, 20:35
@coi0000

Hängt vom Alter des Kindes ab. Ein Jugendlicher mit Sparbuch von Oma oder Jugengiro mit dem Konfirmandengeld drauf hätte womöglich zumindest dieses als pfändbares Eigentlich.

coi0000 
Fragesteller
 04.05.2020, 20:37
@JayCeD

Hmm ok, kann das dann nicht gleich gepfändet werden?

RobertLiebling  04.05.2020, 20:44
@coi0000
Aber hat ein Kind überhaupt "Besitz"?

Rechtsfähigkeit reicht aus, um Eigentum zu erwerben. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit Vollendung seiner Geburt (§ 1 BGB).

Also Schulden gehören zum Erbe. Das kann ausgeschlagen werden, dann gibt es aber auch kein Guthaben.

Ob das auch für Strafzahlungen gilt, weiß ich nicht.

RobertLiebling  04.05.2020, 20:38

Bußgelder/Strafen sind höchstpersönlich und nicht vererbbar.

Koernchen79  04.05.2020, 20:39
@RobertLiebling

Dachte ich mir, danke für die Aufklärung.

RobertLiebling  04.05.2020, 20:43
@Koernchen79

Wenn man das weiterspinnt, kämen ja auch absurde Sachen dabei heraus. Der Verstorbene hat eine Freiheitsstrafe noch nicht komplett verbüßt? Dann muss der Erbe die restlichen Tage absitzen... ;-)

Die Eltern sind Erben. Wenn sie das Erbe ausschlagen, haben sie mit evtl. Schulden nichts zu tun.

Bußgelder und Geldstrafen gehören sowieso nicht zur Erbmasse, da es sich um höchstpersönliche Strafen handelt.

Wieso müssten die Eltern haften und bezahlen müssen?

Sie bezahlen die Trauerfeier und die Bestattung, lehnen das Erbe ab, und gut ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
coi0000 
Fragesteller
 04.05.2020, 20:34

Dürfen sie die Sachen des Kindes denn behalten? Gilt das als "Besitz" der Eltern oder des Kindes?

schleudermaxe  05.05.2020, 06:09
@coi0000

Natürlich nicht behalten, weder die Fotos noch das Sparbuch.