Geburtsurkunde übersetzt - Name ist anders - Und jetzt?
Hallo zusammen Habe da eine frage. Ich bin in russland geborden und habe meine geburtsurkunde übersetzten lassen, weil ich ein neuen perso brauche. heiße karina und mein vorname wurde jetzt mit c übersetzt. das stört mich nicht. habe aber jetzt einen zweiten vornamen bekommen. in russland ist es üblich, dass die kinder, jedenfalls die weiblichen, den namen vom vater annehmen (die geschichte habe ich nicht wirklich verstanden). auf der russischen geburtsurkunde steht der zweite vornamen aber nicht auf meinem jetztigen perso. die frage ist jetzt, wird mein vorname dann mit c geschrieben, weil es so übersetzt worden ist? und kommt der zweite name dann aufs perso? macht die deutsche behörde da mit oder nicht?
bitte nur von denen die fragen beantworten, die sich da auskennen.
ich danke jetzt schonmal fürs antworten.
lg
3 Antworten
Vatersnamen gibt es in Deutschland nicht, deshalb bleibt der weg.
Ja, als zweiter Vorname geht es. Dass der Vorname falsch geschrieben ist, kann an der Übersetzungsmethode (müsste Transliteration sein) liegen.
"Der Name ist so zu führen wie er in der Geburtsurkunde eingetragen ist, wobei bei nichtlateinischen Schriftzeichen die ISO R 9 anzuwenden ist, mit Ausnahme der durch die Rechtsprechung entwickelten Lösung, die oben bereits erwähnt wurde. Da es in keinem mir bekannten Reisepass aus der ehemaligen UdSSR bisher einen Vatersnamen in lateinischer Schrift gab (in kyrillisch aber schon), ist eben die ISO-Schreibweise maßgebend." --> http://de.wikipedia.org/wiki/ISO_9
Dein Name wird so geschrieben, wie du es wünschst. Es gibt zum Beispiel, wie in meinem Fall, mehrere Arten das russische "х" mit lateinischen Buchstaben zu schreiben: "h" oder "ch" oder "kh". Meine Eltern und ich entschieden uns damals für das "kh".
Der Name deines Vaters ist NICHT dein zweiter Vorname, sondern dein Vatersname. (Zur Info: http://de.wikipedia.org/wiki/Patronym#Slawische_Sprachen).
Da diese Namensform in Deutschland nicht üblich ist und bestenfalls zur Verwirrung führen würde, wird diese einfach nicht mit übersetzt (ist bei mir auch der Fall). Darum steht der Vatersname auch nicht in deinem Ausweis.
Im Prinzip sollte eine beglaubigte Übersetzung erst dem Kunden zur Prüfung vorgelegt werden, der kann dann sagen, ob alles so richtig ist. Ich mache es jedenfalls so, bin aber leider für Russisch nicht beeidigt. Du solltest bei dem Übersetzer / der Übersetzerin eine Ausfertigung mit der Schreibweise verlangen, die für dich die richtige ist, das gehört zum Service! Wenn das nicht möglich ist: Noch mal übersetzen (nicht ("übersetzten") lassen, aber dann richtig, so wie es in deinem Ausweis stehen soll.
laut der übersetzung ist es ein zweiter vorname.