Garantieanspruch auf reparierte Unfallschäden?
Ich habe letztes Jahr am 17.04. einen Gebrauchtwagen gekauft inkl. 1 Jahr Gebrauchtwagen Garantie bei VW. Im Vertrag sind auch Sachmängel in Form von Unfallschäden "Tür rechts nachlackiert" erfasst.
Jetzt 1 Woche vor Garantieablauf merke ich nach der Autowäsche, dass an der rechten Tür in der Sonne kleine weiße Blässchen zu erkennen sind, leider so klein, dass ich das nicht mit einem Bild zeigen kann, aber man merkt auch das die Fläche rau ist und nicht wie die nicht lackierten Stellen.
Habe ich darauf Garantieanspruch? Oder überhaupt einen Anspruch?
Kann da meine Vollkaskoversicherung irgendwas machen?
3 Antworten
Wenn du im Kaufvertrag eine Garantie vereinbart hast und sowas enthalten ist, kannst du es versuchen.
Vollkasko? Hattest du einen selbst verschuldeten Unfall?
Wenn dir der Vorbesitzer die Rechnung für die Lackierung gegeben hat und die gesetzliche Gewährleistung noch greift, kannst du zu dem Betrieb fahren, der diese Arbeit durchgeführt hat.
Na dann weißt du ja jetzt, was zu tun ist.
Lesen was bezüglich der Garantie in den Bedingungen steht, es gibt unzählige Garantien mit unterschiedlichen Leistungen.
Eine VK kommt da nicht für auf.
Du wurdest bei Vertragsschluss genau auf diese Stelle aufmerksam gemacht. Damit kanntest du den Mangel und hast hier keinen Anspruch mehr. Eine Versicherung hat damit gar nichts zu tun.
Ja, aber die Blässchen waren beim Kauf noch nicht auf der Tür, der Mängel besagt nur dass die Tür nachlackiert worden ist. Ich gehe beim Kauf natürlich davon aus, dass es ordnungsgemäß lackiert worden ist.
Der Mangel war noch garnicht vorhanden, als du das Auto bekommen hast? Dann greift doch die Gewährleistung sowieso nicht mehr nach den ersten 6 Monaten.
kannst also nur auf Kulanz hoffen.
Nein, also der Mangel mit den Blässchen war noch nicht vorhanden als ich den gekauft habe. Er war aber nachlackiert, so steht es auch im Vertrag
Nicht die gesetzliche Gewährleistung, sondern die vereinbarte Garantie ist Gegenstand der Diskussion.
Die VW-Gebrauchtwagengarantie umfasst nicht den Lack, daher ist diese ziemlich irrelevant.
...dann habe ich wieder etwas dazugelernt.
Ich habe keine Rechnung über die Lackierung. Ich habe das Auto bei VW in Leverkusen gekauft als Gebrauchtwagen und dort wurde die Tür auch nachlackiert bevor ich ihn gekauft hatte. Die gesetzliche Gewährleistung müsste noch bis zum 17.04. laufen, an dem Datum habe ich den Kaufvertrag unterschrieben.
Nein, der Unfall wurde nicht durch mich sondern irgendwann vor mir als Besitzer verursacht.