Kaufvertrag unfallwagen

4 Antworten

Hallo Bloodnovsky,

ich würde mir an Deiner Stelle unter folgendem Link:

http://www.adac.de/_mmm/pdf/2013_Kaufvertrag_privat_33300.pdf

den Kaufvertrag vom ADAC herunterladen, zweifach ausdrucken, mir Blaupapier besorgen und den Kaufvertrag dann ausfüllen.

Alternativ kannst Du Dir bei der nächsten ADAC - Stelle auch den Kaufvertrag für eine geringe Gebühr (Unter 5 Euro) herausholen, dann ist der Kaufvertrag gleich durchschreibend

Er sollte beinhalten das für unbekannte Schäden keine Haftung übernommen wird !

Oben steht im Kaufvertrag schon drinnen, dass das Fahrzeug unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft wird.

Das bedeutet aber nicht, dass Du ihm grobe Mängel verschweigen darfst, denn im dem Fall kann man erstens die Haftung nicht ausschließen, zweitens würde das unter Umständen den Straftatbestand des Betruges da stellen.

Unter Punkt 1.3 kannst Du dann den Unfallschaden und sonstige Schaden angeben.

Damit bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite:

Schöne Grüße
TheGrow

Nehme einen "normalen" Kaufvertrag und schreibe rein, dass es sich um einen Unfallwagen handelt. Gepaart mit dem "normalen" Ausschluss der Sachmängelhaftung reicht das.

Bastlerfahrzeug bzw. Gebrauchtwagen. Pass aber auf, dass dein Wagen nicht noch TÜV hat. Sonst kannst du richtig Ärger bekommen.

Bekommst du bei Autoscout 24.

catweasel66  27.01.2015, 16:52

was hat ein tüv gutachten damit zu tun?

TanjaJanina  27.01.2015, 17:19
@catweasel66

Wenn das Auto kaputt ist darf man damit nicht mehr fahren. Der TÜV aber bestätigt ja, im Grunde genommen, dass das Auto noch fahrtüchtig wäre; was es ja nicht mehr wirklich ist. Baust du nun einen Unfall und das Auto kommt zum Gutachter, der sieht dass das Auto nicht mehr fahrtüchtig ist und du bist trotzdem gefahren, gibt es Ärger und zwar richtig. Schau mal im Internet nach.

Das muss im Kaufvertrag alles drin stehn und zwar nicht Mikrokleine Schrift sondern am besten kräftig und groß.