Wie komme ich aus einem Auto Kaufvertrag raus?

4 Antworten

ZItat:

Kauf von Privat - Gewährleistung meist ausgeschlossen

Wenn das Auto von einem privaten Verkäufer gekauft wurde, kann dieser die Gewährleistungshaftung sogar vollkommen im Kaufvertrag ausschließen. Gekauft wird das Fahrzeug so, wie der Käufer es Probe gefahren und besichtigt hat.

Nur dann, wenn der private Verkäufer eine Garantie für eine bestimmte Eigenschaft übernommen oder einen Mangel arglistig nicht mitgeteilt hat, kann der Käufer außer dem Minderungsanspruch auch den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Hierfür ist der Käufer aber beweispflichtig, so dass er die Garantie oder die Arglist nachzuweisen hat. Daher gilt die dringende Empfehlung, einen Fahrzeugkauf immer mit einem schriftlichen Kaufvertrag zu besiegeln, in dem die wesentlichen Eigenschaften des Fahrzeugs und Garantieerklärungen zu zugesicherten Merkmalen aufgenommen werden. Anderenfalls sollte der Käufer zumindest einen Begleiter mitnehmen, der im Falle von Streitigkeiten als Zeuge zur Verfügung steht.

Quelle:

http://www.verkehrsrecht-strafrecht-muenchen.de/Aktuelles/ruecktritt-vom-auto-kaufvertrag#mangel

Lies mal weiter dort...

Hast Du von privat gekauft?

  1. Wenn das Fahrzeug einen Schaden hatte und hoffentlich bei einem VW Händler repariert wurde, dann ist das dort auch dokumentiert! Also Frage beim VW Händler nach.

  2. sollte dort ein Schaden vermerkt sein und dieses in dem Zeitraum des Besitzes des Verkäufers passen, dann hast Du die Möglichkeit der Rückabwicklung wegen " arglistiger Täuschung"

  3. sollte ein Schaden durch den TÜV festgestellt werden, aber bei VW ist nichts vermerkt, wirst Du es schwer haben. Denn dann beweise mal, dass der Verkäufer davon wusste. Fast unmöglich, dann wirst Du ihm die arglistige Täuschung nicht nachweisen können.

  4. da dieses eine nicht ungewöhnliche Klausel darstellt, kann es sogar tatsächlich so sein, dass zwar ein Vorschaden da ist, der Verkäufer aber tatsächlich nichts davon wusste!

Ich gehe bei der Beantwortung davon aus, dass der Verkäufer nicht der Erstbesitzer ist!

Ne er war nicht der erst Besitzer .

Natürlich kannst du das anfechten aber ob es sich lohnt musst du selber für dich entscheiden. Aber jetzt weißt du fürs nächste mal, dass man gebrauchte Autos zuerst IMMER von einer unabhängigen Werkstatt prüfen lässt bevor man kauft. Ganz besonders wenn man von einer Privatperson kauft.

Der Wagen hat 4000€ gekostet. Also macht es nichts, wenn im Vertrag steht, das keine Haftung übernommen wird? Wenn sich morgen rausstellt, das es ein Unfallwagen ist?

@Tobi3108

Als Privatverkäufer kannst und darfst Du die Gewährleistung komplett ausschließen! Dagegen kannst Du nichts machen!

@alarm67

Könnte es aber über meinen Rechtsanwalt über eine arglistige Täuschung versuchen? Mit freundlichen Grüßen

@Tobi3108

Das Problem dabei ist es jedoch, dass Du die Arglist in den meisten Fällen nicht beweisen werden kannst? Das ist der entscheidende Knackpunkt!

Aber, wie ArtyDary schon schreibt, manchmal reicht schon ein Schreiben vom Anwalt und der Verkäufer knickt ein, weil er sich vielleicht auch nicht auskennt!

Aber Du trägst dann das Kostenrisiko, wenn das nicht klappt!

Ein Vertrag kann für nichtig erklärt werden, wenn man beweisen kann das der Käufer gewusst hat, dass das ein Unfallwagen ist.

Natürlich. Vielleicht reicht auch nur ne Gegenwehr und ein bisschen Druck das der Verkäufer einknickt.

@ArtyDary

Habe gerade noch etwas gefunden. In der Anzeige bei mobile hat er geschrieben, das der Wagen einen regensensor hat. Habe eben gemerkt . Das er diesen nicht hat. Hilft mir diese falsch Aussage?

@Tobi3108

Es handelt sich dann um einen Mangel. Eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Du musst nun den Verkäufer auffordern, ganz wichtig!! unter Fristsetzung ( fordere ich Sie hiermit auf den Mangel bis zum 16.03.2015 abzustellen ). Reagiert er nicht oder lehnt er ab, dann kannst Du vom Vertrag zurück treten. Wenn Du diesen Weg gehen willst, empfehle ich Dir tatsächlich einen Anwalt zu nehmen, erst recht, wenn Du eine RSV hast!

@alarm67

Besten Dank. Soll ich dann lieber mit der Anmeldung noch warten?

Kommt drauf an ob dieser im Vertrag angegeben ist aber ich würde diese Anzeige audrucken solang er sie noch nicht rausgenommen hat. Nur dein Anwalt weiß was er damit anfangen kann!

@ArtyDary

Habe es in meinem Handy gescheiert. Somit könnte ich das nachweisen. Wissen sie zufällig was so eine Begutachtung kostet? Wo kann man sie am besten machen lassen? Mit freundlichen Grüßen

Ich würde sofort (am besten gleich morgen) zum Anwalt gehen und mich beraten lassen. Betrug geht gar nicht und solchen Menschen gehört der Gar aus gemacht.

das wird schierig, du hast ein gebrauchtes auto gekauft, neuzustand ist also nicht zu erwarten. deine chance ist auf arglistiger täuschung zu plädieren, dazu brauchst einen rechtsanwalt