Finanzamt fordert Fahrtenbuch für Arbeitsweg (Werbungskosten) - rechtens & Form?

6 Antworten

Bei den Fahrten zwischen Wohnungs und Arbeitsstätte handelt es sich um eine Entfernungs-PAUSCHALE. Diese wird unabhängig vomgewählten Verkehrsmittel gewährt. Du könntest also auch mit der Bahn, dem Bus oder dem Fahrrad fahren (bei 85 km wäre das ne echte Leistung :-)) Ein Fahrtenbuch macht also überhaupt keinen Sinn. Es macht auch keinen Sinn, Belege im Zusammenhang mit dem Fahrzeug aufzubewahren, denn die kann das Finanzamt überhaupt nicht gebrauchen. Rufe das Finanzamt an und kläre das telefonisch.

Anders würde es sich beispielsweise bei ständig wechselnden Einsatzstellen verhalten, aber lt. Deiner Frage scheint das nicht der Fall zu sein.

Schau auch 'mal hier:
http://www.pendlerpauschale-online.de/


ohne Nachweise der Fahrleistung wird die Entfernungspauschale bei 4.500 € gedeckelt ....

hatte bereits den Fall, dass ein Steuerpflichtiger die hohe Fahrleistung nicht nachweisen konnte (im zweiten Jahr ..... Aufforderung zur Belegsammlung lag vom Finanzamt vor ...)

somit wurde die Entfernungspauschale auf 4.500 € gedeckelt, obwohl diese eigentlich weit höher war, da keine Nachweise vorgelegt wurden.

und das Finanzamt DARF Nachweise verlangen ...

lt. Gesetz ist die Entfernungspauschale nur bei Nutzung des eigenen Fahrzeuges unbeschränkt ...

somit MUSS dies nachgewiesen werden ..

Natürlich kann das Finanzamt Belege über die entstandenen Werbungskosten verlangen. Immerhin kann man durch die Nutzung von Mitfahrgelegenheiten oder öffentlichen Verkehrsmitteln hier schnell einen Vorteil erzielen, der zu einer unkorrekten Besteuerung führt.

Die Aufforderung ein Fahrtenbuch zu führen hat auch nichts im Gesetz zu suchen. Das widerspräche jeder Logik, es sei denn, dass man es allen vorschreiben würde.

Bei jedem Werbungskostenabzug oder Betriebsausgabenabzug handelt es sich um einen einzelnen Antrag. Der kann jeweils gefordert werden, wenn das Finanzamt diesen Abzug als nicht angemessen oder nicht glaubhaft erachtet.

Wie ein Nachweis geführt werden muss, auch das kann nirgends fest geregelt sein. Erstens würde dieses für eine Vielzahl von Sachverhalten geregelt werden müssen und die Erfordernisse sind allerdings oft unterschiedlich.

Für die km ist es nun einmal das Fahrtenbuch - Unter Beachtung der entsprechenden Formvorschriften. Denn auch ein Fahrtenbuch kann verworfen werden.

Daher sollte man, wenn man dazu einmal aufgefordert wurde (also für Zwecke des Finanzamtes ein Fahrtenbuch zu führen) eines zu führen auch Nachweise über Kfz-Kosten sammeln. Öl, Benzin, Ersatzteile, Werkstatt.

Bei den Werkstattrechnungen und auch der HU wird ein km-Stand zwingend in die Rechnung eingetragen. Dieser wird ggf. mit dem Fahrtenbuch abgeglichen. Kann der Steuerpflichtige zu diesem Zeitpunkt an dem Ort gewesen sein?

Im Unternehmerbereich wird so gut wie jedes Fahrtenbuch angegriffen. Die Glaubwürdigkeit ist gering.

Die Anforderungen an ein Fahrtenbuch sind durch die Rechtsprechung entwickelt. Das bedeutet, wenn Finanzämter wegen einem Fahrtenbuch vor Gericht gelandet sind, dann wurde in den Fällen entschieden ob das Urteil allgemeinverbindlich zur Anwendung kommen soll.

Du könntest also jetzt nur eines machen: Datenbankzugang für die Bundessteuerblätter buchen und Dir sämtliche Urteile zum Thema filtern.

Ersatzweise kannst Du auch sagen: Wenn Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer diese Regelungen akzeptieren, dann tue ich das auch. Allerdings gibt es immer mal wieder Einzelfälle, wo bestimmte Dinge nicht angemessen sind. Dann solltest Du das prüfen lassen. Als Laie ist so eine Prüfung kaum machbar und selbst so einen Auftrag würde gar nicht jeder der o.g. Berufsträger annehmen.

Natürlich kann das Finanzamt Nachweise über die gefahrene Kilometerleistung anfordern. Es ist ja durchaus unüblich, 85 km zur Arbeit zu fahren. Ein "ordnungsgemäßens Fahrtenbuch" kann es jedoch nicht verlangen, denn dieses ist nur bei bestimmten Sachverhalten vorgeschrieben (z.B. Ermittlung des Entnahmewerts der privaten Kfz-Nutzung).

Allerdings musst du durchaus die Fahrleistung zumindest glaubhaft machen. Wie wurzelsepp668 bereits gesagt hat, dienen hierzu TÜV-Berichte, Werkstatt-Rechnungen mit Km-Stand und Tank-Quittungen.

Die Rechtgrundlage hierzu sind die §§ 88, 90, 92, 93 und 97 der Abgabenordnung.

Danke!

@de50ae,

ja, das Finanzamt darf die Führung eines Fahrtenbuches fordern. Das gilt dann auch für alle Fahrten.

Das Fahrtenbuch kann schriftlich auf Papier oder elektronisch mit Hilfe eines geeigneten Programmes für den Rechner geführt werden.

Was hat das FA denn meine Privatfahrten zu interessieren?
Kannst Du mir eine Rechtsgrundlage dafür nennen? Danke.

@de50ae

@de50ae,

nein, das kann ich nicht.

Ich berichte nur über die Erfahrungen mit einer Bekannten. Ihr hat das Finanzamt die Führung eines Fahrtenbuches vorgeschrieben.

Wenn du Informationen über Rechtsgrundlagen benötigst, wende dich bitte vertrauensvoll an einen Steuerberater deines Vertrauens.

Bei über 4500 € Werbungskosten für Fahrten kann das Finanzamt Nachweise verlangen.