Ich muss viele KM pendeln zur Arbeit und nutze abwechselnd zwei PKW. Wie in Steuererklärung angeben?
Da ich recht viele KM pendeln muss, nutze ich abwechselnd zwei auf mich angemeldete PKW (ältere Modelle) für die Fahrten zur Arbeit. An den anderen Tagen werden die jeweiligen PKW von meiner Familie in geringem Umfang genutzt. Außerdem nutze ich gelegentlich eine Fahrgemeinschaft. Wie gehe ich da am besten in der Steuerklärung vor? Muss ich das alles genau aufschlüsseln und z.B. beide Kennzeichen meiner PKW und die Fahrgemeinschaft genau benennen? Geht das auch einfacher?
8 Antworten
Es muss nur zwischen Fahrgemeinschaft (wegen Höchstbetrag 4500€) und eigenem PKW unterschieden werden. Bei vielen km sollte von allen PKW TÜV Berichte bzw Reperaturrechnungen vorgelegt werden aus denen die gefahrenen km hervorgehen. Die Anzahl der eigenen PKW ist unerheblich.
gib einfach - falls erforderlich - die beiden Kennzeichen an und fertig. Du brauchst es nicht genau aufschlüsseln, einfach die km angeben und, dass du alle mit nem eigenen Pkw fährst.
Falls es um die Steuererklärung 2014 geht:
In der "Anlage N" wird nicht mehr nach dem Kennzeichen gefragt.
Das gilt jedenfalls für die Formulare in Rheinland- Pfalz.
Und da die Formulare wohl bundeseinheitlich abgestimmt werden, sollte die Frage nach dem Kennzeichen auch in anderen Bundesländern nicht mehr gestellt werden.
die anzahl der fahrzeuge spielt keine rolle. auch fahrgemeinschaften nicht. du musst in der steuer deine fahrstrecke geltend machen z.b. 15 km pro arbeitstag.
egal wenn du in der fahrgemeinschaft mitgefahren bist oder eines deiner fahrzeuge gefahren bist
Die Anzahl der Fahrzeuge nicht. Aber bei Fahrgemeinschaften gilt der Höchstbetrag. Vergleiche hierzu §9 Einkommensteuergesetz
recht viele KM
Wie viele? Kommst Du mit der Entfernungspauschale über die Grenze von 4.500 Euro im Jahr? Dann solltest Du Dich steuerlich beraten lassen. Und damit rechnen, dass das Finanzamt Belege (z.B. Werkstattrechnung mit Datum und Kilometerstand) für die mit eigenem Fahrzeug gefahrene Strecke sehen will.
Bleibst Du ohnehin unter 4.500 Euro, ist es steuerlich egal, ob Du zu Fuß oder mit dem einen oder anderen oder beiden Autos gleichzeitig gefahren bist.