Was muss ich in der Steuererklärung angeben Warm- oder Kaltmiete?

3 Antworten

Die Steeuererklärung für 2016 wäre zum 31.05.2017 fällig gewesen.

Stell dich also darauf ein, dass das Finanzamt Verspätungszuschläge erhebt, dadurch wird die Nachzahlung höher bzw. die Erstattung fällt geringer aus.

Zu erfassen sind in der Anlage V sämtliche Zuflüsse, getrennt nach Kaltmiete (Zeile 9) und nach erhaltenen Betriebskosten (Zeile 13).

Auf der Rückseite trägst du dann die Abflüsse ein, ergo die Zahlungen die du an Versorger leistest und vorher auf den Mieter umgelegt hast, sowie nicht umlagefähige Werbungskosten, z.B.

  • Abschreibung auf das Objekt (Zeile 33)
  • Zinsen für das Darlehen, falls du eins zurück zahlst (Zeile 36)
  • Vermieterrechtsschutz
  • Reparaturen
  • etc.
Lutzi79 
Fragesteller
 01.09.2017, 13:18

Vielen Dank für die Antwort. Wir hatten allerdings erst Ende Juni unsere Eigentümerversammlung, so dass ich früher gar keine Steuererklärung hätte machen können.

Muss in solchen Fällen eine Verlängerung beim Finanzamt beantragt werden. Ich hatte das Problem bisher nicht, da ich nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hatte, die Wohnung wurde erstmals letztes Jahr vermietet.

Die Kaltmiete. Für die Betriebskosten findest du separate Zeilen

Als Einkommen aus Vermietung und Verpachtung die Kaltmiete.

kevin1905  31.08.2017, 14:57

Kaltmiete + Betriebskostenvorauszahlungen - Werbungskosten umlagefähig oder nicht = Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

§§ 9, 11, 21 EStG.

Jeder Zufluss muss erfasst werden und jeder Abfluss ebenso, sonst stimmt die Buchhaltung nicht.