Steuererklärung als Werkstudent auf Schicht (Werbungskosten)?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was genau ist denn deine Frage? Wenn dir im Rahmen deiner Tätigkeit als Werkstudent Lohnsteuer abgezogen wurde, kann du eine Einkommensteuererklärung machen und diese damit (teilweise) erstatten lassen.

Ein Betrag von 8.820 € ist (im Jahr 2017) steuerfrei. Dieser bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen - also den Betrag der vom Erwerbseinkommen abzüglich Erwerbsausgaben und abzüglich aller steuerlich anzuerkennender privater Ausgaben, übrig bleibt.

Werbungskosten stellen alle Aufwendungen dar, die anfallen um der Tätigkeit nachzugehen. In Frage können kommen: Fahrtkosten, Aufwendungen für Arbeitsmittel, Fachliteratur ... Ein Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 € wird bereits automatisch berücksichtigt. Nur wenn deine individuellen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen, macht es Sinn diese einzeln anzugeben.

Sorry, ich hatte ein Problem mit der Fragestellung und die Annahme der Bearbeitung hat gedauert. Die Beschreibung der Frage ist oben jetzt.

Also so wie ich deine Antwort verstehe heißt das, dass ich die Felder zu den Werbungskosten und im speziellen den "Fahrtkosten" ohnehin nicht ausfüllen muss, da ich unter der Pauschale von 1000 Euro bin (hab ja nur 6 Wochen gearbeitet) und sowieso keine Belege hätte.

Lg und Danke

@Spartiat29

Also ich hoffe dass ich deine Antwort richtig verstehe :)

@Spartiat29

ja, das lohnt dann wirklich nicht dies einzeln einzutragen. Die 1.000 € Werbungskosten werden auf jeden Fall berücksichtigt, auch ohne Belege.

In der Steuertabelle ist eine Werbekosten-Pauschale von 1000 Euro enthalten, nur wenn Du darüber liegst.

wie viele Steuern hast du denn im letzten Jahr gezahlt?