Steuererklärung als Werkstudent auf Schicht (Werbungskosten)?
Hallo
Ich hätte eine Frage zu den Werbungskosten bei der Steuererklärung.
Ich bin Schüler und habe letztes Jahr auf Vollschicht in den Ferien für 6 Wochen bei einem größeren Unternehmen gearbeitet. Ich bin nicht über den Freibetrag gekommen, falls das wichtig ist.
Nun zu meiner Frage: Bei den Werbungskosten (Wege zwischen Arbeitsplatz und Wohnung) steht das Feld: Arbeitstage pro Woche.
Was soll man denn da eintragen? Eine ganz normale 5 Tage Woche oder etwas anderes, da ja auf Schicht die Arbeitstage pro Woche nie gleich sind und man das somit nicht pauschal sagen kann.
Eine weitere Frage wäre ob es sich überhaupt lohnt die Werbungskosten (natürlich ohne Belege auszufüllen) oder gibt es da auch einen Pauschalbetrag der sowieso geltend gemacht wird?
Vielleicht hat mit diesem Problem ja schon mal wer Erfahrungen gemacht und kann mir vielleicht ein paar Tipps geben.
Des Weiteren wäre interessant ob es nach andere Punkte geben kann die man geltend machen kann, wie z.B. die Kontoführungsgebühren die man ja Pauschal mit 16 Euro geltend machen kann.
Liebe Grüße und danke im Voraus
3 Antworten
Was genau ist denn deine Frage? Wenn dir im Rahmen deiner Tätigkeit als Werkstudent Lohnsteuer abgezogen wurde, kann du eine Einkommensteuererklärung machen und diese damit (teilweise) erstatten lassen.
Ein Betrag von 8.820 € ist (im Jahr 2017) steuerfrei. Dieser bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen - also den Betrag der vom Erwerbseinkommen abzüglich Erwerbsausgaben und abzüglich aller steuerlich anzuerkennender privater Ausgaben, übrig bleibt.
Werbungskosten stellen alle Aufwendungen dar, die anfallen um der Tätigkeit nachzugehen. In Frage können kommen: Fahrtkosten, Aufwendungen für Arbeitsmittel, Fachliteratur ... Ein Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 € wird bereits automatisch berücksichtigt. Nur wenn deine individuellen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen, macht es Sinn diese einzeln anzugeben.
Also ich hoffe dass ich deine Antwort richtig verstehe :)
ja, das lohnt dann wirklich nicht dies einzeln einzutragen. Die 1.000 € Werbungskosten werden auf jeden Fall berücksichtigt, auch ohne Belege.
In der Steuertabelle ist eine Werbekosten-Pauschale von 1000 Euro enthalten, nur wenn Du darüber liegst.
wie viele Steuern hast du denn im letzten Jahr gezahlt?
Sorry, ich hatte ein Problem mit der Fragestellung und die Annahme der Bearbeitung hat gedauert. Die Beschreibung der Frage ist oben jetzt.
Also so wie ich deine Antwort verstehe heißt das, dass ich die Felder zu den Werbungskosten und im speziellen den "Fahrtkosten" ohnehin nicht ausfüllen muss, da ich unter der Pauschale von 1000 Euro bin (hab ja nur 6 Wochen gearbeitet) und sowieso keine Belege hätte.
Lg und Danke