Für Recht erkannt, ist das Urteil dann rechtskräftig?
Es steht kein "im Namen des Volkes" sondern nur "für recht erkannt" heißt das nun das Urteil ist rechtskräftig? Oder was genau?
Es geht um Strafrecht!
3 Antworten
Nö. Rechtskräftig ist ein Urteil erst dann, wenn keiner der beteiligten Seiten Rechtsmittel einlegt. Diese Frist kann für das Einlegen der Rechtsmittel 1 Woche betragen, und bis zu 4 Wochen für die Begründung.
Verzichtet der StA sofort auf Rechtsmittel, und ist der Angeklagte nicht beschwert (z.B. bei Freispruch), ist ein Urteil sofort rechtskräftig.
Was soll daran "Sinnfrei" sein? Der Staatsanwalt ist genauso Prozessbeteiligter wie der Angeklagte und es steht ihm darum auch zu Berufung einzulegen. Ob das Urteil nun so bestehen bleibt, wird sich dann in der Berufungsverhandlung zeigen. Selbst dann ist noch nicht Schluss, es bleibt immer noch die Revision.
Vielleicht habe ich mich doof ausgedrückt, Entschuldigung, danke für die antworten.
Nein ein Urteil ist rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel mehr gegeben sind oder der Verzicht hierauf erklärt wird.
Nach Urteilsverkündung erfolgt die Belehrung bezüglich Berufung/Revision.
Oben steht "Im Namen des Volkes" und nachfolgend dann " hat das Amtsgericht
für Recht erkannt:"
Nein "im Namen des Volkes" steht gar nicht drin und ich kenne mich damit nicht aus, Gott sei Dank.
Hmmm, also ist das Urteil eigentlich "Sinnfrei" da der StA gegen den Freispruch Berufung eingelegt hat?